Gepäckstücke in einem Terminal (Foto: Pixabay).
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Juristischer Feldzug gegen Handgepäckgebühren: Verbraucherschützer klagen Fluggesellschaften

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Ein seit langem schwelender Konflikt zwischen Fluggesellschaften und Verbraucherschützern eskaliert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat rechtliche Schritte gegen mehrere europäische Fluggesellschaften eingeleitet, um die gängige Praxis kostenpflichtiger Handgepäckregeln zu beenden.

Der VZBV hat sieben Airlines abgemahnt und gegen Easyjet, Wizz Air und Vueling Klage eingereicht. Die Verbraucherschützer werfen den Unternehmen vor, mit ihren Gepäckregelungen gegen EU-Recht zu verstoßen. Sie argumentieren, daß angemessenes Handgepäck ein wesentlicher Bestandteil des Flugpreises sein müsse und nicht separat berechnet werden dürfe. Dieser Schritt ist Teil einer europaweiten Initiative, die die EU-Kommission dazu bringen soll, verbindliche und einheitliche Regelungen für das Handgepäck zu schaffen.

Die rechtliche Grundlage: Eine Frage der Wesentlichkeit

Die juristische Auseinandersetzung entzündet sich an einer grundlegenden Frage: Was ist im Flugpreis enthalten? Ramona Pop, Vorständin des VZBV, spricht von einer „Verbrauchertäuschung“. Airlines wie Ryanair oder Easyjet lockten mit extrem niedrigen Preisen, die jedoch nicht einmal die Mitnahme eines normalen Handgepäckstücks abdeckten. Um ein solches mitnehmen zu können, müsse man entweder einen teureren Tarif buchen oder am Flugsteig teuer nachzahlen. Nach Ansicht der Verbraucherschützer widerspricht dies der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Der EuGH hatte bereits im Jahre 2014 in einem wegweisenden Urteil (Aktenzeichen C-487/12) entschieden, daß die Beförderung von Handgepäck ein wesentlicher Bestandteil der Passagierbeförderung sei, sofern es den vernünftigen Anforderungen wie Gewicht und Größe entspreche. Ein solches Handgepäck, so der Gerichtshof, dürfe daher nicht mit einem gesonderten Preisaufschlag belegt werden. Der EuGH argumentierte, daß die Airlines die Kosten für die Beförderung des Handgepäcks, die als unvermeidlich gelten, in den Flugpreis einkalkulieren müßten.

Die Verbraucherschützer sehen in den Regelungen vieler Airlines eine klare Mißachtung dieses Urteils. Als Beispiel wird Easyjet genannt, wo im günstigsten Tarif lediglich eine kleine Tasche mit den Maßen 45 x 36 x 20 Zentimeter im Flugpreis inbegriffen ist. Wer einen herkömmlichen Rollkoffer, der in der Regel die Maße 55 x 40 x 20 Zentimeter nicht überschreitet, mitnehmen möchte, muß hierfür extra bezahlen. Der VZBV argumentiert, daß ein solcher Rollkoffer als „angemessenes Handgepäck“ zu gelten habe und daher nicht kostenpflichtig sein dürfe.

Gerichtsverfahren und Abmahnungen: Die juristische Taktik des VZBV

Um dieser Praxis ein Ende zu setzen, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband eine mehrstufige juristische Strategie gewählt. Zuerst wurden insgesamt sieben Fluggesellschaften abgemahnt. Neben den drei nun verklagten Airlines Easyjet, Wizz Air und Vueling erhielten auch Ryanair, Norwegian, Transavia und Volotea eine Abmahnung.

Da die drei erstgenannten Unternehmen die Abmahnung nicht akzeptierten, hat der VZBV Klage eingereicht:

  • Das Verfahren gegen Easyjet läuft vor dem Kammergericht Berlin.
  • Die Klage gegen Wizz Air wird vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main verhandelt.
  • Das Verfahren gegen Vueling liegt beim Oberlandesgericht Hamm.

Diese Klagen sind der Versuch, die in Deutschland geltenden Rechtsnormen durchzusetzen und ein Signal an die gesamte Branche zu senden. Die Gerichtsverfahren werden voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen, und es ist davon auszugehen, daß die Fluggesellschaften mit aller Macht versuchen werden, ihre Geschäftspraktiken zu verteidigen. Sie könnten argumentieren, daß die Gebühren den Passagieren eine Wahlmöglichkeit böten und die Tarife transparent kommuniziert würden.

Der internationale Kontext: Eine europaweite Bewegung

Der Vorstoß des VZBV ist kein Einzelfall, sondern Teil einer breiteren, europaweiten Initiative. Bereits im Mai hatten der europäische Verbraucherverband BEUC und 16 seiner nationalen Mitgliedsorganisationen, darunter auch der VZBV, eine offizielle Beschwerde bei der EU-Kommission und den zuständigen Verbraucherschutzbehörden eingereicht. Die Beschwerde forderte die EU-Behörden auf, die Gebührenpraxis der Airlines zu untersuchen und rechtliche Schritte gegen die Unternehmen einzuleiten.

Die europäischen Verbraucherschützer argumentieren, daß die divergierenden Gepäckregeln der einzelnen Fluggesellschaften zu Chaos und Unsicherheit bei den Reisenden führen. Sie fordern daher von der EU-Kommission, verbindliche Regelungen zu schaffen, um die Gepäckregeln europaweit zu vereinheitlichen. Dies würde nicht nur die Verbraucher vor zusätzlichen Kosten schützen, sondern auch für mehr Klarheit und Transparenz im Flugverkehr sorgen.

Die Problematik der Handgepäckgebühren ist nicht auf die nun verklagten Airlines beschränkt. Auch größere Fluggesellschaften, insbesondere im Billigflugsegment, haben ähnliche Regelungen eingeführt, um ihre Einnahmen zu steigern. Die Abmahnung von Airlines wie Ryanair, die oft als Vorreiter dieser Geschäftsmodelle gilt, zeigt, daß die Verbraucherschützer die gesamte Branche im Visier haben.

Ein Kampf um die Rechte der Reisenden

Die Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen Easyjet, Wizz Air und Vueling markieren einen wichtigen Schritt im Kampf um die Rechte der Flugreisenden. Das Vorgehen könnte eine weitreichende Signalwirkung haben, sollte die deutsche Justiz den Argumenten der Verbraucherschützer folgen. Eine positive Entscheidung könnte nicht nur die Geschäftspraktiken der verklagten Airlines verändern, sondern auch andere Fluggesellschaften dazu zwingen, ihre Handgepäckregeln zu überdenken.

Die juristische Auseinandersetzung ist Teil einer größeren Bewegung, die die EU-Kommission dazu drängen will, einheitliche und verbraucherfreundliche Regelungen zu schaffen. Unabhängig vom Ausgang der Gerichtsverfahren hat der VZBV das Thema erfolgreich in die öffentliche Diskussion gebracht und die Aufmerksamkeit auf die Praxis der Airlines gelenkt. Die Zukunft wird zeigen, ob die Forderung nach einem kostenlosen und angemessenen Handgepäck in Europa letztendlich auf breiter Front durchgesetzt werden kann.

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