Sharklet von Wizz Air (Foto: Amely Mizzi).
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Wizz Air wirft serbischen Behörden gezielte Benachteiligung zu Gunsten von Air Serbia vor

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Ein schwerer ordnungspolitischer Streit zwischen der ungarischen Billigfluggesellschaft Wizz Air und den Luftfahrtbehörden der Republik Serbien gefährdet die Stabilität des zivilen Luftverkehrs in Südosteuropa.

Im Zentrum der Auseinandersetzung stehen umfassende Änderungen der serbischen Luftverkehrsverordnung, die nach Ansicht der Fluggesellschaft darauf abzielen, ausländische Anbieter ohne serbische Betriebslizenz systematisch aus dem Markt zu drängen. Wizz Air wirft der serbischen Regierung vor, durch eine Neudefinition von Verkehrsrechten die Schließung der seit Jahren etablierten Basis am Flughafen Belgrad erzwingen zu wollen, um die staatlich unterstützte nationale Fluggesellschaft Air Serbia vor internationalem Wettbewerb zu schützen. Die serbische Zivilluftfahrtbehörde weist diese Vorwürfe entschieden zurück und betont, dass die neuen Richtlinien lediglich einer Angleichung an internationale Standards dienen und für alle Marktteilnehmer gleichermaßen gelten. Der Vorfall belastet nicht nur das Verhältnis zwischen der Fluggesellschaft und dem serbischen Staat, sondern berührt auch völkerrechtliche Verträge zwischen Serbien und der Europäischen Union im Rahmen des gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums.

Rechtliche Grundlagen und die Neudefinition der Verkehrsrechte

Der Kern des juristischen Konflikts liegt in einer technischen Änderung der Genehmigungspraxis für ausländische Fluggesellschaften durch das serbische Direktorat für Zivilluftfahrt. Die Behörde hat die Bedingungen für die Erteilung von Betriebserlaubnissen im internationalen Linienverkehr neu gefasst und knüpft diese nun strikt an die traditionelle Nutzung der sogenannten dritten und vierten Freiheit der Luft. Diese grundlegenden internationalen Abkommen regeln, dass eine Fluggesellschaft Passagiere von ihrem Heimatland in einen Fremdstaat befördern darf (dritte Freiheit) und Passagiere aus diesem Fremdstaat wieder zurück in das Heimatland transportieren kann (vierte Freiheit). Ein typisches Beispiel hierfür wäre eine deutsche Fluggesellschaft, die Passagiere von Frankfurt nach Belgrad und wieder zurück fliegt.

Die neuen serbischen Vorschriften legen fest, dass Genehmigungen für planmäßige internationale Flüge künftig primär dann erteilt werden, wenn die Routen im Herkunftsland der jeweiligen Fluggesellschaft oder, im Falle von Unternehmen aus der Europäischen Union, innerhalb des EU-Territoriums beginnen oder enden. Auf den ersten Blick erscheint diese Maßnahme als rein bürokratische Präzisierung, sie trifft jedoch das Geschäftsmodell von paneuropäischen Billigfluggesellschaften im Markkern. Unternehmen wie Wizz Air nutzen im Rahmen des Abkommens über den Europäischen Gemeinsamen Luftverkehrsraum (ECAA) das Recht, Flugzeuge und Besatzungen dauerhaft in Drittstaaten wie Serbien zu stationieren. Von diesen Basen aus bedienen sie Strecken in Drittländer oder zu Destinationen, die nicht zwingend mit dem rechtlichen Heimatsitz der Fluggesellschaft verknüpft sind. Durch die strikte Auslegung der Verkehrsrechte wird der Spielraum für derartige Punkt-zu-Punkt-Verbindungen ab Belgrad massiv eingeschränkt, da die Behörden nun prüfen können, ob ein beantragter Flug den traditionellen Kriterien der bilateralen Abkommen entspricht.

Wizz Air droht mit dem Abzug aus Belgrad und warnt vor wirtschaftlichen Schäden

Die Reaktion der Konzernleitung von Wizz Air auf die Veröffentlichung der neuen Verordnung fiel ungewöhnlich scharf aus. In einer offiziellen Stellungnahme verurteilte das Unternehmen die Pläne der serbischen Behörden und sprach von einem kalkulierten Angriff auf den freien Wettbewerb, die Wahlfreiheit der Verbraucher und die allgemeine Konnektivität des Landes. Die Fluggesellschaft erklärte, dass die Umsetzung der Maßnahmen im November 2026 zu einer faktischen Schließung der Belgrader Basis führen würde, da ein wirtschaftlicher Betrieb unter den neuen rechtlichen Einschränkungen nicht mehr gewährleistet werden könne.

Seit dem Jahr 2010 hat Wizz Air nach eigenen Angaben erhebliche Investitionen in dreistelliger Millionenhöhe in den serbischen Markt getätigt und seither mehr als 14 Millionen Passagiere von und nach Serbien befördert. Das Streckennetz ab Belgrad umfasst aktuell 29 Routen zu 26 Städten in zehn verschiedenen europäischen Ländern, wodurch insbesondere für Geschäftsreisende, Studenten und Touristen günstige Direktverbindungen geschaffen wurden. Für den Fall einer erzwungenen Schließung der Basis prognostiziert die Fluggesellschaft schwerwiegende Konsequenzen für die serbische Volkswirtschaft. Neben dem unmittelbaren Verlust von über 150 hochqualifizierten und gut bezahlten Arbeitsplätzen im Cockpit und in der Kabine seien tausende weitere Arbeitsplätze im Tourismussektor, im Gastgewerbe und bei den Flughafendienstleistern bedroht. Zudem müssten serbische Verbraucher mit einem drastischen Rückgang des Flugangebots und einem sprunghaften Anstieg der Ticketpreise rechnen, da der Wegfall des Billigfliegers zu einer Monopolisierung bestimmter Strecken führen würde.

Der Vorwurf des Protektionismus und das staatliche Engagement bei Air Serbia

Ein zentraler Streitpunkt in der Debatte ist die Rolle der nationalen Fluggesellschaft Air Serbia, die sich mehrheitlich im Besitz des serbischen Staates befindet. Wizz Air wirft den Behörden offen vor, die gesetzlichen Änderungen ausschließlich als Schutzschild für den staatlichen Carrier konzipiert zu haben. Während private Investoren erhebliche Eigenmittel in die Infrastruktur des Landes eingebracht hätten, habe Air Serbia über Jahre hinweg Subventionen und staatliche Unterstützungsgelder in Höhe von hunderten Millionen Euro aus Steuergeldern erhalten, um am Markt bestehen zu können.

Owain Jones, der Chef für Unternehmensangelegenheiten bei Wizz Air, forderte die serbische Regierung auf, sich klar zu positionieren, ob sie für offene Märkte, Investitionen und Verbraucherschutz stehe oder den Markt künstlich beschränken wolle, um ein einzelnes Unternehmen auf Kosten der Allgemeinheit zu bevorteilen. Er bezeichnete die geplanten Maßnahmen gegen sein Unternehmen als illegal und forderte ein sofortiges Ende der diskriminierenden Praxis. Wizz Air hat in diesem Zusammenhang auch die Europäische Union angerufen, um zu überprüfen, ob Serbien als Beitrittskandidat seinen Verpflichtungen aus dem ECAA-Abkommen nachkommt, welches den diskriminierungsfreien Marktzugang für europäische Fluggesellschaften garantiert.

Gegendarstellung der serbischen Zivilluftfahrtbehörde und Erleichterungen im Charterverkehr

Das serbische Direktorat für Zivilluftfahrt trat den Vorwürfen mit einer detaillierten Gegendarstellung entgegen. In einer offiziellen Verlautbarung betonte die Behörde, dass keinem Luftfahrtunternehmen das Recht verweigert wurde oder wird, Flüge zwischen Serbien und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchzuführen oder neue Strecken im Rahmen bestehender internationaler Verträge einzurichten. Das Direktorat nehme seine Aufgaben professionell, unparteiisch und in voller Übereinstimmung mit nationalen und internationalen Rechtsvorschriften wahr.

Die Behörde wies darauf hin, dass es sich bei den Anpassungen nicht um eine Beschränkung von Verkehrsrechten handele, sondern um eine Harmonisierung des rechtlichen Rahmens, der für alle auf dem serbischen Markt tätigen Fluggesellschaften gleichermaßen Gültigkeit besitze. Ziel sei es, eine stabile, sichere und transparente Entwicklung des Luftverkehrs zu gewährleisten. Interessanterweise beinhalten die geänderten Vorschriften neben den Verschärfungen für den Linienverkehr auch eine administrative Entlastung für den Gelegenheits- und Charterverkehr. Bislang griffen strengere Genehmigungsverfahren bereits bei Charterserien, die aus zwei oder mehr Flügen bestanden. Dieser Schwellenwert wurde nun angehoben, sodass erst ab einer Serie von mehr als vier aufeinanderfolgenden Charterflügen erweiterte Prüfverfahren notwendig werden. Dies soll kleineren Anbietern und Reiseveranstaltern den Zugang zu serbischen Flughäfen bei saisonalen Spitzen erleichtern und den bürokratischen Aufwand im Gelegenheitsverkehr reduzieren. Die kommenden Monate bis zum geplanten Inkrafttreten der Richtlinien im Spätherbst 2026 werden zeigen, ob auf diplomatischer Ebene eine Einigung zwischen der Fluggesellschaft, der serbischen Regierung und den europäischen Aufsichtsbehörden erzielt werden kann.

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