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Das juristische Nachspiel des AUA-Hagelfluges: Ein Freispruch für einen Anwalt und seine Folgen

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Ein Freispruch am Landesgericht für Strafsachen in Wien wirft neue Fragen im Zusammenhang mit dem sogenannten AUA-Hagelflug auf. Am 2. September 2025 sprach das Gericht den Rechtsanwalt Wolfgang List, der als Opferanwalt neun betroffene Passagiere vertritt, von den Vorwürfen der üblen Nachrede frei.

Eine Klage, eingebracht von einer Mitarbeiterin und einem ehemaligen Mitarbeiter der Austrian Airlines (AUA), ist damit in erster Instanz gescheitert. Der Fall, der als eine „Slap-Klage“ (Strategic Lawsuit Against Public Participation) von Kritikern bezeichnet wird, hat die öffentliche Debatte über die Rolle von Aufklärern und Whistleblowern in der Luftfahrtbranche weiter befeuert. Der Freispruch bestärkt Rechtsanwalt List in seinem Bestreben, die Umstände des Vorfalls vom 9. Juni 2024 umfassend aufzuklären und das System, wie er es nennt, der Austrian Airlines zu hinterfragen.

Der Hagelflug und seine juristische Dimension

Am 9. Juni 2024 geriet ein Airbus A320 der Austrian Airlines mit der Flugnummer OS434 auf dem Weg von Palma de Mallorca nach Wien bei Korneuburg in eine Hagelzelle. Die Maschine wurde dabei schwer beschädigt, die Cockpitverglasung barst, die Nase des Flugzeugs wurde stark deformiert und die gesamte Verkleidung der Front beschädigt. Glücklicherweise konnte die Besatzung das Flugzeug sicher landen und es kamen keine Passagiere zu Schaden. Seitdem beschäftigt der Vorfall die zuständigen Behörden, und die Staatsanwaltschaft Korneuburg führt ein Ermittlungsverfahren.

In diesem Kontext übernahm Rechtsanwalt Wolfgang List, ein anerkannter Jurist und Dozent, unentgeltlich die Vertretung von insgesamt neun Passagieren. Sein Ziel war es, nicht nur die Rechte seiner Mandanten zu wahren, sondern auch die Hintergründe des Geschehens zu beleuchten. Er reichte in diesem Sinne mehrere Eingaben bei der Staatsanwaltschaft ein, um weitere Ermittlungsschritte zu veranlassen. Infolgedessen sah er sich mit einer Privatanklage wegen übler Nachrede konfrontiert, eingebracht von einer Mitarbeiterin und einem ehemaligen Mitarbeiter der Austrian Airlines.

Ein „systemgefährlicher“ Anwalt und der gescheiterte Klageversuch

Die Privatanklage, die von juristischen Beobachtern als Versuch gewertet wurde, Rechtsanwalt List zum Schweigen zu bringen, scheiterte nun vor Gericht. Der Richter begründete den Freispruch damit, dass die Vorwürfe weder objektiv noch subjektiv erfüllt seien. Die von den Privatklägern behaupteten Sachverhalte konnten nicht belegt werden, weshalb sowohl der Anwalt als auch die von ihm vertretenen Privatbeteiligten freizusprechen waren.

Rechtsanwalt List sieht in dem Klageversuch eine Bestätigung für seine Arbeit. Nach der Urteilsverkündung erklärte er, er hätte auch bei einer Verurteilung seine Arbeit an der Aufklärung fortgesetzt. „Das heutige Urteil bestätigt, dass meine Arbeit als Opferanwalt ausschließlich der Aufklärung und der Wahrung der Rechte meiner Mandanten dient“, so List. Die Klage, die er als Versuch der AUA-Mitarbeiter bezeichnet, ihn mundtot zu machen, sei im Interesse der Passagiere gescheitert.

Die Art der Klage, die von Kritikern als „Slap-Klage“ bezeichnet wird, ist international Gegenstand von Debatten. Dabei handelt es sich um Klagen, die nicht in erster Linie auf einen juristischen Erfolg abzielen, sondern darauf, Kritiker und Aktivisten durch hohe Anwalts- und Prozesskosten einzuschüchtern und von ihrer Arbeit abzuhalten. In vielen Ländern, insbesondere in der Europäischen Union, wird über Gesetze zur Verhinderung solcher Klagen diskutiert. Der Freispruch in Wien wird in diesem Zusammenhang als wichtiges Signal gewertet, da die Privatkläger nun auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen bleiben.

Offene Fragen und die Rolle der Behörden

Das juristische Nachspiel des Hagelfluges wirft weitere Fragen auf, insbesondere die Rolle der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB). Laut dem vorliegenden Text soll die Chefin der SUB den Hagelflug als „völlig unbedeutend“ angesehen haben. Diese Einschätzung steht im Gegensatz zu der Schwere der Schäden am Flugzeug und den andauernden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Die Haltung der Behörde könnte die Debatte um die Transparenz und Gründlichkeit von Luftfahrtuntersuchungen in Österreich weiter anheizen.

Die Austrian Airlines selbst wollte sich zu dem Vorfall und dem Gerichtsverfahren nicht weiter äussern, da die Angelegenheit die laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft berühre. Unabhängige Luftfahrtexperten und die Öffentlichkeit warten jedoch mit Spannung auf die Ergebnisse dieser Untersuchungen. Es geht dabei um die Frage, ob die Crew der AUA alle Vorschriften beachtet hat, und ob das Hagelwetter im Vorfeld korrekt eingeschätzt wurde. Für Anwalt List steht fest, dass die Aufklärung weitergeht. Er sieht sich durch das Urteil bestärkt und kündigt an, seine Arbeit im Sinne seiner Mandanten und der Flugsicherheit fortzusetzen.

Der Fall des AUA-Hagelfluges und das anschließende Gerichtsverfahren zeigen, wie die juristischen Auseinandersetzungen über die Grenzen des ursprünglichen Vorfalls hinausgehen. Sie beleuchten die Spannungen zwischen Unternehmen, die ihre Reputation schützen wollen, und Anwälten oder Whistleblowern, die auf Aufklärung und Rechenschaft drängen. Das Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien kann als ein wichtiger Präzedenzfall für die Meinungsfreiheit und den Schutz von Aufklärungsarbeit in der Luftfahrtindustrie gesehen werden.

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