Die Minderheitsaktionäre von T’way Holdings haben sich mit einer offiziellen Petition an die südkoreanischen Finanzregulierungsbehörden gewandt. Sie fordern umfassende Schutzmaßnahmen, bevor die Mehrheitseigentümerin Sono International ihren geplanten Börsengang an der Korea Exchange vollzieht.
Die Gruppe der Anteilseigner sieht durch die geplante Notierung des Mutterkonzerns erhebliche Risiken für die Corporate Governance und den langfristigen Wert ihrer eigenen Aktien. Da sowohl die Zwischenholding T’way Holdings als auch die operative Tochtergesellschaft T’way Air bereits eigenständig an der südkoreanischen Börse gelistet sind, würde durch die Zulassung von Sono International eine dreistufige, verschachtelte Börsenstruktur entstehen. Die Eingabe wurde zeitgleich bei der Börsenbetreibergesellschaft, der Finanzdienstleistungskommission sowie dem Finanzaufsichtsdienst eingereicht, um eine eingehende Prüfung des Zulassungsverfahrens zu erzwingen und verbindliche Transparenzpflichten für den Hauptaktionär durchzusetzen.
Die Strukturkrise und die Bedenken der Kleinaktionäre
In ihrer Beschwerdeschrift argumentieren die betroffenen Anleger, dass ein Börsengang von Sono International die bestehenden Ineffizienzen im Konzern verschärfen und zu einer Doppelnotierung führen würde, die den Interessen der Minderheitsaktionäre zuwiderläuft. Ein derartiges Konstrukt, bei dem eine Holding, eine Zwischenholding und die operative Tochtergesellschaft parallel an demselben Finanzplatz gehandelt werden, steht auf dem südkoreanischen Kapitalmarkt seit geraumer Zeit in der Kritik. Häufig führt diese Praxis zu einer spürbaren Abschwächung der Aktienkurse der nachgelagerten Gesellschaften, da Investoren dazu neigen, direkt in die Muttergesellschaft oder das primäre operative Vehikel zu investieren, wodurch die Zwischenebenen an Liquidität und Marktwert verlieren.
Die Antragsteller verlangen von den staatlichen Aufsichtsbehörden, dass Sono International im Zuge des laufenden Prüfungsverfahrens gezwungen wird, detaillierte Zukunftspläne offenzulegen. Hierzu gehören explizite Angaben darüber, wie die künftige Rolle von T’way Holdings innerhalb des Gesamtgefüges definiert werden soll, ob operative Umstrukturierungen oder Zusammenlegungen geplant sind und welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden, um eine Benachteiligung der Altaktionäre der Zwischenholding zu verhindern. Ohne solche regulatorischen Auflagen befürchten die Kläger eine strukturelle Vernichtung von Aktionärswert, die durch die Verlagerung von finanziellen Ressourcen und Kontrollbefugnissen zugunsten der obersten Konzernebene entstehen könnte.
Der Expansionskurs von Sono International und die Rolle im Luftverkehrssektor
Der Ursprung der gegenwärtigen Auseinandersetzung liegt in den weitreichenden Veränderungen innerhalb des Beteiligungsnetzwerks der Hotel- und Resortgruppe Sono International, die ehemals als Daemyung Sono Group bekannt war. Das primär im Tourismus- und Beherbergungssektor aktive Unternehmen hatte in den vergangenen Jahren eine Neuausrichtung vollzogen und drängte verstärkt in den zivilen Luftverkehrsmarkt. Nach dem schrittweisen Erwerb von direkten Minderheitsanteilen an der Billigfluggesellschaft T’way Air übernahm der Konzern zu Beginn des Jahres 2025 die Mehrheitskontrolle über T’way Holdings von den vormaligen Eigentümern. Dieser Schritt erfolgte zu einem Kaufpreis, der den damaligen regulären Börsenwert der Zwischenholding erheblich überstieg, was unter Marktbeobachtern bereits zu Spekulationen über die Absichten des neuen Mehrheitseigentümers führte.
Mit dem Ende Juni 2026 offiziell eingereichten Vorabantrag auf eine Notierung an der Hauptbörse Kospi strebt das Management von Sono International eine Unternehmensbewertung an, die sich im Bereich von drei Billionen Won bewegt. Das durch den Börsengang generierte Kapital soll dem Vernehmen nach für den Ausbau des internationalen Hotelportfolios verwendet werden. Allerdings wird die finanzielle Lage des Gesamtkonzerns gegenwärtig durch erhebliche operative Verluste der Luftfahrtsparte belastet. T’way Air leidet unter gestiegenen Kosten und den Nachwirkungen von Flottenanpassungen, was sich negativ auf die konsolidierte Bilanz von Sono International auswirkt und im Vorfeld der geplanten Emission zu einer zurückhaltenden Bewertung durch institutionelle Investoren beigetragen hat.
Die regulatorische Debatte über Doppelnotierungen in Südkorea
Der aktuelle Fall berührt eine langanhaltende Kontroverse auf dem südkoreanischen Finanzmarkt, die in Fachkreisen als wesentliche Ursache für den sogenannten Korea-Abschlag gilt, also die systematische Unterbewertung südkoreanischer Aktiengesellschaften im internationalen Vergleich. Das parallele Listing von Mutter- und Tochtergesellschaften wird an westlichen Finanzplätzen meist vermieden, da es erhebliche Konflikte hinsichtlich der Corporate Governance birgt. Vermögenswerte und Ertragsströme können innerhalb einer solchen Struktur so verschoben werden, dass Minderheitsaktionäre einzelner Tochtergesellschaften keinen Zugriff mehr auf den realen wirtschaftlichen Erfolg des operativen Geschäfts haben.
Angesichts dieser Problematik hatten die Finanzdienstleistungskommission und die Korea Exchange in der jüngeren Vergangenheit ihre Prüfungsstandards für Neuzulassungen verschärft. Unternehmen, die eine Aufspaltung oder die Notierung von Muttergesellschaften bereits gelisteter Einheiten anstreben, müssen seither nachweisen, dass sie über adäquate Mechanismen zum Schutz von Kleinanlegern verfügen. Die Petition der Aktionäre von T’way Holdings erhöht nun den Druck auf die Regulierer, diese Richtlinien im konkreten Fall restriktiv anzuwenden. Erst vor kurzem hatte T’way Air eine finanzielle Unterstützung in Form von nachrangigen unbefristeten Anleihen im Wert von 110 Milliarden Won von Sono International erhalten, was die intensive finanzielle Verflechtung und die wechselseitigen Abhängigkeiten der verschiedenen Konzernebenen unterstreicht. Ob die Behörden den Börsengang an Bedingungen knüpfen oder den Antrag bis zur Klärung der Strukturfragen zurückstellen, bleibt abzuwarten.