IAI Heron (Foto: Mario Caruana / MAviO News).
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Die wachsende Bedrohung aus der Luft: Europas Flughäfen fordern staatliche Drohnenabwehr

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Die jüngsten und sich häufenden Zwischenfälle mit unbemannten Fluggeräten, sogenannten Drohnen, in der Nähe europäischer Flughäfen haben die Debatte um die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs neu entfacht. Speziell der Vorfall am Flughafen München, bei dem der Flugbetrieb aufgrund mehrerer Drohnensichtungen zeitweise eingestellt werden musste und Tausende Passagiere betroffen waren, dient als ein dringender sicherheitspolitischer Alarmruf.

Der Flughafenverband ADV (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen) sieht in der zunehmenden Zahl von Störungen eine reale und wachsende Bedrohung und fordert den Staat eindringlich auf, die Verantwortung für die Drohnendetektion und -abwehr zu übernehmen und diese zentral zu finanzieren und zu koordinieren. Die Zwischenfälle in München, aber auch an anderen europäischen Drehkreuzen wie Kopenhagen und Oslo, zeigen auf, dass die bisherigen Maßnahmen und Zuständigkeiten nicht ausreichen, um die kritische Infrastruktur effektiv zu schützen. Bis Ende August 2025 wurden allein an deutschen Flughäfen 144 Drohnenstörungen registriert – eine Tendenz, die laut ADV stark steigend ist.

Eskalation der Bedrohungslage: Zunehmende Vorfälle und weitreichende Folgen

Die Vorkommnisse mit illegalen Drohnen in sensiblen Lufträumen haben in jüngster Zeit stark zugenommen und reichen von versehentlichen Verletzungen der Flugverbotszonen durch Freizeitpiloten bis hin zu mutmaßlich gezielten Störaktionen oder gar Ausspähversuchen über militärischen und kritischen zivilen Anlagen. Berichte aus dem ersten Quartal 2025 zeigen auf, dass in einigen deutschen Bundesländern, wie Schleswig-Holstein oder Brandenburg, eine Verdreifachung der Drohnensichtungen über militärischen Anlagen im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen war. Dies nährt die Sorge vor einer hybriden Bedrohungslage. Im Kontext von Flughäfen stellen Drohnen ein direktes Sicherheitsrisiko dar. Ein Zusammenstoß mit einem Passagierflugzeug, insbesondere während kritischer Flugphasen wie Start oder Landung, kann zu schweren Schäden an der Maschine führen, da selbst kleine Drohnen bei den hohen Geschwindigkeiten des bemannten Luftverkehrs eine erhebliche kinetische Energie aufweisen.

Der ADV Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel betont, dass die Schließung eines internationalen Luftverkehrsdrehkreuzes wie München nicht nur ein Sicherheitsproblem darstellt, sondern auch das Vertrauen in die Zuverlässigkeit des Luftverkehrs fundamental beschädigt. Die Passagiere erwarten zu Recht, dass die Flughäfen in der Lage sind, ihre Sicherheit sowohl am Boden als auch in der Luft zu gewährleisten. Die wirtschaftlichen Folgen von Flugausfällen und Verspätungen, die Tausende von Reisenden betreffen, sind ebenfalls erheblich.

Kernforderung: Staatliche Hoheitsaufgabe Drohnenabwehr

Angesichts der akuten und wachsenden Bedrohungslage formuliert der Flughafenverband ADV klare Forderungen an die Politik. Die zentrale Forderung zielt auf die Anerkennung und Umsetzung der Drohnendetektion und -abwehr als eine originär hoheitliche Aufgabe. Dies impliziert, dass diese Maßnahmen staatlich koordiniert und finanziert werden müssen und nicht den Flughafenbetreibern allein überlassen werden dürfen. Die Sicherheit des Luftraums darf laut ADV „keine Haushaltsfrage“ sein.

Der Verband fordert zudem:

  • Schaffung eines zentralen Kompetenzzentrums für Drohnenabwehr: Dieses Zentrum soll die enge Zusammenarbeit von Bundespolizei, Landespolizeien, Bundeswehr und den zuständigen Verwaltungsstellen sicherstellen. Drohnenabwehr betrifft demnach nicht nur Verkehrsflughäfen, sondern die gesamte kritische Infrastruktur in Deutschland.
  • Frühere Aufklärung und Gefahreneinstufung: Es wird die Notwendigkeit eines Lagezentrums unterstrichen, welches die Drohnen frühzeitig identifiziert und eine adäquate Gefahreneinstufung vornimmt.
  • Klare Weisungen zur Bekämpfung: Es bedarf eindeutiger Richtlinien, ob und in welcher Form gegen identifizierte Drohnen vorgegangen werden soll.

Die Forderung nach einer staatlichen Gesamtverantwortung ist eng verknüpft mit den komplexen Zuständigkeitsfragen und rechtlichen Grauzonen in Deutschland.

Rechtliche und technische Herausforderungen

Die Abwehr von Drohnen in Deutschland ist rechtlich komplex. Die Luftverkehrs-Ordnung regelt zwar die Verbotszonen – beispielsweise in einem Umkreis von 1,5 Kilometern um Flugplätze –, aber sie enthält keine spezifischen Regelungen zur Drohnenabwehr. Diese Maßnahmen stützen sich aktuell auf das allgemeine Gefahrenabwehrrecht sowie das Bundes- und Landespolizeirecht.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat als Reaktion auf die Vorfälle angekündigt, eine spezielle Abwehreinheit bei der Bundespolizei aufzustellen und die rechtlichen Rahmenbedingungen im Bundespolizeigesetz (BPolG) und im Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) anzupassen. Die geplanten Regelungen sollen die zentrale Rolle der Bundespolizei stärken und den gezielten Einsatz der Bundeswehr ermöglichen.

Allerdings stößt der mögliche Einsatz der Bundeswehr im Inneren auf verfassungsrechtliche Bedenken. Nach dem Grundgesetz ist ein Einsatz der Streitkräfte im Inneren nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig, insbesondere zur Verhinderung des Eintritts eines besonders schweren Unglücksfalls. Eine Ausweitung der Befugnisse der Bundeswehr, etwa für den Abschuss von Drohnen, müsste die engen Grenzen des Grundgesetzes beachten. Experten warnen, dass selbst eine Spionage-Drohne nicht automatisch als „besonders schwerer Unglücksfall“ gewertet werden kann, der einen Bundeswehreinsatz rechtfertigt. Daher fordern einige Politiker, dass primär die Polizei technisch und rechtlich in die Lage versetzt werden müsse, Drohnen abzuwehren.

Auf der technischen Seite befindet sich die Drohnenabwehr in einem rasanten Technologiewettlauf. Um Drohnen frühzeitig zu erkennen und zu lokalisieren, kommen verschiedene Systeme zum Einsatz:

  • Detektionssysteme: Unternehmen bieten integrierte Lösungen an, die den Luftraum über dem Flughafengelände überwachen. Diese nutzen oft eine Kombination aus Radar, optisch-visuellen Sensoren (mit Infrarot für schlechte Sichtverhältnisse) und der Analyse von Funkfrequenzen (RF-Cyber-Detektion), um nicht nur die Drohne, sondern auch den Standort des Piloten zu orten.
  • Abwehrlösungen: Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) forscht beispielsweise an mobilen Detektionssystemen und an Abfangdrohnen, die unerwünschte Flugobjekte neutralisieren können. Andere technische Gegenmaßnahmen umfassen das sogenannte Jamming (Stören der Steuerfrequenzen) oder die Übernahme der Kontrolle über die Drohne (EnforceAir-Lösungen).

Die effektive Drohnenabwehr erfordert somit eine enge Verzahnung von Recht, Technik und Zuständigkeiten. Die aktuellen Vorfälle zwingen die Politik und die Sicherheitsbehörden, hier zügig handlungsfähig zu werden, um die Sicherheit im deutschen und europäischen Luftraum nachhaltig zu gewährleisten.

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