In einem der am längsten andauernden Wettbewerbsverfahren der europäischen Luftfahrtgeschichte hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg ein finales Urteil gefällt. Die Richter wiesen die Berufungen zahlreicher internationaler Fluggesellschaften, darunter Branchengrößen wie Air France-KLM und British Airways, fast vollständig ab.
Damit werden Bußgelder in einer Gesamthöhe von rund 776 Millionen Euro rechtskräftig, welche die EU-Kommission aufgrund illegaler Preisabsprachen im Luftfrachtsektor verhängt hatte. Der Fall, dessen Wurzeln bis in das Jahr 2005 zurückreichen, markiert einen bedeutenden Sieg für die europäische Wettbewerbsaufsicht und setzt einen Schlusspunkt unter jahrelange juristische Auseinandersetzungen über die Rechtmäßigkeit der Strafzahlungen. Während die meisten Airlines nun die vollen Summen leisten müssen, gab das Gericht lediglich dem Einspruch der SAS Cargo Group in Teilen statt, was jedoch am Gesamtbild der wettbewerbsrechtlichen Ahndung kaum etwas ändert.
Hintergründe der illegalen Preisabsprachen im Frachtsektor
Die Ursprünge dieses massiven Kartellverfahrens liegen in einer Zeit, in der der globale Luftfrachtmarkt ein rasantes Wachstum verzeichnete. Zwischen den Jahren 1999 und 2006 hatten sich insgesamt elf namhafte Fluggesellschaften darauf verständigt, die Preise für Frachtdienstleistungen künstlich hochzuhalten. Im Zentrum der Absprachen standen insbesondere Treibstoff- und Sicherheitszuschläge. Anstatt im Wettbewerb um die günstigsten Konditionen für Spediteure und Logistikunternehmen zu treten, koordinierten die beteiligten Unternehmen ihre Gebührenstrukturen. Dies führte dazu, dass Kunden weltweit über Jahre hinweg überhöhte Preise für den Transport von Gütern auf dem Luftweg zahlten.
Die EU-Kommission kam den Beteiligten nach Hinweisen und Durchsuchungen auf die Spur. Es stellte sich heraus, dass die Kommunikation über die Zuschläge systematisch und über verschiedene Kontinente hinweg erfolgt war. Zu den betroffenen Unternehmen gehören neben den bereits genannten Marktführern auch Singapore Airlines, Cathay Pacific, Japan Airlines, Air Canada, Latam Airlines, Cargolux sowie die Lufthansa und ihre Tochtergesellschaft KLM. Die Tragweite des Kartells war immens, da die betroffenen Routen sowohl Flüge innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums als auch Verbindungen in die USA und nach Asien umfassten.
Ein jahrzehntelanger Marathon durch die Instanzen
Der juristische Weg bis zum heutigen Urteil war von prozessualen Besonderheiten und Rückschlägen für die Wettbewerbshüter geprägt. Bereits im Jahr 2010 hatte die EU-Kommission eine erste Entscheidung getroffen und Bußgelder in Höhe von insgesamt 799 Millionen Euro verhängt. Die betroffenen Fluggesellschaften wehrten sich jedoch erfolgreich vor dem Gericht der Europäischen Union. Im Jahr 2015 wurden die ursprünglichen Bußgeldbescheide aufgrund eines Formfehlers aufgehoben. Das Gericht bemängelte damals Widersprüche zwischen der Begründung der Entscheidung und dem verfügenden Teil des Beschlusses.
Davon unbeeindruckt nahm die EU-Kommission das Verfahren erneut auf und korrigierte die formalen Mängel. Im Jahr 2017 wurden die Strafen nahezu in gleicher Höhe neu verhängt. Die Airlines legten erneut Rechtsmittel ein und argumentierten unter anderem mit einer Verletzung ihrer Verteidigungsrechte sowie einer fehlerhaften Marktabgrenzung. Der Europäische Gerichtshof stellte nun jedoch klar, dass die Argumente der Fluggesellschaften nicht stichhaltig seien. In der Urteilsbegründung hieß es, dass die Beweislast für die Kartellbildung erdrückend sei und die Kommission bei der Neufestsetzung der Strafen rechtmäßig gehandelt habe.
Die Sonderrolle der Lufthansa und die Kronzeugenregelung
Innerhalb des Verfahrens nahm die Deutsche Lufthansa eine besondere Position ein. Obwohl sie als aktives Mitglied des Kartells identifiziert wurde, blieb sie von den massiven Bußgeldzahlungen befreit. Dies liegt an der sogenannten Kronzeugenregelung der Europäischen Union. Die Lufthansa hatte die Kommission als erstes Unternehmen über die Existenz des Kartells informiert und umfassende Beweise geliefert, die zur Aufdeckung der weltweiten Absprachen führten.
Diese Praxis der Straffreiheit für den ersten Informanten ist ein zentrales Instrument der europäischen Wettbewerbspolitik, um geheime Kartelle von innen heraus aufzubrechen. Für die anderen beteiligten Unternehmen wie Air France-KLM, die mit über 325 Millionen Euro die höchste Einzelstrafe tragen müssen, oder British Airways mit einer Strafe von rund 104 Millionen Euro, blieb dieser Ausweg verwehrt. Sie konnten lediglich durch spätere Kooperation moderate Nachlässe auf ihre Bußgelder erwirken, die jedoch an der nun bestätigten Millionenlast wenig ändern.
Auswirkungen auf die Luftfahrtbranche und künftige Wettbewerbskontrollen
Das Urteil des EuGH wird weitreichende Konsequenzen für die betroffenen Unternehmen haben. Die meisten Airlines hatten für die drohenden Strafzahlungen bereits Rückstellungen in ihren Bilanzen gebildet, doch die endgültige Rechtskraft bedeutet nun den tatsächlichen Abfluss dieser liquiden Mittel. In einer Branche, die durch hohe Fixkosten und volatile Treibstoffpreise ohnehin unter Druck steht, stellt dies eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Experten gehen davon aus, dass das Urteil zudem den Weg für zivilrechtliche Schadensersatzklagen ebnet.
Große Logistikkonzerne und Verladegruppen, die nachweislich zu viel für Frachtleistungen bezahlt haben, können sich nun auf die rechtskräftige Feststellung des Kartells berufen. Dies könnte eine zweite Welle von finanziellen Forderungen gegen die Fluggesellschaften auslösen. Darüber hinaus stärkt das Urteil die Position der EU-Wettbewerbskommissarin. Es signalisiert unmissverständlich, dass wettbewerbswidriges Verhalten im internationalen Luftverkehr konsequent verfolgt wird, auch wenn die Verfahren über zwei Jahrzehnte andauern. Die luxemburgischen Richter haben klargestellt, dass prozessuale Verzögerungen nicht dazu führen, dass systematisches Marktversagen ungeahndet bleibt.
Einzig die SAS Cargo Group konnte einen Teilerfolg verbuchen. Hier sah der Gerichtshof Fehler in der ursprünglichen Berechnungsmethode des erstinstanzlichen Gerichts. Die Strafe für die skandinavische Fluggesellschaft muss daher in Teilen neu bewertet werden. Für alle anderen Beteiligten ist der Rechtsweg innerhalb der Europäischen Union mit diesem Urteil jedoch endgültig ausgeschöpft. Die Entscheidung verdeutlicht die Entschlossenheit der europäischen Justiz, faire Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt und darüber hinaus durchzusetzen, um Preismanipulationen zu Lasten von Unternehmen und Endverbrauchern zu unterbinden.