Nach mehreren Zwischenfällen, darunter eine erneute Drohnensichtung am vergangenen Montagnachmittag, ergreift der Flughafen Frankfurt in Zusammenarbeit mit den Behörden strikte Maßnahmen. Der Betreiber Fraport kündigte an, personelle, organisatorische und technische Vorkehrungen zu treffen, um Drohnenflüge im sensiblen Sicherheitsbereich zu verhindern. Nach der jüngsten Sichtung mußten vier ankommende Flugzeuge umgeleitet werden, was die Betriebssicherheit und Effizienz des Luftverkehrs beeinträchtigte.
Die Behörden und die Deutsche Flugsicherung reagieren auf das Eindringen von Drohnen in den Sicherheitsbereich mit der temporären Einschränkung oder Einstellung des Flugbetriebs. Solche Vorfälle stellen nicht nur ein Sicherheitsrisiko dar, sondern können auch erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Die Luftverkehrsordnung sieht klare Flugverbotszonen vor: Drohnen sind im Umkreis von einem Kilometer um den Flughafen sowie in den Verlängerungen der Start- und Landebahnen bis zu fünf Kilometern verboten.
Die Polizei hat in diesem Jahr bereits drei Drohnenpiloten identifiziert und Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet. Guido Zemp von der Unternehmenssicherheit der Fraport AG wies darauf hin, daß zivilrechtliche Schritte geprüft werden. Das Betreiben einer Drohne in einer Flugverbotszone gilt als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr, was nach dem Strafgesetzbuch als Straftat mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden kann. Angesichts der zunehmenden Vorfälle mit Drohnen an Flughäfen in ganz Europa, wie etwa am Flughafen London-Gatwick im Jahr 2018, setzen viele Flughäfen auf präventive und reaktive Abwehrmechanismen. Die Bevölkerung wird gebeten, Drohnenbeobachtungen umgehend bei der Polizei oder dem Fraport-Notruf zu melden, um die Behörden bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Eine genaue Beschreibung des Vorfalls kann dabei von entscheidender Bedeutung sein.