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Landgericht Berlin untersagt Edreams die Nutzung irreführender „Prime“-Geschäftsbedingungen

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Die Fluggesellschaft Ryanair hat am 26. November ein Unterlassungsurteil des Landgerichts Berlin gegen das Online-Reisebüro Edreams begrüßt. Das Urteil untersagt Edreams die weitere Verwendung einer irreführenden Aussage zu angeblichen Einsparungen sowie einer Reihe von Geschäftsbedingungen des „Edreams Prime“-Programms, die das Gericht als rechtswidrig eingestuft hat.

Das Gericht hatte bereits im Oktober 2024 festgestellt, dass mehrere „Edreams Prime“-Bedingungen gegen das deutsche Verbraucherschutzrecht verstießen, da sie „rechtswidrig“, „irreführend“ und ein Verstoß gegen die „Transparenzpflicht“ darstellten. Das nun ergangene endgültige Unterlassungsurteil basiert auf einer Verpflichtungserklärung von Edreams, die beanstandeten Praktiken zu unterlassen. Dazu gehören die mangelnde Transparenz bei Preiserhöhungen, das Auferlegen von Bedingungen, die eine fortgesetzte Nutzung des Prime-Programms als Zustimmung zu Gebührenerhöhungen werteten, und irreführende Angaben zu Einsparungen für die Kunden.

Dara Brady, Chief Marketing Officer von Ryanair, betonte die Bedeutung des Urteils und die damit verbundene Bestätigung, dass die Praktiken von Edreams gegen deutsche Gesetze zum unlauteren Wettbewerb verstießen. Das Urteil betrifft die Geschäftspraktiken von Online-Reisebüros, die von Airlines wie Ryanair seit Langem kritisiert werden, da sie oft intransparente Preise und unklare Geschäftsbedingungen verwenden, die Verbrauchern schaden können.

Ryanair nutzte die Entscheidung des Berliner Gerichts, um die EU-Verbraucherschutzbehörden erneut zu einer dringenden Intervention aufzurufen. Ziel sei es, Maßnahmen zum Schutz der Konsumenten in ganz Europa zu ergreifen und Transparenzstandards zu etablieren, die den Anforderungen anderer, direkter Vertriebswege entsprechen. Die Gerichtsentscheidung wird als wichtiger Erfolg im anhaltenden juristischen Konflikt zwischen Fluggesellschaften und Online-Reisebüros über Vertriebs- und Preistransparenz gewertet.

Ein Sprecher von eDreams ODIGEO sagte: „Dieses Urteil betrifft ein geringfügiges Anzeigeformat auf einer älteren Version unserer Plattform, die wir längst eingestellt haben; es ist daher für unser aktuelles Angebot größtenteils irrelevant. Nun, da Ryanair behauptet, gerichtliche Entscheidungen zu ‚begrüßen‘, erwarten wir, dass sie endlich der langen Liste von verbindlichen Entscheidungen nachkommen, die wir gegen ihre schwerwiegenden verbraucherfeindlichen Praktiken in eben dieser Gerichtsbarkeit, Deutschland, sowie in Spanien erwirkt haben, wo sie weiterhin eklatant Gerichtsbeschlüsse verletzen, die sie zur Einstellung ihrer falschen und verunglimpfenden Kampagne gegen uns verpflichten. Ryanair muss aufhören, sich so zu verhalten, als stünden sie über dem Gesetz.“

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