Die winterlichen Wetterkapriolen am Flughafen München in der vergangenen Woche ziehen nun juristische Konsequenzen nach sich.
Nachdem rund 600 Passagiere die Nacht zum Freitag unter teils prekären Bedingungen in sechs startbereiten Flugzeugen auf dem Rollfeld verbringen mussten, hat die Staatsanwaltschaft Landshut einen offiziellen Prüfvorgang eingeleitet. Auslöser für die Ermittlungen war nicht die Beschwerde eines betroffenen Fluggastes, sondern die Initiative eines unbeteiligten Dritten, der über ein Online-Kontaktformular des Bayerischen Landeskriminalamts eine Überprüfung der Abläufe anregte. Im Zentrum der Untersuchung steht die Frage, wie es trotz einer erteilten Sondergenehmigung für Nachtstarts dazu kommen konnte, dass die Fluggäste über Stunden ohne Rücktransportmöglichkeit in den Maschinen festsaßen. Sowohl die Lufthansa als auch die Flughafen München GmbH haben sich für die Situation entschuldigt und Entschädigungszahlungen in Aussicht gestellt. Während der Polizeibericht bereits vorliegt, halten sich die Behörden zu konkreten Straftatbeständen bedeckt, prüfen jedoch die Verantwortlichkeiten für die fehlende Logistik im Bereich des Bustransports während der extremen Witterungsbedingungen.
Logistische Engpässe und die Nachtflugregelung
Der Vorfall ereignete sich in einer Nacht, die durch massiven Schneefall und eisige Temperaturen geprägt war. Am Münchner Flughafen gilt grundsätzlich zwischen 00:00 Uhr und 05:00 Uhr eine strikte Nachtflugbeschränkung, um die Lärmbelastung für die Anwohner zu minimieren. Um den durch das Wetter verursachten Rückstau an Flügen aufzulösen, hatten die Verantwortlichen jedoch für besagte Nacht eine Sondergenehmigung erwirkt, die Starts bis 01:00 Uhr morgens ermöglichte. In Erwartung einer baldigen Starterlaubnis wurden sechs Maschinen – fünf davon von Gesellschaften der Lufthansa Group – voll besetzt auf die Rollfelder geschickt.
Als die Wetterlage eine sichere Enteisung und den anschließenden Start innerhalb des erweiterten Zeitfensters unmöglich machte, kollabierte die Rückhollogistik. Nach Angaben des Flughafens standen nicht ausreichend Busse zur Verfügung, um die etwa 600 Passagiere zeitnah von den entfernten Abstellpositionen zurück in die Terminals zu bringen. Die Betroffenen verblieben daraufhin bis in die frühen Morgenstunden in den engen Kabinen der Flugzeuge. Berichte über eine unzureichende Versorgung mit Decken und Verpflegung während dieser Wartezeit machten bereits in sozialen Netzwerken die Runde, auch wenn offizielle Anzeigen bei der Polizei zunächst ausblieben.
Untersuchung der strafrechtlichen Relevanz
Die Staatsanwaltschaft Landshut, die aufgrund der räumlichen Zuständigkeit für den Flughafen München verantwortlich ist, prüft nun, ob das Festhalten der Passagiere über einen so langen Zeitraum Tatbestände wie Freiheitsberaubung oder unterlassene Hilfeleistung berühren könnte. Ein Sprecher der Behörde betonte, dass der Eingang des Polizeiberichts den formalen Beginn der Prüfung markiere. Es müsse geklärt werden, ob die Entscheidung, die Passagiere an Bord zu lassen, auf einer fehlerhaften Einschätzung der Wetterlage oder auf einem Versagen des Krisenmanagements beruhte.
Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Kommunikationskette zwischen dem Tower, dem Bodenabfertigungsdienst und den Fluggesellschaften. In der Luftfahrtbranche ist die Entscheidung, Passagiere an Bord zu nehmen (das sogenannte Boarding), eine kritische Schwelle. Einmal an Bord, unterliegen die Fluggäste der Kommandogewalt des Kapitäns, der wiederum auf die Bodenlogistik des Flughafens angewiesen ist, um eine Umkehr des Prozesses einzuleiten. Warum in München trotz der bekannten Wetterprognosen keine ausreichenden Kapazitäten für einen eventuellen Rücktransport bereitgehalten wurden, ist Kern der staatsanwaltschaftlichen Untersuchung.
Reaktionen der Fluggesellschaften und Entschädigungsansprüche
Die Lufthansa Group, die mit dem Großteil der betroffenen Maschinen involviert war, reagierte schnell auf die öffentliche Kritik. In einer offiziellen Stellungnahme räumte das Unternehmen ein, dass die Situation für die Gäste unzumutbar gewesen sei. Man versicherte, dass alle betroffenen Fluggäste eine pauschale finanzielle Entschentschädigung erhalten würden, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der EU-Fluggastrechteverordnung hinausgehen könnte. Diese Verordnung sieht bei massiven Verspätungen und Annullierungen feste Ausgleichszahlungen vor, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.
In diesem speziellen Fall ist die rechtliche Lage jedoch komplex: Während der Schneefall zweifellos als außergewöhnlicher Umstand gewertet werden kann, der die Fluggesellschaft von Zahlungen für die Verspätung befreien würde, betrifft die Kritik hier nicht den Flugausfall an sich, sondern die Art der Unterbringung und den mangelnden Transport am Boden. Juristen weisen darauf hin, dass die Fürsorgepflicht der Airline auch dann fortbesteht, wenn das Wetter den Flugbetrieb verhindert. Dazu gehört die Bereitstellung von angemessener Verpflegung und im Zweifelsfall die Organisation einer Hotelunterbringung oder eines Rücktransports in das Flughafengebäude.
Sicherheitsaspekte und Infrastrukturkapazitäten
Der Vorfall wirft zudem ein Schlaglicht auf die Kapazitätsgrenzen des Flughafens München bei Extremwetterereignissen. Der Winterdienst am zweitgrößten deutschen Drehkreuz gilt eigentlich als hocheffizient. Dennoch zeigte sich in der betroffenen Nacht, dass die Priorisierung der Räumfahrzeuge und Enteisungsanlagen nicht mit der Bereitstellung von Passagierbussen Schritt halten konnte. Die Staatsanwaltschaft wird auch prüfen müssen, ob Sicherheitsvorgaben verletzt wurden, da die Passagiere über Stunden auf einer Position verharrten, die im Notfall für Rettungskräfte schwer erreichbar gewesen wäre.
Die Flughafen München GmbH erklärte, man werde die internen Prozesse gemeinsam mit den beteiligten Dienstleistern einer gründlichen Analyse unterziehen. Es gehe darum, sicherzustellen, dass sich eine solche Situation nicht wiederhole. Insbesondere die Koordination der Busfahrer, die bei starkem Schneefall oft auch für andere Aufgaben auf dem Flughafengelände herangezogen werden, müsse optimiert werden. Die Frage, warum die Sonderfluggenehmigung bis 01:00 Uhr morgens ausgereizt wurde, obwohl die Enteisungskapazitäten bereits am Limit waren, bleibt vorerst unbeantwortet.
Zukunft der Nachtflugregelung und politische Diskussion
Der Vorfall hat auch die politische Debatte über die Nachtflugregelung am Münchner Flughafen neu entfacht. Kritiker der Ausnahmegenehmigungen sehen sich durch die Ereignisse bestätigt und fordern eine restriktivere Handhabung von Starts nach Mitternacht, gerade bei unsicheren Wetterlagen. Sie argumentieren, dass das Risiko, Passagiere in der Nacht festsitzen zu lassen, in keinem Verhältnis zu dem wirtschaftlichen Nutzen einiger weniger Zusatzstarts steht.
Befürworter des Luftverkehrsstandortes weisen hingegen darauf hin, dass solche Sondergenehmigungen essenziell sind, um das weltweite Netz stabil zu halten und den Passagieren Anschlussverbindungen zu ermöglichen. Die rechtliche Prüfung durch die Staatsanwaltschaft Landshut wird hierbei als wichtiger Schritt zur Versachlichung der Diskussion gesehen. Sollten die Ermittlungen zu dem Ergebnis kommen, dass organisatorische Mängel vorlagen, könnte dies weitreichende Konsequenzen für die zukünftige Erteilung von Sonderrechten und die Haftungsfragen bei witterungsbedingten Verzögerungen haben. Die Entscheidung über die Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens gegen konkrete Verantwortliche wird in den kommenden Wochen erwartet, sobald die Prüfung des umfangreichen Polizeiberichts abgeschlossen ist.