Der Ausschuss für Verkehr und Tourismus des Europäischen Parlaments (TRAN) hat am 13. Oktober 2025 seine Position zur Überarbeitung der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG Nr. 261/2004) festgelegt und sich dabei klar gegen eine Verschlechterung der Verbraucherrechte ausgesprochen. Das Votum des Ausschusses sieht vor, dass Fluggäste auch weiterhin ab einer Verspätung von drei Stunden Anspruch auf Entschädigung haben sollen. Damit stellt sich das Parlament gegen die Pläne des EU-Rates, der eine Anhebung der Schwelle auf vier beziehungsweise sechs Stunden gefordert hatte.
Die Abgeordneten des TRAN-Ausschusses sprachen sich nicht nur für die Beibehaltung der geltenden Entschädigungsschwelle aus, sondern schlugen auch eine Erhöhung der Mindestentschädigung von 250 Euro auf 300 Euro bei langen Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung vor. Mit dieser Entscheidung, die eine deutliche Abgrenzung zu den Vorschlägen der EU-Kommission (fünf Stunden) und des Rates (vier bzw. sechs Stunden) darstellt, strebt das Parlament eine Angleichung an internationale Standards an.
Ein weiterer wichtiger Punkt der Abstimmung betrifft die Mitnahme von Handgepäck. Der Ausschuss bekräftigte das Recht aller Passagiere auf die kostenlose Mitnahme eines Handgepäckstücks, sofern es die festgelegten Größenanforderungen erfüllt. Diese Haltung zielt darauf ab, eine Vereinheitlichung der Handgepäckregeln zu erreichen und mehr Transparenz für Reisende zu schaffen, um unklare und teils restriktive Regelungen einzelner Fluggesellschaften zu unterbinden. Mit der einstimmigen Verabschiedung der Position am 13. Oktober besitzt das Europäische Parlament nun sein Verhandlungsmandat für die anstehenden Trilog-Gespräche mit dem Rat und der Europäischen Kommission, die unmittelbar begonnen haben. Vertreter des Ausschusses betonten, dass die EU-Fluggastrechte das Fundament des Reisens seien und ihr Schutz von Hunderten Millionen Reisenden erwartet werde. Die finale Abstimmung des Parlaments im Plenum ist für Anfang Dezember 2025 geplant.