Euromünzen (Foto: Roman Wimmers/Unsplash).
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Bundeskabinett beschließt Absenkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026

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Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz hat eine Senkung der Luftverkehrsteuer zum 1. Juli 2026 auf den Weg gebracht. Mit dieser Maßnahme reagiert das Kabinett auf die seit Jahren anhaltende Kritik an den hohen staatlichen Belastungen im deutschen Luftverkehr.

Der neue Steuersatz soll auf 13,03 Euro festgesetzt werden. Damit korrigiert die Regierung die deutliche Erhöhung aus dem Jahr 2024, die den Luftverkehrsstandort Deutschland im internationalen Vergleich massiv unter Druck gesetzt hatte. Branchenvertreter sehen darin ein wichtiges Signal für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Flughäfen und der angeschlossenen Wirtschaftszweige wie der Touristik.

Trotz der angekündigten Entlastung stößt die Höhe der Absenkung beim Flughafenverband ADV auf deutliche Kritik. Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel bemängelt, dass der neue Satz von 13,03 Euro immer noch um 55 Cent über dem ursprünglichen Niveau von 12,48 Euro aus dem Jahr 2024 liegt. Laut Verbandsangaben bleibt die Bundesregierung damit hinter den Zusagen des Koalitionsausschusses vom November 2025 zurück, der eine vollständige Rücknahme der letzten Erhöhung in Aussicht gestellt hatte. Der Verband warnt davor, dass ausländische Fluggesellschaften geplante Streckenaufnahmen aufgrund der weiterhin hohen Kostenstruktur erneut auf den Prüfstand stellen oder gänzlich streichen könnten.

Ein Blick auf den europäischen Vergleich verdeutlicht die regulatorische Schieflage: Während ein Start von einem deutschen Flughafen im Durchschnitt mit staatlichen Kosten in Höhe von 4.531 Euro belastet wird, liegen diese Abgaben im europäischen Ausland für vergleichbare Flüge bei lediglich 2.326 Euro. Deutschland bleibt somit auch nach der geplanten Reform ein Hochkostenstandort, an dem staatliche Belastungen doppelt so hoch ausfallen wie im EU-Durchschnitt. Diese Differenz führt laut Experten zu einem ausgedünnten Streckennetz und einem Verlust an Direktverbindungen, was die internationale Anbindung der deutschen Wirtschaft gefährdet und negative Auswirkungen auf die Beschäftigung im Luftfahrtsektor hat.

Die Luftfahrtbranche setzt nun ihre Hoffnungen auf das anstehende parlamentarische Verfahren im Bundestag. Gefordert wird eine konsequente Rückführung der Steuersätze auf das Niveau von 2024, um das Vertrauen der Airlines zurückzugewinnen. Neben der Luftverkehrsteuer mahnt der ADV zudem Entlastungen bei den Flugsicherungs- und Luftsicherheitsgebühren an. Nur durch eine umfassende Reduktion der staatlich induzierten Kosten könne die Konjunktur in der Touristik und im Exportwesen nachhaltig gestärkt werden. Die Sicherung der Konnektivität deutscher Flughäfen gilt dabei als zentraler Faktor für den allgemeinen Wohlstand des Wirtschaftsstandortes unter der aktuellen Regierungsführung.

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