Die jahrzehntelange Praxis der Steuerfreiheit für das sogenannte Feiertagsarbeitsentgelt in Österreich ist mit Wirkung zum 1. Januar 2025 beendet worden. Diese Änderung geht auf ein Urteil des Bundesfinanzgerichts (BFG) vom 19. Dezember 2024 und eine nachfolgende Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zurück. Seit Jahresbeginn müssen Zahlungen für Feiertagsarbeit als regulärer Arbeitslohn versteuert werden.
Für Arbeitnehmer bedeutet dies, daß sie für die Arbeit an einem Feiertag zwar weiterhin das normale Gehalt plus den Feiertagszuschlag erhalten, dieser Zuschlag nun aber der Lohnsteuer unterliegt. Die Änderung betrifft insbesondere Branchen mit viel Schicht- und Feiertagsarbeit, wie die Hotellerie und Gastronomie. Georg Imlauer, der Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), bezeichnete diesen Schritt als „harten Schlag“ für die Mitarbeiter.
Imlauer kritisierte, daß die Arbeitnehmer, die an Feiertagen arbeiten und Überstunden leisten, nun steuerlich schlechtergestellt seien als zuvor. Er wies auch auf die steuerliche Behandlung von Überstundenzuschlägen hin, die nur im letzten Monat eines Durchrechnungszeitraums steuerfrei geltend gemacht werden können. Die österreichische Hotellerie drängt seit Monaten auf eine Gesetzesänderung, die die Steuerfreiheit für Feiertagsarbeit wiederherstellt.
Der Fachverband Hotellerie appelliert an die Politik und die Gewerkschaften, sich für eine rasche Gesetzesreparatur einzusetzen. Die Maßnahme sei nicht nur steuerpolitisch richtig, sondern würde auch ein wichtiges Signal der Wertschätzung an die Mitarbeiter und Unternehmer senden. Die Regierung in Österreich wird nun aufgefordert, eine Lösung zu finden, die die Nettoverdienste der betroffenen Arbeitnehmer wieder steigert.