Strand am Mittelmeer (Foto: Amely Mizzi).
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Arbeitsgrenzen in Österreich verschwimmen: AK fordert Recht auf Nichterreichbarkeit

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Eine aktuelle Deloitte-Studie und eine Auswertung des Arbeitsklima Index der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) zeigen, dass die ständige Erreichbarkeit von Beschäftigten außerhalb der regulären Arbeitszeit massive Auswirkungen auf die Gesundheit und das Privatleben hat. Laut Deloitte geben 81 Prozent der Angestellten in Österreich an, auch nach Feierabend für berufliche Anliegen erreichbar zu sein. Diese digitale Entgrenzung, befeuert durch Diensthandys und Firmenlaptops, erhöht den Stress und die psychische Belastung vieler Arbeitnehmer.

Die Verfügbarkeit über digitale Geräte führt nicht nur zu einer theoretischen Erreichbarkeit, sondern dehnt die tatsächliche Arbeitszeit in die Freizeit aus. Fast ein Viertel der Beschäftigten arbeitet zumindest gelegentlich in der Freizeit, 16 Prozent sind auch im Urlaub tätig, und zwölf Prozent erledigen Aufgaben während eines Krankenstandes von zu Hause aus. Besonders betroffen sind jene, die ihr Diensthandy täglich nutzen: Hier arbeiten 37 Prozent selbst bei Krankheit sehr häufig weiter, und ein Drittel ist sehr oft in der Freizeit beschäftigt.

Diese Praxis der unregulierten Verfügbarkeit hat spürbare Konsequenzen: Beinahe sechs von zehn Betroffenen leiden unter starkem Zeitdruck und 45 Prozent berichten von dauerhaftem Arbeitsdruck ohne Verschnaufpausen. Studien zur ständigen Erreichbarkeit belegen, dass die dadurch verkürzten Erholungszeiten das Risiko für psychische und körperliche Erkrankungen wie Schlafstörungen, Burnout und Depressionen erhöhen, da die Fähigkeit, von der Arbeit abzuschalten, massiv beeinträchtigt wird. Die geforderte Flexibilisierung der Arbeit erweist sich somit für viele Beschäftigte als psychisch stark belastend.

Angesichts dieser alarmierenden Entwicklungen fordert AK-Präsident Andreas Stangl klare und faire Spielregeln. Er betont, dass Flexibilisierung keine Einbahnstraße sein dürfe. Die AK OÖ verlangt die gesetzliche Verankerung eines Rechts auf Nichterreichbarkeit mit klaren Ruhezeiten ohne dienstliche Kontaktaufnahme. Ausnahmen sollen nur in begründeten Notfällen und mit verbindlichen Ausgleichsregelungen zulässig sein.

Zusätzlich fordert die Arbeiterkammer die Etablierung verbindlicher Betriebsvereinbarungen zur Erreichbarkeit, in denen Zeitfenster, Kommunikationskanäle und Eskalationswege eindeutig geregelt sind. Ein weiterer Kernpunkt ist die Stärkung des Gesundheitsschutzes in der digitalen Arbeit durch Schulungen für Führungskräfte, Förderung digitaler Achtsamkeit und eine respektvolle Erreichbarkeitskultur, um Nachteile für jene auszuschließen, die ihr Recht auf Ruhezeiten wahrnehmen.

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