Flaggen der EU und Deutschlands (Foto: Samuel Hagger/Unsplash).
Redakteur
Letztes Update
Give a coffee
Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.
Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee einladen.
Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.
Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Hinweise wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.
Ihr
Aviation.Direct-Team

Deutsche Flughäfen fordern staatliche Verantwortung und klare Zuständigkeiten bei der Drohnenabwehr

Werbung

Die wachsende und sich schnell verändernde Bedrohung durch den illegalen Einsatz von Drohnen im Umfeld deutscher Flughäfen erfordert ein entschlossenes Handeln des Staates. Der deutsche Flughafenverband (ADV) fordert angesichts von über 140 gemeldeten Drohnensichtungen allein in diesem Jahr eine dringende Klärung der Zuständigkeiten und die gesicherte, staatliche Finanzierung moderner Abwehrsysteme.

Nach Ansicht des ADV sind Detektion und Abwehr von Drohnen hoheitliche Aufgaben, die in die Verantwortung von Bundes– und Landespolizei fallen müssen. Die Flughäfen betonen, daß sie weder die Befugnis noch die Möglichkeit haben, die Natur einer Drohnenbedrohung zu beurteilen, was die Sicherheit des Flugbetriebs unmittelbar gefährdet.

Hohe Bedrohungslage und operative Konsequenzen

Die Zahl der illegalen Drohnensichtungen im Umfeld von Verkehrsflughäfen hat in den vergangenen Jahren signifikant zugenommen. Über 140 solcher Vorfälle allein in diesem Jahr verdeutlichen die Ernsthaftigkeit der Situation. Jede Sichtung stellt ein potentielles Risiko für die Sicherheit von Reisenden und die Beschäftigten dar und kann den Flugbetrieb stören oder zur Einstellung von Starts und Landungen führen. Im Falle eines Drohnenalarms greifen die etablierten Meldeketten zwischen Flugsicherung, Flughafenbetrieb und den zuständigen Polizeibehörden. Trotzdem hat die Bedrohungslage das Potential, den regulären Flugbetrieb massiv zu beeinträchtigen, was zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden und Frustration bei den Reisenden führt.

Die Flughäfen betonen, daß bei einem Vorfall die Sicherheit oberste Priorität hat. Dies bedeutet in der Regel eine unmittelbare Einschränkung oder vollständige Einstellung des Flugbetriebs, bis die Bedrohung als beseitigt gilt. Diese präventive Maßnahme ist zwingend erforderlich, da eine Kollision zwischen einem Passagierflugzeug und einer Drohne katastrophale Folgen haben könnte. Die Betreiber der Flughäfen sehen sich in der Pflicht, ihren Beitrag zur Sicherheit zu leisten, doch die eigentliche Abwehr der Bedrohung liegt außerhalb ihrer Kompetenzen.

Klare Forderung nach staatlicher Gesamtverantwortung

Der ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel bekräftigt die Position der deutschen Flughäfen: „Flughäfen können und dürfen nicht beurteilen, ob eine Drohne von einem Hobby-Piloten gesteuert wird oder ob es Teil einer hybriden Bedrohung ist.“ Diese Unterscheidung sei eine hoheitliche Aufgabe, welche die Flughäfen aufgrund fehlender legislativer Grundlage und exekutiver Befugnisse nicht leisten können.

Daher begrüßen die deutschen Flughäfen die Initiative von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zur Ergänzung des Luftsicherheitsgesetzes. Ein solches Gesetz soll nicht nur die Zuständigkeiten klar regeln, sondern auch die zwingend notwendige, staatlich gesicherte Finanzierung der Detektions- und Abwehrsysteme festschreiben. Der ADV unterstreicht, daß die Kostenträgerschaft für die Anschaffung und den Betrieb dieser komplexen und teuren Technologie bei den zuständigen Polizei- und Sicherheitsbehörden liegen muß.

Die Forderung nach moderner Technik ist ebenfalls zentral. Die Detektion und Abwehr von Drohnen erfordert hochentwickelte Systeme, darunter Radar, optische Sensoren und elektronische Gegenmaßnahmen (Jamming oder Spoofing). Solche Systeme sind nicht nur teuer in der Anschaffung, sondern auch wartungsintensiv und unterliegen einer ständigen technologischen Weiterentwicklung, um den immer raffinierter werdenden Bedrohungen zu begegnen. Beisel faßt zusammen: „Sicherheit in der Luft beginnt am Boden und bleibt Aufgabe des Staates.“

Europäische Zusammenarbeit und grenzüberschreitende Bedrohung

Der ADV sieht die Notwendigkeit, daß Deutschland bei der europäischen Zusammenarbeit eine Vorreiterrolle übernimmt. Drohnen sind mobile und grenzüberschreitende Bedrohungen, die durch einzelne Nationalstaaten nur schwer wirksam eingedämmt werden können. Die Entwicklung gemeinsamer Konzepte und abgestimmter Verfahren auf europäischer Ebene ist unerläßlich, um die Bedrohung wirksam zu kontrollieren.

Andere europäische Länder und internationale Organisationen wie die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) arbeiten bereits intensiv an Rahmenwerken für die U-Space-Regulierung und die Anti-Drohnen-Technologie. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) und die nationalen Sicherheitsbehörden müssen sich aktiv in diese europäischen Gremien einbringen, um eine effektive und einheitliche Abwehrstrategie zu gewährleisten. Die Flughäfen stellen klar, daß sie bereit sind, die Politik bei der Erarbeitung dieser Lösungen zu unterstützen.

Die Situation erfordert nun „entschlossenes Handeln: mit klaren Zuständigkeiten, moderner Technik und staatlicher Gesamtverantwortung“, so die abschließende Forderung von Ralph Beisel. Die Sicherheit der zivilen Luftfahrt und die Aufrechterhaltung des Flugbetriebs in Deutschland hängen maßgeblich davon ab, wie schnell und umfassend die politisch Verantwortlichen auf diese hochdynamische Bedrohungslage reagieren werden.

Werbung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..

Werbung