Angesichts des steigenden Reiseaufkommens rund um die Osterfeiertage 2026 warnen das österreichische Gesundheitsministerium und die zuständigen Veterinärbehörden eindringlich vor den Gefahren durch die illegale Einfuhr von Tieren und tierischen Produkten.
Besonders bei Reisen in EU-Nachbarstaaten sowie Drittländer besteht ein erhöhtes Risiko, gefährliche Erreger wie die Afrikanische Schweinepest, die Maul- und Klauenseuche oder die Tollwut nach Österreich einzuschleppen. Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig betonte zum Ferienstart, dass unbedachte Mitbringsel aus dem Ausland schwerwiegende Folgen für die öffentliche Gesundheit und den heimischen Tierbestand haben können. Die Behörden verstärken daher in den kommenden Wochen die Informationskampagnen an Grenzübergängen und Flughäfen.
Besonderes Augenmerk gilt der Tollwut, einer für Menschen lebensbedrohlichen Infektionskrankheit, die in Gebieten nahe der EU-Außengrenzen nach wie vor präsent ist. Ein großes Problem stellt hierbei der illegale Welpenhandel dar. Häufig werden junge Hunde ohne den erforderlichen Impfschutz oder gültige EU-Heimtierausweise über die Grenze gebracht. Solche Importe ziehen bei Entdeckung umfangreiche behördliche Maßnahmen nach sich, die von strikten Quarantäneanordnungen bis hin zu kostspieligen medizinischen Abklärungen für alle Kontaktpersonen reichen. Reisende werden daher aufgefordert, keine Tiere zweifelhafter Herkunft aufzunehmen und sich vorab strikt an die geltenden Einreisebestimmungen für Heimtiere zu halten.
Neben der Gefahr für den Menschen stellen Nutztierseuchen ein massives wirtschaftliches Risiko für die österreichische Landwirtschaft dar. Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich in Europa weiter aus und kann nicht nur durch lebende Tiere, sondern auch über weggeworfene Fleisch- und Wurstwaren übertragen werden. Ein achtlos weggeworfenes Schinkenbrot an einer Autobahnraststätte reicht aus, um eine Epidemie unter Wild- und Hausschweinen auszulösen. Ebenso führen die Schaf- und Ziegenpocken in einigen Regionen zu massiven Bestandsverlusten. Die Einfuhr von Fleisch- und Milchprodukten aus Nicht-EU-Staaten ist daher streng reglementiert oder gänzlich untersagt, um die Einschleppung dieser hochkontagiösen Viren zu verhindern.
Die Veterinärdirektion weist darauf hin, dass Verstöße gegen die Einfuhrbestimmungen keine Kavaliersdelikte sind, sondern empfindliche Verwaltungsstrafen und die Beschlagnahmung der Waren zur Folge haben. Experten raten dazu, auf die Mitnahme von Lebensmitteln tierischen Ursprungs gänzlich zu verzichten und stattdessen auf regionale Angebote zu setzen. Für Reisende mit Haustieren ist das Mitführen eines korrekt ausgefüllten Heimtierausweises sowie der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung obligatorisch. Nur durch die konsequente Einhaltung dieser Sicherheitsvorgaben kann die Ausbreitung von Seuchen verhindert und der Schutz der heimischen Nutztiere sowie der Bevölkerung gewährleistet werden.