Der europäische Flughafenverband ACI Europe hat die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten eindringlich dazu aufgefordert, den rechtlichen Rahmen des sogenannten „Balanced Approach“ beim Fluglärmmanagement konsequent anzuwenden. In einer aktuellen Analyse kritisiert der Verband, dass einige Staaten die verbindliche EU-Verordnung 598/2014 zunehmend ignorieren und voreilig Betriebsbeschränkungen an Flughäfen erlassen. Diese Maßnahmen dürften laut geltendem EU-Recht und den Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) jedoch nur als letztes Mittel eingesetzt werden, wenn alle anderen Optionen zur Lärmminderung ausgeschöpft sind.
Das Verfahren sieht eine klare Hierarchie von drei primären Säulen vor, bevor Kapazitätseinschränkungen zulässig sind. Zunächst müssen die Lärmminderung direkt an der Quelle durch modernere Flugzeugflotten, eine vorausschauende Flächennutzungsplanung in Flughafennähe sowie optimierte betriebliche Flugverfahren, wie etwa kontinuierliche Sinkflüge, geprüft werden. ACI Europe betont, dass eine einseitige Reduzierung von Flugbewegungen ohne vorherige fundierte Kosten-Nutzen-Analyse nicht nur rechtswidrig sei, sondern auch die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit Europas und die regionale Anbindung massiv gefährde.
Hintergrund der Forderung sind aktuelle politische Bestrebungen in Ländern wie den Niederlanden oder Belgien, die Nutzung der verfügbaren Flughafenkapazitäten aus Lärmschutzgründen drastisch einzuschränken. Generaldirektor Olivier Jankovec warnte davor, dass die Missachtung des ausgewogenen Ansatzes die sozioökonomische Rolle der Flughäfen untergrabe. Er verwies darauf, dass proaktive Maßnahmen der Industrie bereits Wirkung zeigen: Prognosen der Europäischen Umweltagentur gehen davon aus, dass die Zahl der durch Fluglärm stark belästigten Personen bis 2030 um 32 % sinken wird, sofern die Flottenerneuerung und betriebliche Optimierungen fortgesetzt werden.
Um die Umsetzung der Verordnung zu stärken, empfiehlt der Verband eine stärkere Überwachung durch die EU-Kommission sowie klar definierte, realistische Lärmschutzziele. Die Flughäfen fordern zudem, dass die sozioökonomischen Vorteile der Luftverkehrsanbindung in den vorgeschriebenen Analysen stärker gewichtet werden. Nur durch ein harmonisiertes Vorgehen könne sichergestellt werden, dass der Lärmschutz für die Anwohner effektiv verbessert wird, ohne die für den europäischen Binnenmarkt essenzielle Luftverkehrsinfrastruktur und deren Kapazitäten unnötig zu beschneiden.