Gebäude der EU-Kommission in Brüssel (Foto: Pixabay).
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Schienenverkehr: Europäische Kommission prüft Kapazitätsvergabe in den Niederlanden

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Die Europäische Kommission hat ein formelles Prüfverfahren gegen die Niederlande eingeleitet, da die nationalen Vorschriften zur Vergabe von Schienenkapazitäten gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstoßen könnten.

Nach einer vorläufigen Bewertung der Brüsseler Behörde begünstigt das aktuelle Vergabesystem die staatliche Eisenbahngesellschaft Nederlandse Spoorwegen in unzulässiger Weise gegenüber privaten und internationalen Mitbewerbern. Obwohl die Niederlande ihren inländischen Schienenpersonenverkehr im Jahr 2025 formal für den Wettbewerb geöffnet haben, sichern ältere Vorrangregeln der Staatsbahn systematisch bevorzugte Zugriffsrechte auf knappe Fahrzeitfenster zu. Dies betrifft insbesondere dicht ausgelastete Korridore, die auch für den grenzüberschreitenden Fernverkehr von Bedeutung sind. Die niederländischen Behörden haben nun zwei Monate Zeit, um auf das Mahnschreiben aus Brüssel zu reagieren. Sollten die wettbewerbsrechtlichen Bedenken nicht ausgeräumt werden, droht dem Land eine vertragliche Überarbeitung seiner gesamten Schienennetzregulierung, was weitreichende Konsequenzen für den europäischen Eisenbahnmarkt nach sich ziehen könnte.

Der rechtliche Hintergrund und die Vorwürfe der europäischen Wettbewerbshüter

Das von der Europäischen Kommission übermittelte Mahnschreiben stellt die erste Stufe eines offiziellen Vertragsverletzungsverfahrens dar. Die Brüsseler Regulierungsbehörde stützt ihre Untersuchung auf Artikel 106 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Verbindung mit Artikel 102, welcher den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung untersagt. Im Fokus der Kritik stehen die Vergaben von sogenannten Trassen, also den zeitlichen Nutzungsrechten für bestimmte Schienenabschnitte. Wenn mehrere Eisenbahnunternehmen gleichzeitig Anträge für dieselben Fahrzeitfenster einreichen und die Kapazität des Schienennetzes unzureichend ist, greifen in den Niederlanden Regelungen, die der staatlichen Betreibergesellschaft den Vorzug geben.

Nach Auffassung der Kommission führt diese Praxis zu einer erheblichen Ungleichheit der Marktchancen. Da die Nederlandse Spoorwegen die Hauptkonzession für das niederländische Kernnetz für den Zeitraum von 2025 bis 2033 hält, bewirkt die bestehende Vorrangregel, dass alternative Anbieter auf weniger attraktive Randzeiten oder längere Ausweichrouten ausweichen müssen. Dies behindert nach Ansicht der Wettbewerbshüter den fairen Marktzugang und ermöglicht es dem etablierten Staatsbetrieb, seine dominante Marktposition im Personenverkehr dauerhaft abzusichern und gegen kommerzielle Konkurrenz abzuschirmen.

Die Liberalisierung des Schienenmarktes und das Vorrecht der Staatsbahn

Die rechtliche Kontroverse fällt in eine Phase des Umbruchs auf dem niederländischen Verkehrsmarkt. Im Rahmen europäischer Richtlinien zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums wurden die Hauptstrecken des Landes im Jahr 2025 für private Transportunternehmen geöffnet. Ziel dieser Marktöffnung war es, durch den Eintritt neuer Akteure das Angebot für Passagiere flexibler und ökonomisch effizienter zu gestalten. Unabhängige Betreiber erhielten damit theoretisch das Recht, eigenwirtschaftliche Linienverbindungen parallel zum staatlichen Angebot zu betreiben.

Die vor der Marktliberalisierung verabschiedeten Kapazitätsvorschriften konterkarieren diesen Ansatz jedoch in der Praxis. Die Betreibergesellschaft Nederlandse Spoorwegen wickelt den Großteil des innerniederländischen Fern- und Regionalverkehrs ab. Über die Konzerntochter NS International betreibt das Unternehmen zudem ein dichtes Netz an grenzüberschreitenden Verbindungen. Dies geschieht in Kooperation mit großen europäischen Staatsbahnen wie der deutschen Deutschen Bahn, der belgischen SNCB, den Österreichischen Bundesbahnen, den Schweizerischen Bundesbahnen sowie dem Eurostar-Konsortium. Zu den bedienten Destinationen gehören wichtige europäische Zentren in Deutschland, Belgien, Frankreich, der Schweiz, Österreich und dem Vereinigten Königreich. Durch die Priorisierung bei der Trassenvergabe im Heimatmarkt kann das Unternehmen diese internationalen Partnerschaften absichern, während ausländische oder private Wettbewerber, die eigene grenzüberschreitende Verkehre in die Niederlande hinein aufbauen möchten, systematisch blockiert werden könnten.

Die Vorgeschichte und das laufende Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof

Die aktuellen Beanstandungen der Europäischen Kommission sind kein isoliertes Ereignis, sondern Teil eines langanhaltenden Konflikts zwischen Brüssel und Den Haag über die Struktur des niederländischen Bahnmarktes. Bereits im Juli 2025 hatte die Europäische Kommission die Niederlande vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Grund hierfür war die direkte Vergabe der Hauptnetzkonzession für die Jahre 2025 bis 2033 an die Nederlandse Spoorwegen durch das niederländische Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft, die Ende 2023 ohne eine vorherige öffentliche Ausschreibung vollzogen wurde.

Gegen diese Direktvergabe hatten private Eisenbahnunternehmen wie Arriva Personenvervoer Nederland und Qbuzz, die bereits regionale Netze in den Provinzen betreiben, seit Jahren intensiv protestiert. Das zuständige niederländische Staatssekretariat verteidigte die exklusive Vergabe an das staatliche Unternehmen stets mit dem Argument, dass das nationale Hauptschienennetz als ein integriertes Gesamtsystem behandelt werden müsse, um einen stabilen Taktfahrplan im dicht besiedelten Land zu garantieren. Eine Aufsplitterung des Netzes in einzelne Linienausschreibungen führe zu unkoordinierten Fahrplänen und betrieblichen Ineffizienzen. Die Europäische Kommission hingegen argumentierte, dass die Niederlande damit gegen die Bestimmungen des vierten Eisenbahn-Pakets der Europäischen Union verstoßen haben, welches seit Dezember 2023 wettbewerbliche Vergabeverfahren als Regelfall vorschreibt. Auch das höchste niederländische Verwaltungsgericht leitete daraufhin eine Vorabentscheidungsanfrage an den Europäischen Gerichtshof weiter, um die Vereinbarkeit der Konzessionsvergabe mit europäischem Recht prüfen zu lassen.

Perspektiven und konzeptionelle Herausforderungen für den Schienenverkehr

Das neue Verfahren bezüglich der Trassenvergabe verschärft den Druck auf die niederländische Regierung spürbar. Während das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof die Rechtmäßigkeit der Konzession an sich untersucht, greift die aktuelle Untersuchung der Kommission die tägliche betriebliche Praxis der Netzverwaltung an. Sollte die Kommission nach Ablauf der zweimonatigen Antwortfrist der niederländischen Behörden zu dem Schluss kommen, dass eine unzulässige Wettbewerbsverzerrung vorliegt, muss das Land seine Vergabekriterien grundlegend modifizieren.

Die Aufhebung der Vorrangregeln für die Staatsbahn würde bedeuten, dass die Zuweisung von Fahrzeitfenstern rein nach diskriminierungsfreien, betrieblichen und ökonomischen Kriterien erfolgen müsste. Private Anbieter könnten dann zu den gleichen Bedingungen wie die staatliche Gesellschaft um attraktive Abfahrtszeiten am Bahnhof Amsterdam Centraal oder auf der Verbindung Richtung Deutschland konkurrieren. Branchenexperten weisen darauf hin, dass eine solche Neuregelung die Monopolstellung der etablierten Bahngesellschaften im internationalen Verkehr aufbrechen und den Markteintritt neuer Anbieter beschleunigen könnte. Allerdings birgt eine rein marktbasierte Trassenvergabe auf einem hochgradig ausgelasteten Netz auch das Risiko von betrieblichen Konflikten, wenn konkurrierende Taktwünsche nicht mehr zentral aufeinander abgestimmt werden können. Das Verfahren wird in der europäischen Verkehrsbranche aufmerksam verfolgt, da es als Präzedenzfall für das Gleichgewicht zwischen staatlicher Daseinsvorsorge und europäischem Wettbewerbsrecht gilt.

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