Technik zur Abwehr von Drohnen auf Flughäfen würde man logischerweise an Flughäfen vermuten. In Österreich war das aber nicht der Fall, denn diese lagerte das Innenministerium an anderen Orten und schaffte diese im Bedarfsfall erst zeitaufwendig heran. Der Rechnungshof kritisiert die Vorgehensweise.
Dieser nahm den Zeitraum von 2013 bis 2017 unter die Lupe und kam zum Schluss, dass die Praxis des Innenministeriums realitätsfern war. Weder Austro Control noch die österreichischen Flughäfen haben eine entsprechende stationäre Technik zur Verfügung gehabt. Kam es zu Störungen durch Drohnen, so musste das Bundesministerium für Inneres diese zunächst sprichwörtlich ankarren und somit war der Einsatz laut Rechnungshof nur zeitverzögert möglich.
„Weil ein erhebliches Risiko für Personen- und Sachschäden bestehe, empfahl der Rechnungshof dem Innenministerium, für die größten Flughäfen zumindest je ein Drohnenabwehrsystem vor Ort bereitzustellen. Zudem sollen Strategien zur Drohnenabwehr für Flughäfen entwickelt werden“, ist in der Mitteilung der Parlamentsdirektion zu lesen.