Kreuzfahrten (Foto: MSC Cruises GmbH).
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Donau-Kreuzfahrt im Fokus: Passauer Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Abwasser-Grenzwerte

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Die Flusskreuzfahrtbranche an der Donau sieht sich mit ernsthaften juristischen Konsequenzen konfrontiert. Nach wiederholten Meldungen über deutlich überschrittene Schadstoff-Grenzwerte im Abwasser von Passagierschiffen hat die Staatsanwaltschaft Passau in einem ersten Fall die Ermittlungen übernommen. Seit dem Frühjahr 2025 wurden bei Kontrollen der Verkehrspolizei Passau in mindestens sieben Verdachtsfällen erhebliche Verstöße gegen die zulässigen Einleitungsvorschriften festgestellt.

Im Zentrum des Interesses steht derzeit eine namentlich nicht genannte, deutsche Reederei, deren Schiffe allein in diesem Jahr bereits viermal negativ aufgefallen sind. Dies hat zur Weitergabe der Ermittlungsakte von der Polizei an die Staatsanwaltschaft geführt. Die Vorwürfe drehen sich um ein schweres Delikt, das in Pressemitteilungen der Polizei als „schweres Umweltdelikt“ bezeichnet wird. Die Ermittlungen sollen sich nicht nur auf das eine Unternehmen beschränken, sondern mindestens eine weitere Reederei betreffen, da sich zusätzliche Verfahren noch im Zuständigkeitsbereich der Verkehrspolizei Passau befinden. Die Vorfälle beleuchten ein strukturelles Problem in Teilen der europäischen Flusskreuzfahrtflotte, das im Zusammenhang mit der Technologie älterer Kläranlagenmodelle steht.

Die technischen Defizite: Wenn ältere Systeme an ihre Grenzen stoßen

Das wiederkehrende Problem resultiert aus den eingesetzten Kläranlagensystemen auf zahlreichen, insbesondere älteren, Flusskreuzfahrtschiffen. Obwohl diese Anlagen zertifiziert und zugelassen sind, umfassen sie oft nicht die modernste Technologie, um in Ausnahmesituationen die strikten Einleitungsvorschriften konstant zu garantieren.

Wie eine mit der Sachlage vertraute Quelle aus der Reedereibranche vertraulich mitteilte, besteht die Schwachstelle der älteren Kläranlagenmodelle darin, dass sie die Grenzwerte nur unter routinemäßigen und regelmäßigen Bedingungen einhalten können. Tritt an Bord der Schiffe jedoch in bestimmten Betriebssituationen gleichzeitig ein hohes Aufkommen an Abwasser auf, kann die Kläranlage diese Last nicht mehr vollständig bewältigen. Die Folge ist, dass Schadstoffe in Konzentrationen über dem zulässigen Grenzwert in den Fluss abgeleitet werden.

Dieses Problem ist Branchenkennern zufolge nicht neu und die Zahl der Verstöße hat sich Recherchen zufolge nicht zwingend erhöht. Jedoch geraten die Vorfälle nun stärker in den Fokus der Behörden. Die Verkehrspolizei Passau verfügt seit einiger Zeit über verbesserte Kontrollinstrumente, insbesondere einen Schnelltest, der eine direkte und zeitnahe Überprüfung der Abwasserqualität unmittelbar am Auslassventil des Schiffes ermöglicht. Diese effizientere Kontrollmethode führt zu einer vermehrten Aufdeckung bestehender Mängel.

Der Modernisierungsstau: Hohe Kosten und logistische Hürden

Die Lösung des technologischen Problems ist bekannt: Modernere Kläranlagen mit Membrantechnologie (Membrane Bioreactor, m b r) gelten als zuverlässig und sind seit Anfang der 2010er-Jahre auf dem Markt verfügbar. Während diese Technik zunächst vorrangig für Hochseekreuzfahrtschiffe konzipiert wurde, wurden kompaktere Modelle zur Nachrüstung für Flusskreuzfahrtschiffe erst ab etwa 2018/19 vereinzelt eingebaut.

Die Umstellung der gesamten Flotte von über 400 in Europa verkehrenden Flusskreuzfahrtschiffen gestaltet sich jedoch logistisch komplex und kostspielig. Die Nachrüstung älterer Schiffe erfordert einen umfangreichen und zeitaufwendigen Werftaufenthalt, da in vielen Fällen der Schiffsrumpf aufgeschnitten werden muss, um den notwendigen Platz für die neuen, leistungsfähigeren Anlagen zu schaffen.

Die Pandemiejahre haben diesen Modernisierungsprozess zusätzlich verzögert. Aktuell sehen sich die Reedereien mit mehreren Engpässen gleichzeitig konfrontiert: Erstens können die Hersteller moderner Membran-Kläranlagen die benötigte Stückzahl an Systemen mutmaßlich nicht in der von den Reedereien gewünschten Geschwindigkeit liefern. Zweitens gibt es Werftkapazitätsengpässe, da die Umbauarbeiten erhebliche zeitliche Ressourcen binden.

Einige auf die Donau spezialisierte Schiffe stehen vor einer zusätzlichen logistischen Barriere: Da sie zu breit für die Schleusen im Main-Donau-Kanal sind, können sie freie Werftkapazitäten in anderen Fahrgebieten Europas, etwa in den Niederlanden, nicht nutzen. Die Reedereien befinden sich somit in einem Spannungsfeld zwischen den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den praktischen Hürden der schnellen Flottenerneuerung. Ungeachtet dieser Schwierigkeiten gilt die juristische Klarstellung, dass fehlende Werftkapazitäten oder Lieferengpässe die Reedereien nicht von der Einhaltung der seit Jahren bestehenden Vorschriften entbinden.

Juristische Konsequenzen und Sofortmaßnahmen der Polizei

Wenn die Polizei bei Kontrollen an Bord eines Flusskreuzfahrtschiffes eine deutliche Überschreitung der Grenzwerte feststellt, leiten die Beamten umgehend ein Ermittlungsverfahren ein. Dieses Verfahren richtet sich in der Regel gegen den verantwortlichen Vertreter des Unternehmens, da es sich um einen Verstoß gegen geltendes Recht handelt.

Als Sofortmaßnahme nach der Feststellung eines Verstoßes verplombt die Verkehrspolizei Passau in der Regel das Auslassventil des Schiffes. Das bedeutet, dass die betroffene Reederei das Abwasser nicht mehr in den Fluss, in diesem Fall die Donau, einleiten darf. Die Konsequenz für das betroffene Schiff ist die aufwendige und kostspielige Entsorgung des gesamten Abwassers über kommunale Kläranlagen. Diese Prozedur, die deutlich höhere Kosten verursacht als die normale Einleitung nach erfolgter Bordreinigung, soll sicherstellen, dass bis zur Behebung des Mangels keine weiteren Schadstoffe in den Fluss gelangen.

Die nun eingeleiteten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Passau wegen des Verdachts auf schwere Delikte markieren eine neue Stufe der juristischen Verfolgung in dieser Sache. Die Reedereien müssen nun mit empfindlichen Strafen rechnen, sollten sich die Vorwürfe bestätigen. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, nähere Auskünfte zu dem anhängigen Verfahren erst gegen Ende des Jahres erteilen zu können, da die Ermittlungen ermittlungstaktische Zurückhaltung erfordern. Die Entwicklung verdeutlicht den wachsenden behördlichen Fokus auf die Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorgaben im Bereich der Flussschifffahrt.

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