Am Warschauer Chopin-Flughafen kam es zu einer Aktivierung umfangreicher Sicherheitsmaßnahmen, nachdem eine 29-jährige Frau mit einer provokanten Aufschrift im Terminal gesichtet wurde. Die Reisende, eine ukrainische Staatsangehörige, hatte sich das Wort „Bombe“ mit Lippenstift auf die Stirn geschrieben. Das Flughafenpersonal reagierte umgehend und alarmierte den Grenzschutz, der die Frau isolierte. Die Betroffene, die sich auf dem Weg nach Zürich befand, rechtfertigte die Aktion gegenüber den Beamten als „Scherz“. Trotz dieser Einlassung leiteten die Behörden eine vollständige Durchsuchung der Person sowie ihres Gepäcks ein, um jede potenzielle Gefahr für den Flugbetrieb auszuschließen.
Der Vorfall wurde von den polnischen Sicherheitsbehörden als schwerwiegender Verstoß gegen die geltenden Luftsicherheitsvorschriften eingestuft. In der Folge wurde der Frau ein Bußgeld in Höhe von 500 Złoty (ca. 118 Euro) auferlegt. Zudem verweigerte die Fluggesellschaft der Passagierin die Beförderung, womit ihre Reise in die Schweiz am Warschauer Flughafen endete. Der polnische Grenzschutz betonte in einer Stellungnahme, dass Sicherheitsaspekte im Luftverkehr mit absoluter Ernsthaftigkeit behandelt werden und keinerlei Spielraum für derartige Provokationen bestehe. Jede Handlung, die eine Bedrohung suggeriert, löse standardisierte Protokolle aus, die neben rechtlichen Konsequenzen auch erhebliche Störungen im gesamten Betriebsablauf nach sich ziehen können.
Zusätzliche Recherchen zu ähnlichen Vorkommnissen am Flughafen Warschau-Chopin belegen eine strikte Null-Toleranz-Politik der polnischen Behörden. Allein im vergangenen Jahr wurden mehrere Passagiere aufgrund von unangemessenen Äußerungen über Sprengstoff oder gefährliche Gegenstände vom Flugbetrieb ausgeschlossen und mit Geldstrafen belegt. Experten für Luftsicherheit weisen darauf hin, dass solche Vorfälle nicht nur personelle Ressourcen binden, sondern oft auch zu Verspätungen für unbeteiligte Fluggäste führen, da betroffene Bereiche zeitweise abgesperrt werden müssen. Die Sicherheitskontrollen am Chopin-Flughafen gelten als besonders engmaschig, da der Standort als wichtigstes Drehkreuz Polens fungiert.
Reisende werden regelmäßig davor gewarnt, Begriffe wie „Bombe“, „Waffe“ oder ähnliche Drohungen – auch nicht im Scherz – im Bereich von Flughäfen zu verwenden. Rechtlich kann dies je nach Schweregrad als Störung des öffentlichen Friedens oder Missbrauch von Notrufen gewertet werden. In Polen ist die Rechtslage hierbei eindeutig: Der Grenzschutz ist befugt, Passagiere bereits bei verbalen Drohungen festzusetzen und den Weitertransport zu untersagen. Die Kosten für etwaige Verzögerungen oder Sondereinsätze können im Extremfall auf dem zivilrechtlichen Weg von den Verursachern zurückgefordert werden, was weit über die unmittelbaren Bußgelder hinausgeht.