Neun deutsche Reise- und Tourismusverbände haben sich in einer gemeinsamen Erklärung gegen die geplante Revision der EU-Pauschalreiserichtlinie positioniert. Die Verbände, darunter der Deutsche Reiseverband (DRV), der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) und der Deutsche Tourismusverband (DTV), sehen erhebliche Gefahren für die Branche und den Verbraucher. Sie rufen die Bundesregierung auf, die Interessen der deutschen Reisewirtschaft im anstehenden Trilog-Verfahren in Brüssel entschlossen zu vertreten.
Die Verbände äußern vor allem Kritik an zwei Punkten der geplanten Novellierung. Zum einen wird die neue Definition der Pauschalreise beanstandet. Sie befürchten, daß Reisemittler, die mehrere einzelne Leistungen vermitteln, automatisch zu Reiseveranstaltern werden und damit die volle Veranstalterhaftung tragen müßten. Dies würde den deutschen Markt, der von zahlreichen kleinen und mittelständischen Unternehmen geprägt ist, massiv belasten. Zum anderen wenden sie sich gegen die geplante Regelung für kostenlose Stornierungen. Die vorgeschlagene Frist von 28 Tagen für Stornierungen bei „unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen“ würde nach Ansicht der Verbände zu einer unverhältnismäßigen Risikoverlagerung auf die Veranstalter führen.
Deutschland gilt mit einem Marktanteil von 41 Prozent als der wichtigste Pauschalreisemarkt in Europa. Fast ein Drittel aller Urlaubsreisen im Inland werden als Pauschalreise gebucht. Die Verbände argumentieren, daß eine Überregulierung das Rückgrat der heimischen Reisewirtschaft gefährden und schwerwiegende Konsequenzen für Unternehmen, Beschäftigte und Kunden hätte. Sie fordern eine faire Risikoverteilung und eine klare Ausnahmeregelung für Geschäftsreisen, die unter Rahmenvereinbarungen fallen.
Das sogenannte Trilog-Verfahren, das am 24. September beginnen soll, ist die finale Verhandlungsrunde zwischen der Europäischen Kommission, dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament. Die Verbände kündigten an, in Berlin und Brüssel aktiv auf notwendige Korrekturen in der Richtlinie hinzuwirken. Sie fordern ferner, daß ein mögliches Inkrafttreten der neuen Regelung zum November oder Januar eines Jahres erfolgen müsse, um der Branche die notwendige Planungssicherheit zu gewährleisten.