Flughafen München (Foto: Flughafen München).
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Wiederholter Alarm im Luftraum: Drohnensichtung legt Flughafen München lahm

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Eine erneute Störung des zivilen Luftverkehrs durch unbefugt fliegende Drohnen hat den Flughafen München in der Nacht zum Freitag vorübergehend stillgelegt. Nach Berichten über gesichtete Drohnen im Nahbereich und später auch über dem Flughafengelände entschied die Deutsche Flugsicherung (DFS) am späten Donnerstagabend, die Start- und Landebahnen zu sperren.

Die Folge war der Ausfall von 17 Flügen und die Umlenkung von 15 ankommenden Maschinen zu umliegenden Flughäfen wie Stuttgart, Nürnberg, Wien und Frankfurt. Insgesamt waren rund 3.000 Passagiere direkt von den Beeinträchtigungen betroffen, von denen Hunderte die Nacht auf Feldbetten in den Terminals verbringen mussten. Trotz eines Großeinsatzes von Landes- und Bundespolizei sowie eines Polizeihubschraubers konnten weder die Drohne(n) noch mutmaßliche Verursacher aufgefunden werden. Der Vorfall unterstreicht einmal mehr die wachsende Verletzlichkeit der kritischen Verkehrsinfrastruktur gegenüber dem illegalen Einsatz von unbemannten Flugobjekten.

Chronologie einer nächtlichen Störung

Die Ereignisse nahmen am Donnerstagabend ihren Lauf, als der Flughafen München, das zweitgrößte Luftverkehrsdrehkreuz Deutschlands, durch die Meldung mehrerer Personen über eine Drohne in der Nähe des Geländes in Alarmbereitschaft versetzt wurde. Spätere Sichtungen erfolgten direkt über dem kontrollierten Luftraum. Ob es sich dabei um ein einzelnes oder mehrere Flugobjekte handelte, konnte zunächst nicht geklärt werden.

Die Deutsche Flugsicherung reagierte mit der Standardmaßnahme in solchen Gefahrensituationen, um die Sicherheit des Flugbetriebs zu gewährleisten: der Sperrung des gesamten Flugraums. Die sofortige Folge war die Unterbrechung des laufenden Abfertigungsbetriebs. Einige Flugzeuge, die sich bereits auf dem Rollfeld zur Startfreigabe befanden, mussten zum Terminal zurückkehren, was die Passagiere zusätzlich in ihrer Reiseplanung beeinträchtigte.

Die Sperrung des Flughafens München, an dem zwischen Mitternacht und 5.00 Uhr morgens ein Nachtflugverbot für den regulären Passagierverkehr gilt, führte dazu, dass der Betrieb de facto für die gesamte Nacht gestoppt wurde. Dies hatte weitreichende Konsequenzen:

  • 17 Abflüge wurden annulliert.
  • 15 ankommende Flüge mussten auf andere Flughäfen in Süddeutschland und den Nachbarländern ausweichen.
  • Betroffene Passagiere, von denen viele aufgrund des noch bis Sonntag laufenden Oktoberfests in der Stadt waren, wurden mit Decken, Getränken und Snacks versorgt.

Die Bundespolizei teilte am frühen Freitagmorgen mit, dass der Flugbetrieb wieder aufgenommen werden konnte, verwies jedoch darauf, dass es keinen neuen Ermittlungsstand zur Identifizierung der Drohnenpiloten gebe.

Die wachsende Bedrohungslage: Zunehmende Störungen und ihre Folgen

Der Vorfall in München ist kein Einzelfall, sondern fügt sich in eine besorgniserregende Entwicklung der letzten Jahre ein. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) meldet einen signifikanten Anstieg von Behinderungen durch Drohnen an deutschen Flughäfen. Allein im laufenden Jahr 2025 wurden bis Ende August bereits 144 Störungen registriert. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es noch 113 Vorkommnisse, und 2023 lediglich 99. Allein am Flughafen Frankfurt am Main, dem größten deutschen Drehkreuz, wurden in diesem Jahr 35 Drohnenbehinderungen gezählt. Die steigenden Zahlen belegen eine zunehmende Missachtung des geltenden Flugverbots in der Nähe von Flughäfen oder eine gezielte Sabotage.

Der Vorfall in München verdeutlicht, dass unbefugte Drohnenflüge erhebliche betriebswirtschaftliche und logistische Schäden verursachen können, die weit über die unmittelbaren Flugausfälle hinausgehen. Die Notwendigkeit der Umlenkung von Flügen und der Versorgung gestrandeter Passagiere bindet erhebliche Ressourcen und erzeugt beträchtliche Zusatzkosten für die Fluggesellschaften und den Flughafenbetreiber.

Die aktuellen Ereignisse in Deutschland sind eingebettet in eine Reihe ähnlicher Vorkommnisse im europäischen Luftraum. Erst in der vergangenen Woche gab es Berichte über Drohnensichtungen über kritischer Infrastruktur in Schleswig-Holstein, darunter ein Kraftwerk in Kiel. Dies führte zur Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Straftat des „sicherheitsgefährdenden Abbildens“. Auch der Flugverkehr in Dänemark war zuletzt mehrfach von Drohnen gestört worden, was zu Verunsicherung und Chaos führte.

Forderung nach klaren Zuständigkeiten und robusten Abwehrmaßnahmen

Der Flughafenverband ADV (Arbeitsgemeinschaft deutscher Verkehrsflughäfen) nutzte den Vorfall in München, um die Forderung nach einer entschlosseneren Reaktion der staatlichen Behörden zu erneuern. Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des ADV, betonte, dass der Vorfall einmal mehr die Verwundbarkeit des Luftverkehrs gegenüber illegalen Drohnenflügen demonstriere.

Die Forderung der Flughäfen zielt auf zwei zentrale Punkte ab:

  1. Klare Zuständigkeiten: Es muss eindeutig definiert werden, welche Behörden für die Entscheidung über die Gefahr, die von einer Drohne ausgeht, und für die Abwehr zuständig sind. Der ADV sieht diese Aufgabe primär als hoheitliche Aufgabe von Bundes- und Landespolizei.
  2. Schlagkräftige Detektion und Abwehr: Es bedarf dringend einer Verbesserung der technischen Fähigkeiten zur frühzeitigen Erkennung (Detektion) und zur wirksamen Neutralisierung (Abwehr) von unbefugten Flugobjekten.

Obwohl in Deutschland bereits Gesetze existieren, die den Flugbetrieb mit Drohnen in der Nähe von Flughäfen streng reglementieren und hohe Strafen vorsehen, zeigt die Praxis, dass die Durchsetzung und die Abwehrmöglichkeiten am Boden verbessert werden müssen. Die Tatsache, dass in München trotz des massiven Polizeieinsatzes die Drohne nicht lokalisiert werden konnte, verdeutlicht die technologischen Herausforderungen bei der Verfolgung und Neutralisierung kleiner, schnell manövrierender Objekte in einem komplexen städtischen Umfeld. Der Vorfall wird die Diskussion über die Notwendigkeit von Anti-Drohnen-Technologien und die Zusammenarbeit zwischen Flugsicherungen, Polizeibehörden und Betreibern kritischer Infrastruktur weiter intensivieren.

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