Die Europäische Kommission hat entschieden, daß Frankreich von der Fluggesellschaft Ryanair eine Summe von 1,8 Millionen Euro zuzüglich Zinsen zurückfordern muß. Nach einer eingehenden Prüfung kam die Kommission zu dem Schluß, daß die Airline in der Vergangenheit unzulässige staatliche Beihilfen erhalten habe. Konkret geht es um Vereinbarungen, die zwischen dem Betreiber des Flughafens Carcassonne und Ryanair im Zeitraum von 2001 bis 2011 getroffen wurden. Die Kommission sieht in den Marketingverträgen und ermäßigten Flughafengebühren einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil für die irische Fluggesellschaft.
Der Fall ist ein weiteres Beispiel für die rigorose Beihilfepolitik der EU, die den fairen Wettbewerb im europäischen Luftverkehr sichern soll. Die Kommission hat in der Vergangenheit wiederholt entschieden, daß günstige Verträge zwischen regionalen Flughäfen und Billigfluglinien als unerlaubte Staatsbeihilfen gewertet werden können. Auch in anderen Fällen, wie etwa am Flughafen Hahn in Deutschland oder am Flughafen Montpellier in Frankreich, ordnete die Kommission bereits die Rückforderung von Millionenbeträgen an.
Während die Kommission die Subventionen für den Betrieb des Flughafens Carcassonne in Höhe von 11,7 Millionen Euro als mit den EU-Vorschriften vereinbar einstufte, da sie der Infrastrukturverbesserung dienten und lokale Behörden die Kosten trugen, sah sie bei den Verträgen mit Ryanair einen klaren Verstoß. Die irische Fluglinie erhielt demnach durch die Zahlung überhöhter Marketinggebühren bei gleichzeitiger Senkung der Flughafenkosten einen ungerechtfertigten Vorteil. Die Rückforderung ist keine Strafe, sondern soll die durch die Beihilfe entstandene Wettbewerbsverzerrung beseitigen.
Die Europäische Union verfolgt mit ihren Regelungen das Ziel, gleiche Bedingungen für alle Fluggesellschaften im Binnenmarkt zu schaffen. Die Rückzahlungsanordnung ist ein klares Signal, daß solche Praktiken, die den Wettbewerb verzerren, nicht toleriert werden. Ryanair, die selbst häufig gerichtlich gegen Beihilfen für Konkurrenten wie Air France-KLM oder TAP Air Portugal vorgeht, ist von der Entscheidung direkt betroffen.