Eine Untersuchung des Portals billiger-mietwagen.de zur Höhe von Verkehrsbußgeldern in fünfzehn beliebten Reiseländern zeigt eine weite Spanne bei den Strafmaßen für Verkehrsverstöße im Ausland.
Während die Sätze für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Parkvergehen und das Fahren unter Alkoholeinfluss in Deutschland vergleichsweise moderat ausfallen, drohen Autofahrern in anderen europäischen Ländern und Übersee erhebliche finanzielle Forderungen. Die Erhebung verdeutlicht, dass unbedachte Regelverstöße auf Reisen das Urlaubsbudget stark belasten können.
Bei der Überschreitung von Tempolimits verzeichnen südeuropäische Staaten ausgeprägte Strafmaße. In Italien kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 60 Kilometern pro Stunde mit Zahlungen von bis zu 3.287 Euro geahndet werden. Ergänzende Verkehrsdaten zeigen, dass in Italien zudem zwischen 22 Uhr und 7 Uhr ein Nachtzuschlag von einem Drittel der Strafsumme erhoben wird. Frankreich fordert bei Überschreitungen von mehr als 50 Kilometern pro Stunde bis zu 1.500 Euro. In Deutschland liegt der Satz für reguläre Personenkraftwagen bei einem analogen Verstoß innerhalb geschlossener Ortschaften bei bis zu 800 Euro. Auch außerhalb Europas, etwa in Australien mit Sätzen bis zu 620 Euro oder in Neuseeland, werden Tempovergehen restriktiv verfolgt.
Noch deutlicher zeigen sich die Differenzen bei Delikten im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen am Steuer. Frankreich sanktioniert diese Vergehen mit Sätzen von jeweils bis zu 4.500 Euro, die sich bei einer Kombination beider Substanzen auf bis zu 9.000 Euro summieren können. Juristische Analysen zur grenzüberschreitenden Strafverfolgung weisen darauf hin, dass Bußgelder aus dem EU-Ausland durch das EU-Rahmenbeschlussverfahren zur Geldsanktionenvollstreckung bereits ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro in Deutschland beigetrieben werden können. Zudem besteht zwischen Deutschland und der Schweiz ein gesondertes Polizeivertragssystem, das eine gegenseitige Vollstreckung von Verkehrsbußgeldern ermöglicht, was Reisende in den Alpenregionen direkt betrifft.
Kritisch zu betrachten sind in diesem Kontext auch die zusätzlichen Kostenstrukturen bei der Nutzung von Mietwagen. Abseits der behördlichen Bußgelder verlangen Autovermietungen im Regelfall eine Bearbeitungsgebühr für die Weitergabe der Mieterdaten an die lokalen Strafverfolgungsbehörden. Diese Administrationsgebühren betragen oft zwischen 30 und 50 Euro pro Verstoß und fallen unabhängig von der tatsächlichen Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheides an. Automobilclubs raten Reisenden daher zu einer genauen Überprüfung der lokalen Park- und Verkehrsregeln, da Einsprüche gegen ausländische Bescheide aufgrund von Sprachbarrieren und kurzen Fristen oft scheitern.