Die Hotelsuchmaschine Trivago hat beim Landgericht Hamburg eine umfassende Schadenersatzklage gegen den Technologiekonzern Google eingereicht. Das Unternehmen wirft dem Suchmaschinenbetreiber vor, seine marktbeherrschende Stellung systematisch missbraucht zu haben, um den hauseigenen Dienst „Google Hotels“ gegenüber unabhängigen Metasuchmaschinen zu bevorzugen.
Die Klage stützt sich auf Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie auf nationales Wettbewerbsrecht. Der Vorwurf bezieht sich auf einen Zeitraum von über elf Jahren, beginnend im Januar 2014 bis zum Dezember 2025. Laut Trivago-Chef Johannes Thomas entstand durch die gezielte Umleitung von Nutzerströmen ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden, dessen genaue Höhe nun durch unabhängige Sachverständigengutachten festgestellt werden soll.
Die juristische Auseinandersetzung findet vor dem Hintergrund einer verschärften Regulierung digitaler Märkte in der Europäischen Union statt. Trivago sieht sich insbesondere durch den Digital Markets Act (DMA) bestärkt, wonach die EU-Kommission bereits im März 2025 vorläufige Verstöße von Google im Bereich der Reise- und Hotelsuche feststellte. Zusätzlichen Rückhalt liefert ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September 2024, das die Rechtswidrigkeit der Bevorzugung eigener Preisvergleichsdienste durch Google grundsätzlich bestätigte. Branchenbeobachter werten die Klage als Signal dafür, dass sich der Fokus kartellrechtlicher Verfahren von allgemeinen Shopping-Diensten nun verstärkt auf spezialisierte vertikale Suchmärkte wie den Tourismussektor verschiebt.
Trivago orientiert sich bei seiner Argumentation an erfolgreichen Präzedenzfällen deutscher Wettbewerber. So verurteilte das Landgericht Berlin II Google im November 2025 zu millionenschweren Schadenersatzzahlungen an die Portale Idealo und Testberichte.de, nachdem dort ähnliche Muster der Selbstbevorzugung nachgewiesen werden konnten. Experten gehen davon aus, dass die Beweislast für Google durch die vorangegangenen Feststellungen der EU-Wettbewerbshüter erheblich gestiegen ist. Der Fall könnte weitreichende Konsequenzen für die Gestaltung von Suchergebnisseiten haben, da Google gezwungen sein könnte, die Sichtbarkeit von Drittanbietern im Reisebereich technisch und optisch gleichwertig zu behandeln.
Der Ausgang des Verfahrens wird maßgeblich die künftige Umsatzverteilung im Online-Reisemarkt beeinflussen. Während Google argumentiert, dass seine integrierten Dienste den Nutzerkomfort erhöhen, sehen Plattformen wie Trivago, TripAdvisor oder Expedia darin eine unzulässige Marktabschottung. Da der Reiseverkehr ein hochprofitabler Zweig des digitalen Anzeigengeschäfts ist, steht für beide Seiten finanziell viel auf dem Spiel. Sollte Trivago Recht erhalten, könnten weitere spezialisierte Suchdienste mit ähnlichen Forderungen folgen, was das Geschäftsmodell von Google im Bereich der vermittelten Dienstleistungen grundlegend unter Druck setzen würde.