Ab Montag, 2. Mai 2022, ist das Tragen von Masken im Terminal des Flughafens Luqa (Malta) nicht mehr vorgeschrieben. Allerdings schreibt die Regierung weiterhin vor, dass an Bord von Flugzeugen von/nach Malta Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss.
Somit wird ab Montag die Regelung mit jener in Deutschland vergleichbar sein. Innerhalb des Airports muss dann keine Maske mehr getragen werden, jedoch beim Einsteigen ins Flugzeug muss diese dann aufgesetzt werden. Derzeit hat die maltesische Regierung keine Pläne die Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz an Bord von Verkehrsflugzeugen aufzuheben.
Innerhalb der Inselrepublik muss man ab Montag nur noch in Krankenhäusern und Altersheimen Mund und Nase bedecken. Beispielsweise in Geschäften oder an Bord der Linienbusse besteht dann keine Maskenpflicht mehr.
Hinsichtlich der Einreise kommt es auch zu Änderungen: Das bislang notwendige elektronische PLF-Formular entfällt ab Montag komplett. Die 3G-Regel bleibt allerdings aufrecht. Erst seit wenigen Wochen akzeptiert die Republik Malta auch Ergebnisse von Antigen-Schnelltests. Geimpfte müssen mindestens zwei Impfungen nachweisen können und rund sechs Monate nach dem Zweitstich ist der so genannte Booster nachzuweisen. Alle Unterlagen werden ausschließlich in Form der EU-Zertifikate mit lesbarem QR-Code anerkannt.