Boeing 737-800 (Foto: Robert Spohr).
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Verurteilung nach Zwischenfall an Bord von Ryanair-Flug

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Ein Passagier ist vom Sheriff Court in Edinburgh zu 225 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden, nachdem er an Bord eines Ryanair-Fluges von Edinburgh nach Lanzarote für Störungen sorgte. Der Vorfall ereignete sich am 5. Juli 2024 auf dem Flug RK5593. Das inakzeptable Verhalten des Passagiers, darunter Rauchen, der Konsum mitgebrachter alkoholischer Getränke und verbale Belästigungen, führte dazu, daß das Flugzeug umkehren mußte.

Nach Angaben von Ryanair war der Verurteilte einer von insgesamt drei Passagieren, deren Fehlverhalten die Rückkehr nach Edinburgh erzwang. Dies führte zu unnötigen Unannehmlichkeiten für die sechs Besatzungsmitglieder und 178 Passagiere, von denen viele Familien mit Kindern waren. Die Fluggesellschaft betont, daß sie eine strikte Null-Toleranz-Politik gegenüber störendem Verhalten an Bord verfolgt und begrüßt das Urteil als eine abschreckende Maßnahme.

Ähnliche Vorfälle haben in der Vergangenheit gezeigt, daß Fluggesellschaften und Behörden zunehmend härter gegen sogenannte „unruly passengers“ vorgehen. Diese Passagiere können nicht nur mit empfindlichen Geldstrafen, sondern auch mit Haftstrafen belegt werden, je nach Schwere des Vergehens. In vielen Ländern werden solche Vergehen nicht nur zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich verfolgt.

Ein Sprecher von Ryanair äußerte die Hoffnung, daß die Verurteilung ein Signal an andere potentielle Störenfriede sendet. Ziel der Airline sei es, eine komfortable und respektvolle Umgebung für alle Reisenden und die Besatzung zu gewährleisten. Mit der Verhängung der „Community Payback Order“ in Form von gemeinnütziger Arbeit sieht Ryanair seine Null-Toleranz-Politik bestätigt.

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