Der Gemischte Ausschuss Schweiz-EU hat die Übernahme einer Reihe neuer EU-Luftfahrtbestimmungen beschlossen, die den Schweizer Zivilluftverkehr umfassend modernisieren sollen. Die neuen Regeln, die der Schweizer Bundesrat bereits am 12. November genehmigte, treten am 1. Februar 2026 in Kraft und betreffen die Bereiche Bodenabfertigung, Flugverkehrsmanagement sowie Flugsicherheit.
Eine zentrale Neuerung betrifft die Bodenabfertigungsdienste auf Schweizer Landesflughäfen: Die Dienstleister sind künftig verpflichtet, ein Sicherheitsmanagementsystem zu betreiben, das explizit Informationssicherheitsrisiken berücksichtigt. Entsprechende IT-Sicherheitsvorfälle müssen künftig gemeldet werden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Cyberresilienz der kritischen Infrastruktur an Flughäfen zu erhöhen, was angesichts der steigenden Bedrohungslage als notwendig erachtet wird.
Im Bereich des Flugverkehrsmanagements übernimmt die Schweiz die überarbeitete Verordnung zum einheitlichen europäischen Luftraum (Single European Sky), dessen Teil die Schweiz seit 2006 ist. Dies beinhaltet das gemeinsame Leistungs- und Gebührensystem sowie die Modernisierung der Flugsicherungsinfrastruktur. Für die Schweizer Flugsicherung Skyguide ergeben sich daraus neue Möglichkeiten: Das Unternehmen erhält künftig die Option, bestimmte Dienstleistungen auf dem gesamteuropäischen Markt anzubieten oder einzukaufen. Das Monopol von Skyguide auf zentrale Dienstleistungen wie Streckenflüge sowie An- und Abflüge im eigenen Land bleibt jedoch bestehen.
Zusätzlich wurden weitere EU-Rechtsakte übernommen, die unter anderem Wettbewerbsregeln bei Fusionen und die Anerkennung von ausländischen Fluglotsenlizenzen betreffen. Die regelmäßige Übernahme von EU-Erlassen in den Anhang des bilateralen Luftverkehrsabkommens, das die Schweiz und die EU seit 2002 verbindet, stellt die Kompatibilität der beiden Luftfahrtsysteme sicher.