Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem richtungsweisenden Urteil die ursprüngliche Genehmigung der milliardenschweren Corona-Staatshilfen für die Deutsche Lufthansa AG durch die Europäische Kommission für nichtig erklärt. Damit bestätigten die Luxemburger Richter die vorangegangene Entscheidung der ersten Instanz aus dem Jahr 2023 und wiesen die Berufung der Fluggesellschaft zurück.
Im Zentrum des juristischen Streits stand das im Frühjahr 2020 geschnürte Rettungspaket der Bundesrepublik Deutschland in Höhe von sechs Milliarden Euro, welches dem Konzern in der schwersten Krise der Luftfahrtgeschichte das Überleben sichern sollte. Während die Lufthansa die Hilfen bereits vollständig zurückgezahlt hat, wirft das Urteil grundlegende Fragen zur Kontrollfunktion der Brüsseler Wettbewerbshüter und zur Gleichbehandlung innerhalb des europäischen Binnenmarktes auf. Die Richter sahen insbesondere bei der Festsetzung des Aktienpreises für den Einstieg des Staates erhebliche Versäumnisse seitens der EU-Kommission, die nun vor der Aufgabe steht, das gesamte Verfahren rechtlich neu zu bewerten.
Die Hintergründe des milliardenschweren Rettungsschirms
Im Zuge der weltweiten Reisebeschränkungen während der Pandemie geriet die Lufthansa Group, wie nahezu alle global agierenden Airlines, in eine existenzbedrohende Liquiditätskrise. Um den drohenden Zusammenbruch abzuwenden, handelten die Bundesregierung und der Konzern ein umfassendes Stabilisierungspaket aus. Dieses sah unter anderem eine direkte Beteiligung des Bundes über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) vor. Der Bund erwarb im Rahmen einer Kapitalerhöhung ein Aktienpaket von 20 Prozent zum Nennwert von 2,56 Euro pro Aktie. Hinzu kamen stille Beteiligungen, die unter bestimmten Bedingungen in Aktien umgewandelt werden konnten.
Die Europäische Kommission genehmigte diese Maßnahmen unter dem sogenannten Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen, der eigens zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie geschaffen worden war. Dabei verzichtete die Kommission auf ein förmliches Prüfverfahren, was bei den Konkurrenten Ryanair und Condor auf heftigen Widerstand stieß. Die Kläger argumentierten, dass die massiven Finanzspritzen den Wettbewerb im europäischen Luftraum dauerhaft verzerren würden und die Lufthansa gegenüber weniger stark geförderten Airlines ungerechtfertigt bevorteilt worden sei.
Fehler bei der Preisgestaltung und wettbewerbsrechtliche Mängel
In seiner Urteilsbegründung fokussierte sich der EuGH auf die technischen Details der Kapitalerhöhung. Die Richter stellten fest, dass die EU-Kommission bei der Genehmigung der Modalitäten zur Festsetzung des Aktienpreises Fehler begangen hatte. Es sei nicht ausreichend geprüft worden, ob die gewählte Struktur des Einstiegs tatsächlich dem entsprach, was ein privater Investor unter ähnlichen Umständen gefordert hätte, oder ob der Abschlag auf den Marktpreis zu groß bemessen war. Die Kommission habe ihre Aufsichtspflicht bei der Bewertung der marktwirtschaftlichen Bedingungen verletzt.
Gleichzeitig korrigierte der EuGH jedoch einige Einschätzungen der Vorinstanz. Das EU-Gericht hatte im Jahr 2023 noch geurteilt, dass die Kommission auch die Marktmacht der Lufthansa an den Drehkreuzen Frankfurt und München falsch eingeschätzt habe und zu Unrecht davon ausgegangen sei, dass sich das Unternehmen keine privaten Mittel am Finanzmarkt hätte beschaffen können. Hier widersprach der EuGH: Die Richter in Luxemburg befanden, dass das EU-Gericht in diesem Punkt zu strenge Maßstäbe angelegt und das weite Ermessen der Kommission unzulässig eingeschränkt habe. Die Einschätzung der Kommission, dass die Lufthansa in der akuten Krisenphase keinen Zugang zu privatem Kapital hatte, sei grundsätzlich vertretbar gewesen.
Die Rolle der Konkurrenten und der Kampf um fairen Wettbewerb
Der Rechtsstreit wurde maßgeblich durch die irische Fluggesellschaft Ryanair vorangetrieben. Der Billigflieger hat seit Beginn der Pandemie systematisch gegen fast alle großen Rettungspakete europäischer National-Airlines geklagt. Für Ryanair-Chef Michael O’Leary stellt das Urteil einen Sieg für den fairen Wettbewerb dar. Aus Sicht der Kläger haben die staatlichen Beihilfen es der Lufthansa ermöglicht, ihre dominante Marktposition zu halten und nach der Krise aggressiver zu expandieren, als es ohne staatliche Hilfe möglich gewesen wäre.
Auch die deutsche Fluggesellschaft Condor beteiligte sich an den Klagen. Hier stand insbesondere die Befürchtung im Vordergrund, dass die Lufthansa die staatlichen Mittel nutzen könnte, um Wettbewerber auf touristischen Kurz- und Mittelstrecken durch Unterbietungspreise zu verdrängen. Das Urteil unterstreicht die Notwendigkeit für die EU-Kommission, Beihilfeprüfungen auch in Krisenzeiten mit der gebotenen Tiefe durchzuführen, um langfristige Schäden an der Marktstruktur zu verhindern.
Operative Folgen und finanzielle Abwicklung
Trotz der juristischen Niederlage für die Lufthansa und die Kommission bleiben die unmittelbaren Auswirkungen auf den Flugbetrieb und die Finanzen des Konzerns begrenzt. Lufthansa hat die erhaltenen Mittel bereits im Jahr 2021 und 2022 vollständig zurückgezahlt. Der Staat hat seine Anteile mit einem deutlichen Gewinn von rund 760 Millionen Euro veräußert. Das Unternehmen betonte nach der Urteilsverkündung, man nehme die Entscheidung zur Kenntnis, verwies jedoch darauf, dass die Beihilfen bereits Geschichte seien.
Dennoch ist das Verfahren mit dem heutigen Urteil nicht beendet. Da die ursprüngliche Genehmigung nun rechtskräftig für nichtig erklärt wurde, muss die EU-Kommission eine neue Entscheidung treffen. Hierzu wurde bereits 2024 eine neue Untersuchung eingeleitet, die den rechtlichen Rahmen nachträglich heilen soll. Es geht nun darum, die Beihilfeberechtigung auf Basis der korrekten Kriterien neu festzustellen. Sollte die Kommission zu dem Schluss kommen, dass die Hilfen auch unter Berücksichtigung der EuGH-Vorgaben zulässig waren, bliebe es bei einer rein formaljuristischen Korrektur ohne Rückzahlungsverpflichtungen.
Systemische Bedeutung für das EU-Beihilferecht
Das Urteil hat eine Bedeutung, die weit über den Fall Lufthansa hinausgeht. Es verdeutlicht die Grenzen der Flexibilität des europäischen Beihilferechts. Auch in Ausnahmesituationen wie einer globalen Pandemie darf die Kommission grundlegende ökonomische Prinzipien nicht ignorieren. Das Gericht hat klargestellt, dass die Preisbildung bei staatlichen Kapitalbeteiligungen strengen Kontrollen unterliegt, um verdeckte Subventionen zu vermeiden.
Experten sehen in dem Urteil eine Mahnung an die Brüsseler Behörde, bei künftigen Krisenmechanismen präziser zu arbeiten. Die Entscheidung schwächt die Position der Kommission als alleinige Schiedsrichterin über staatliche Markteingriffe, indem sie die Anforderungen an die Beweislast und die ökonomische Plausibilität verschärft. Für die betroffenen Unternehmen bedeutet dies eine erhöhte Rechtsunsicherheit, da staatliche Zusagen selbst Jahre später durch europäische Gerichte gekippt werden können.
Ausblick und weiteres Verfahren
Die Deutsche Lufthansa AG gab an, den weiteren Prozess konstruktiv begleiten zu wollen. Man stehe in engem Austausch mit den beteiligten Institutionen in Berlin und Brüssel. Da die finanziellen Mittel bereits zurückgeflossen sind, wird der Fokus nun auf der juristischen Aufarbeitung der wettbewerblichen Auflagen liegen, die mit den Hilfen verbunden waren. Dazu gehörten unter anderem die Abgabe von Start- und Landerechten an den Standorten Frankfurt und München.
Die Konkurrenten werden die neue Untersuchung der Kommission genau beobachten. Ryanair hat bereits angekündigt, auch gegen eine erneute, korrigierte Genehmigung vorzugehen, sollte diese ihrer Meinung nach die wettbewerblichen Defizite nicht ausreichend adressieren. Damit bleibt die juristische Aufarbeitung der Corona-Hilfen ein Dauerbrenner in der europäischen Luftfahrtpolitik, der die Branche vermutlich noch bis Ende des Jahrzehnts beschäftigen wird.