Drohnen erfreuen sich steigender Beliebtheit (Foto: Pixabay).
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ÖAMTC warnt vor Gefahren durch Drohnenflüge in Skigebieten

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Der Mobilitätsclub ÖAMTC mahnt Drohnenpiloten im alpinen Raum zu erhöhter Vorsicht und strikter Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften. Hintergrund ist ein aktueller Zwischenfall in Kärnten, bei dem eine Drohne den Einsatz eines Notarzthubschraubers während der Weihnachtsfeiertage behinderte. Da moderne Multicopter zunehmend als Begleiter im Winterurlaub genutzt werden, wächst das Risiko für gefährliche Begegnungen im Luftraum. Der ÖAMTC betont, dass Rettungshubschrauber in Skigebieten jederzeit Vorrang haben und Drohnen bei deren Annäherung sofort gelandet werden müssen, um lebensrettende Einsätze nicht zu gefährden.

Zusätzliche Recherchen zur rechtlichen Lage in Österreich verdeutlichen die strengen Vorgaben der Luftfahrtbehörde Austro Control. Für fast alle Drohnen, die mit einer Kamera ausgestattet sind, besteht eine Registrierungspflicht sowie die Notwendigkeit eines Kompetenznachweises für den Piloten. Im alpinen Gelände gelten zudem spezifische Einschränkungen: Die maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund darf nicht überschritten werden, wobei die steilen Hangneigungen die Einschätzung dieser Höhe oft erschweren. Zudem sind Flüge über Menschenmengen, wie sie etwa an Liftstationen oder auf Skipisten vorkommen, ohne spezielle Genehmigung untersagt. Verstöße gegen die Luftverkehrsregeln können empfindliche Verwaltungsstrafen nach sich ziehen.

Neben den rechtlichen Aspekten stellen winterliche Bedingungen hohe technische Anforderungen an das Material. Drohnenexperten weisen darauf hin, dass die Kapazität von Lithium-Polymer-Akkus bei Minusgraden rapide abnimmt, was zu plötzlichen Abstürzen führen kann. Ein weiteres Risiko ist die sogenannte atmosphärische Vereisung der Propeller, die besonders bei hoher Luftfeuchtigkeit und Temperaturen um den Gefrierpunkt auftritt und die Aerodynamik massiv stört. Pilot wird daher geraten, Akkus vor dem Flug vorzuwärmen und auf Landepads zurückzugreifen, um das Eindringen von aufgewirbeltem Schnee und Feuchtigkeit in die Elektronik der Motoren zu verhindern.

In vielen Bergregionen und Nationalparks bestehen zudem großräumige Flugverbotszonen zum Schutz der Fauna. Greifvögel können Drohnen als Bedrohung wahrnehmen und angreifen, was sowohl zum Verlust des Geräts als auch zu Verletzungen des Tieres führen kann. Um rechtliche Grauzonen zu vermeiden, bietet die ÖAMTC Drohnen-Info App eine detaillierte Übersicht über Flugverbotszonen und geografische Beschränkungen. Fachleute empfehlen zudem den Abschluss einer speziellen Haftpflichtversicherung, da herkömmliche Haushaltsversicherungen Schäden durch den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen oft nicht abdecken.

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