Flughafen Zürich-Kloten (Foto: Flughafen Zürich AG).
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Flughafen Zürich lockert Flüssigkeitsregeln im Handgepäck ab Juni 2026

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Der Flughafen Zürich führt eine umfassende Erleichterung bei den Handgepäckbestimmungen für abfliegende Passagiere ein. Ab Freitag, dem 26. Juni 2026, entfällt an den Kontrolllinien im zentralen Sicherheitskontrollgebäude (SKG) die bisherige Beschränkung für Flüssigkeiten auf Behälter von maximal 100 Millilitern.

Lokal startende Fluggäste dürfen fortan Flüssigkeitsbehälter mit einem Einzelfassungsvermögen von bis zu zwei Litern im Handgepäck mitführen. Zudem erübrigt sich das umständliche Abpacken der Behältnisse in einen separaten, transparenten Plastikbeutel sowie das separate Vorzeigen von elektronischen Geräten wie Laptops oder Tablets.

Technische Grundlage für diese veränderten Abfertigungsprozesse ist die flächendeckende Inbetriebnahme moderner Computertomographie-Scanner (CT-Scanner). Diese hochentwickelten Kontrollgeräte erzeugen während des Durchlaufs dreidimensionale Röntgenbilder des Gepäcks, welche von der Software und dem Sicherheitspersonal am Bildschirm in alle Richtungen gedreht und präzise analysiert werden können. Die Technologie ist in der Lage, potenziell gefährliche Flüssigkeiten und feste Sprengstoffe selbst im Inneren von Taschen oder elektronischen Geräten zuverlässig zu identifizieren, was den Kontrollvorgang beschleunigt und gleichzeitig das Sicherheitsniveau erhöht.

Die neuen Bestimmungen gelten explizit für Passagiere, die ihre Flugreise direkt in Zürich beginnen und die dortige Hauptsicherheitskontrolle durchlaufen. Das Schweizer Luftfahrtdrehkreuz investierte in den vergangenen Monaten erhebliche finanzielle Mittel in die Umrüstung der Kontrollspuren, um die Wartezeiten für Passagiere in den Spitzenzeiten zu reduzieren und den Passagierkomfort zu steigern. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme folgt Zürich dem Beispiel anderer internationaler Großflughäfen wie London-City, Amsterdam-Schiphol, Frankfurt oder Mailand-Linate, die diese Technologie ebenfalls schrittweise zur Optimierung der Abfertigungskapazitäten eingeführt haben.

Trotz der Erleichterungen am Abflugort müssen Reisende bei der Flugplanung weiterhin Vorsicht walten lassen. Die Flughafenbetreiber weisen darauf hin, dass die Zwei-Liter-Regelung zunächst nur für den Abflug ab Zürich garantiert ist. Bei eventuellen Rückflügen von ausländischen Flughäfen oder bei Umsteigeverbindungen an Destinationen, die noch nicht flächendeckend mit modernen CT-Scannern ausgestattet sind, gelten nach wie vor die internationalen Standardrestriktionen von maximal 100 Millilitern pro Behälter. Passagiere sollten sich daher vorab genau über die Sicherheitsbestimmungen an ihren jeweiligen Zielflughäfen informieren, um den Verlust von Gegenständen auf dem Rückweg zu vermeiden.

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