Das Landgericht Hamburg hat in drei aktuellen Urteilen die Geschäftspraktiken des Online-Reisebüros eDreams beanstandet. Das Gericht stellte fest, dass die Darstellung von Preisen für Sitzplatzreservierungen und Gepäckstücke die Verbraucher in die Irre führt, da eDreams eigene Zusatzgebühren nicht ausreichend offenlegte. Laut den Richtern handelt es sich dabei um eine „irreführende Praxis durch Unterlassen“. Zudem wurde die Bewerbung des Abonnement-Dienstes „Prime“ gerügt. Die dort versprochenen konkreten Ersparnisse könnten von den Kunden in der Realität nicht erzielt werden, was das Gericht als eine falsche Darstellung der Tatsachen wertete.
Die Fluggesellschaft Ryanair begrüßte die Entscheidungen und sieht sich in ihrer langfristigen Kritik an sogenannten Screenscraper-Webseiten bestätigt. Während andere große Online-Reiseportale wie Booking.com, Lastminute oder Kiwi bereits Vereinbarungen mit der Fluggesellschaft getroffen haben, um echte Preise ohne versteckte Aufschläge anzuzeigen, weigert sich eDreams laut Ryanair weiterhin, diese Transparenzstandards zu übernehmen. Die irische Fluggesellschaft betont, dass sie bereit sei, eDreams kostenlosen und direkten Zugriff auf ihre Flugdaten zu gewähren, sofern das Portal die Preismanipulationen beendet und auf eine transparente Kostenstruktur umstellt.
Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung ist der langjährige Konflikt zwischen Billigfluggesellschaften und Drittanbietern, die Flugdaten ohne offizielle Erlaubnis abgreifen. Zusätzliche Branchenrecherchen zeigen, dass solche Portale oft Gebühren für Dienstleistungen erheben, die bei direkter Buchung bei der Airline kostengünstiger oder kostenfrei sind. Die Urteile des Landgerichts Hamburg reihen sich in eine Serie von Verfahren ein, mit denen Ryanair versucht, die Kontrolle über den Vertriebsweg und die Preishoheit zurückzugewinnen. Für die betroffenen Reiseportale erhöht sich damit der rechtliche Druck, ihre Preismodelle und Rabattsysteme grundlegend zu überarbeiten.
Die Konsequenzen für den Markt der Online-Reisebüros könnten weitreichend sein, da die Hamburger Urteile als Präzedenzfall für die Transparenzpflichten von Vermittlungsplattformen dienen könnten. Das Gericht macht deutlich, dass Lockvogelangebote und versteckte Servicepauschalen unzulässig sind, wenn sie den Endpreis für den Verbraucher intransparent gestalten. Ryanair fordert die Kunden unterdessen dazu auf, Buchungen entweder direkt über die eigene Webseite oder ausschließlich über verifizierte Partnerplattformen vorzunehmen, um sicherzustellen, dass keine überhöhten Gebühren für Nebenleistungen wie Gepäck oder Sitzplätze gezahlt werden.