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EU-Parlament sichert Fluggastrechte bei Verspätung ab

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Das Europäische Parlament hat im Rahmen der laufenden Reform der Fluggastrechte eine maßgebliche Entscheidung zugunsten der Passagiere getroffen. Es spricht sich für die Beibehaltung der bisherigen Regelung aus, wonach Fluggäste bereits ab einer Verspätung von drei Stunden Anspruch auf eine pauschale Entschädigung haben. Diese Haltung steht im Gegensatz zu einem Vorschlag des EU-Rates, der eine deutliche Verschlechterung der Rechte für Reisende vorgesehen hatte.

Der Mobilitätsclub ÖAMTC begrüßt die Position des Parlaments. Die Beibehaltung der Drei-Stunden-Frist sichere die Rechte der Flugreisenden langfristig. Der Vorschlag des EU-Rates, der im Juni vorgelegt wurde, sah vor, die Entschädigungspflicht für Fluggesellschaften erst ab einer Verspätung von vier Stunden auf Kurzstrecken und sechs Stunden auf Langstrecken greifen zu lassen. Zudem sollten Ansprüche bei Mittelstrecken entfallen und die Höhe der Entschädigungen bei Langstrecken reduziert werden. Diese Pläne stießen bei Verbraucherschützern auf breite Kritik, da sie einen Großteil der bisherigen Entschädigungsfälle eliminiert hätten.

Ungeachtet der positiven Weichenstellung sieht der ÖAMTC weiteren Handlungsbedarf, um die Reform wirklich verbraucherfreundlich zu gestalten. Themen wie die Regelungen zum Handgepäck, die Höhe angemessener Pauschalen für Verpflegung bei Verspätungen und die generelle Höhe der Entschädigungszahlungen bedürfen nach Ansicht der Juristen einer Nachbesserung. Die aktuellen Entschädigungssummen, die je nach Flugstrecke zwischen 250 Euro und 600 Euro liegen, stehen somit ebenfalls zur Debatte.

Die nun gefundene Position des Parlaments ist ein wichtiger Zwischenschritt im Reformprozess der EU-Verordnung 261/2004, welche die Rechte der Fluggäste bei Verspätung, Annullierung und Nichtbeförderung schützt. Die endgültige Regelung wird in den sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Rat und EU-Kommission festgelegt.

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