Die Reisebranche verlangt oft starke Nerven (Foto: Yogendra Singh/Unsplash).
Redakteur
Letztes Update
Give a coffee
Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.
Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee einladen.
Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.
Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Hinweise wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.
Ihr
Aviation.Direct-Team

Urlaubsfrust 2025: Fliegen, Logieren und Reisen auf dem Prüfstand

Werbung

Sonnige Aussichten, doch der Urlaub entpuppt sich als Pustekuchen. Für viele Reisende des Jahres 2025 war die Erholung von Sorgen und Nöten getrübt. Eine umfassende Analyse der Arbeiterkammer (AK) in Zusammenarbeit mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) über rund 270 Beschwerdefälle zeigt, dass Flugreisen, Unterkünfte und Probleme mit Transportmitteln wie Mietwagen, Bahn oder Bus die drei größten Ärgernisse für Urlauber waren.

Die Studie enthüllt, wie häufig verspätete oder annullierte Flüge, mangelhafte Ferienbleiben und unklare Gebühren das Urlaubsglück trübten. Insbesondere bei Buchungen über Onlineplattformen, die bei den Reisenden immer beliebter werden, kommt es zu einem Großteil der Schwierigkeiten. Die Konsumentenschützer fordern daher nicht nur mehr Rechte für die Reisenden, sondern auch eine bessere gesetzliche Absicherung, um den Urlaub auch wirklich zu einem sorgenfreien Erlebnis zu machen.

Der Flugfrust dominiert die Beschwerden

Gemäß der detaillierten Analyse des VKI, die im Auftrag der AK von Anfang Juli bis Mitte August 2025 durchgeführt wurde, betrafen die meisten Beschwerden Flugreisen. Jede dritte Reklamation drehte sich um Annullierungen, Flugzeitänderungen oder Probleme mit verlorenem oder beschädigtem Gepäck. Dabei waren die Schwierigkeiten besonders ausgeprägt, wenn die Flugbuchungen über Onlinevermittlungsplattformen abgewickelt wurden. Die Studie identifiziert Ryan Air und Wizz Air als die am häufigsten genannten Fluglinien in den Beschwerden.

Die Analyse unterstreicht einen Trend, der sich seit Jahren abzeichnet. Der Boom des Luftverkehrs, der durch das Aufkommen von Billigfluggesellschaften befeuert wird, geht Hand in Hand mit einem Anstieg der Beschwerden. Experten weisen darauf hin, dass die Geschäftsmodelle der Billigflieger oft auf einem Minimum an Personal und Flexibilität beruhen, was bei unvorhergesehenen Ereignissen wie Wetterkapriolen oder technischen Problemen schnell zu massiven Verspätungen und Annullierungen führen kann. Die Konsequenzen für die Passagiere sind oftmals erheblich, da nicht nur der Urlaubstag verloren geht, sondern auch Anschlussflüge, Hotelbuchungen oder Mietwagen storniert werden müssen.

Obwohl die Fluggastrechte-Verordnung der Europäischen Union den Reisenden umfassende Ansprüche zugesteht, ist die Durchsetzung in der Praxis oft schwierig. Die AK Oberösterreich berichtet, dass Airlines berechtigte Entschädigungsansprüche häufig abweisen oder die Reklamationen ihrer Kunden nicht beantworten. Die Konsumentenschützer müssen in vielen Fällen rechtliche Schritte einleiten, um die Rechte der Reisenden durchzusetzen. In den letzten zehn Jahren konnten so in mehr als 2000 Beschwerdefällen Forderungen von insgesamt 1,43 Millionen Euro durchgesetzt werden, was einer durchschnittlichen Entschädigung von über 700 Euro pro Fall entspricht. Die AK Oberösterreich fordert daher eine Reform der Gesetze, um die Rechte der Passagiere zu stärken und die Durchsetzung zu erleichtern.

Unterkünfte und Mobilität als Sorgenkinder

Auf Platz zwei der größten Urlaubsärgernisse rangierten mit knapp 22 Prozent die Klagen über Unterkünfte. So manche Ferienbleibe entpuppte sich als Albtraum, mit Mängeln von Ungeziefer und Schimmel bis hin zu kaputten Türschlössern und Hygienemängeln. Die Beschwerden zeigen, dass die Realität oft weit von den Werbeversprechen in den Broschüren oder auf den Internetseiten entfernt ist. Das Hauptproblem liegt hier in der mangelnden Kontrolle über die tatsächliche Qualität der Unterkünfte, insbesondere bei der Buchung über grosse Onlineplattformen wie Booking.com, die im Rahmen der Studie am häufigsten genannt wurden.

Der Ärger mit Mietwagen, Bahn, Bus und Schiff landete mit fast 17 Prozent der Anfragen auf dem dritten Platz der Urlaubsaufreger. Insbesondere bei Mietwagen sind es strittige Schäden und überhöhte Reparaturrechnungen, die den Groll der Reisenden hervorrufen. Die fehlende Transparenz bei den Versicherungsbedingungen und die oft undurchsichtigen Geschäftsmodelle der Vermieter führen zu unangenehmen Überraschungen, die den Ferienspass trüben. Experten raten hier, das Fahrzeug vor der Übernahme genauestens zu inspizieren und alle Mängel detailliert zu dokumentieren, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.

Die AK-Analyse zeigt auch, dass der Trend hin zur Buchung von Flugreisen und Unterkünften über Onlineplattformen ungebrochen ist. Fast 52 Prozent der Beschwerden betrafen diese Buchungsart. Die klassischen Pauschalreisen, die in der Regel eine bessere Absicherung im Falle von Mängeln bieten, machten dagegen nur 13 Prozent der Anfragen aus.

Forderungen der Konsumentenschützer

Angesichts der vielen Beschwerden und der Schwierigkeiten, die Reisende bei der Geltendmachung ihrer Rechte haben, fordert die AK Oberösterreich eine Reihe von gesetzlichen Änderungen. Eine der zentralen Forderungen ist die Einführung einer europaweiten Insolvenzabsicherung für Flüge, ähnlich wie sie bereits für Pauschalreisen gilt. Dies würde den Passagieren im Falle der Pleite einer Fluggesellschaft die Rückerstattung des gesamten Ticketpreises garantieren.

Darüber hinaus sehen die Konsumentenschützer eine Verschlechterung der Rechte von Flugreisenden durch aktuelle Reformvorschläge der Europäischen Kommission. Geplante Regelungen, die längere Wartezeiten bis zum Anspruch auf Entschädigung vorsehen, werden von der AK scharf kritisiert. Sie fordert, die Anspruchsberechtigung ab drei Stunden Verspätung beizubehalten und die Ausgleichszahlungen an das gestiegene Preisniveau anzupassen. Des Weiteren sollen Fluglinien gesetzlich dazu verpflichtet werden, Reisende proaktiv per E-Mail über ihre Entschädigungsansprüche zu informieren und eine kostenlose Kontaktmöglichkeit für Anfragen und Reklamationen zur Verfügung zu stellen.

Die Ergebnisse der Studie verdeutlichen, dass der Traum vom sorgenfreien Urlaub für viele Reisende unerreichbar bleibt. Während die Konsumenten durch immer komplexere Buchungsvorgänge und unübersichtliche Geschäftsbedingungen vor neue Herausforderungen gestellt werden, appellieren die Verbraucherschützer an die Reisenden, ihre Rechte zu kennen und sie auch einzufordern. Eine genaue Dokumentation aller Mängel vor Ort und die Geltendmachung von Ansprüchen nach der Rückkehr sind dabei unerlässlich. Die Studie zeigt aber auch, dass die Reisenden am Ende oft auf sich allein gestellt sind und die Politik in der Pflicht ist, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Schutz der Konsumenten zu verbessern.

Werbung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..

Werbung