Der in Malaysia ansässige litauische Künstler Ernest Zacharevic hat eine Klage gegen die Billigfluggesellschaft AirAsia und deren Mutterkonzern Capital A Berhad eingereicht. Gegenstand des Rechtsstreits ist die unerlaubte Verwendung seines weltberühmten Wandbildes „Kids on Bicycle“ als Teil einer Flugzeuglackierung.
Zacharevic wirft dem Unternehmen vor, das Motiv Ende 2024 großflächig auf dem Rumpf einer Maschine aufgebracht zu haben, ohne zuvor eine Genehmigung oder Lizenzvereinbarung eingeholt zu haben. Der Künstler entdeckte die Bemalung zufällig selbst an einem Flughafen und machte den Fall öffentlich, woraufhin die Fluggesellschaft die Lackierung entfernen ließ.
Das betroffene Kunstwerk wurde im Jahr 2012 während des „George Town Festival“ in der Stadt Penang geschaffen und gilt heute als eines der bekanntesten Street-Art-Wahrzeichen Südostasiens. Es zeigt zwei Kinder auf einem physisch an der Wand befestigten Fahrrad und lockt jährlich tausende Touristen an. Laut den beim Obersten Gerichtshof eingereichten Unterlagen sieht Zacharevic in der kommerziellen Nutzung durch AirAsia eine vorsätzliche Verletzung seiner Urheber- und Persönlichkeitsrechte. Besonders schwer wiegt für die Klägerseite der Umstand, dass bereits im Jahr 2017 konkrete Gespräche zwischen dem Künstler und der Airline über potenzielle Kooperationen stattgefunden hatten, in deren Rahmen AirAsia detailliert über Honorarsätze und rechtliche Bedingungen informiert worden war.
Branchenberichte verdeutlichen, dass dieser Fall weitreichende Konsequenzen für das Marketing von Fluggesellschaften haben könnte, die regelmäßig auf lokale Symbole und Kunstwerke für Sonderlackierungen zurückgreifen. AirAsia hat das Motiv zwar nach den ersten Anschuldigungen überstrichen, eine außergerichtliche Einigung über Entschädigungszahlungen kam jedoch bislang nicht zustande. Der Künstler fordert nun neben einer offiziellen Anerkennung der Urheberrechtsverletzung eine finanzielle Kompensation für die unberechtigte Nutzung zu Werbezwecken. Das Gericht wird klären müssen, inwiefern ein im öffentlichen Raum befindliches Wandbild für kommerzielle Zwecke auf einem mobilen Werbeträger wie einem Flugzeug ohne Zustimmung des Schöpfers reproduziert werden darf.
Capital A Berhad, das Mutterunternehmen von AirAsia, hat sich zu den laufenden Gerichtsverfahren bisher nur zurückhaltend geäußert. Es ist nicht das erste Mal, dass die Airline wegen ihrer aggressiven Marketingstrategien in die Kritik gerät. In diesem spezifischen Fall argumentiert der Künstler, dass die Airline durch die Nutzung seines geistigen Eigentums von der globalen Bekanntheit des Motivs profitiert habe, um das eigene Markenimage zu stärken. Da Zacharevic seit über einem Jahrzehnt maßgeblich zur kulturellen Identität Penangs beigetragen hat, erfährt der Prozess in Malaysia große Aufmerksamkeit, da er als Präzedenzfall für den Schutz von Straßenkunst gegenüber Großkonzernen gewertet wird.