Die Europäische Union und die Republik Kasachstan haben ein umfassendes horizontales Luftverkehrsabkommen besiegelt. Die Vereinbarung zielt darauf ab, den Marktzugang für europäische Fluggesellschaften in dem wirtschaftlich bedeutenden zentralasiatischen Staat grundlegend zu erleichtern und den Wettbewerb im internationalen Flugverkehr zu stärken.
Durch das Abkommen wird es künftig jeder berechtigten Fluggesellschaft aus einem EU-Mitgliedstaat gestattet, Flugverbindungen nach Kasachstan anzubieten. Dies gilt insbesondere für jene 17 EU-Länder, die bis zum jetzigen Zeitpunkt über keine eigenen bilateralen Luftverkehrsabkommen mit der Regierung in Astana verfügten.
Das neue Vertragswerk ersetzt die bisherigen, stark restriktiven Regelungen, die den Flugbetrieb auf ausgewählte Unternehmen beschränkten. Nach den alten Bestimmungen durften Strecken zwischen der EU und Kasachstan ausschließlich von solchen Fluggesellschaften bedient werden, die sich mehrheitlich im Eigentum oder unter der direkten Kontrolle von Staatsangehörigen des jeweiligen europäischen Herkunftslandes oder Kasachstans befanden. Diese nationalen Eigentumsklauseln werden durch das horizontale Abkommen aufgehoben, sodass alle EU-Fluglinien einen rechtlich gleichwertigen Marktzugang erhalten.
Die Unterzeichnung des Abkommens markiert einen strategischen Meilenstein im Rahmen der erweiterten Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der EU und Kasachstan. Der zentralasiatische Staat fungiert aufgrund seiner geografischen Lage zunehmend als wichtiger Transitknotenpunkt für den Passagier- und Frachtverkehr zwischen Europa und Asien. Durch die Marktöffnung wird mit einer mittelfristigen Ausweitung des Flugangebots, neuen Direktverbindungen und einer Steigerung der Kapazitäten an den großen kasachischen Flughäfen in Astana und Almaty gerechnet, was auch den wirtschaftlichen Austausch und den Tourismus zwischen beiden Regionen intensivieren dürfte.