Deutschland hat offenbar erkannt, dass die seit 8. November 2020 praktizierte „Zwangsquarantäne“ nicht praktikabel ist. Nun beabsichtigt die Bundesrepublik eine Testpflicht einzuführen, wobei alternativ auch der Nachweis von Antikörpern oder eine bereits erfolgte Impfung anerkannt werden sollen.
Vorgesehen ist, dass Personen, die aus „Risikogebieten“, die sich außerhalb der Schengen-Zone befinden, bereits vor der Einreise die Nachweise vorlegen müssen. Dies könnte im Zuge der so genannten „elektronischen Einreiseanmeldung“ erfolgen. Innerhalb des Schengen-Raums können die Dokumente innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise an das jeweilige Gesundheitsamt übermittelt werden.
Die neue Regelung sieht vor, dass die Quarantänepflicht dann entfällt. Wer jedoch nichts vorlegen kann, darf in Zukunft nicht mehr in die Bundesrepublik Deutschland befördert werden. Im vorliegenden Entwurf ist explizit die Rede von PCR-Tests, so dass zumindest momentan nicht daran gedacht wird Antigen-Tests als Alternative anzuerkennen. Das kann sich jedoch noch ändern.
Es ist derzeit noch völlig unklar wann die geplante Verordnung, die zwar zu mehr Bürokratie, jedoch zu einfacherem Reisen führen wird, erlassen wird. Die Bildzeitung schreibt, dass dies im Laufe des Jänners 2021 geschehen soll. Auch findet sich diese Information im vorliegenden Entwurf der so genannten Musterverordnung, da die Details dann die jeweiligen Bundesländer erlassen müssen.