Flughafen Genf (Foto: Schutz).
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Abschluss der Mitarbeiterbefragung: Flugsicherung Skyguide prüft Vorschläge zum geplanten Stellenabbau

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Die Schweizer Flugsicherungsgesellschaft Skyguide hat das gesetzlich vorgeschriebene Konsultationsverfahren im Rahmen ihres angekündigten Restrukturierungsprogramms offiziell beendet. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Genf gab bekannt, dass nach einer intensiven, 30-tägigen Frist keine weiteren Eingaben mehr eingereicht werden können.

Während dieses zeitraums hatten die Belegschaft, die zuständigen Gewerkschaften wie Helvetia Control sowie die internen Personalvertretungen die Möglichkeit, detaillierte Gegenvorschläge und alternative Maßnahmen auszuarbeiten, um betriebsbedingte Kündigungen im Zuge des Sparprogramms auf ein Minimum zu reduzieren oder gänzlich zu verhindern.

Das Management von Skyguide, das für die Überwachung des schweizerischen Luftraums sowie angrenzender Gebiete in den Nachbarstaaten verantwortlich ist, hat nun mit der detaillierten wirtschaftlichen und rechtlichen Prüfung der eingereichten Konzepte begonnen. Die finanzielle Situation des teilprivatisierten Bundesbetriebs ist seit längerer Zeit durch veränderte Verkehrsströme im europäischen Luftraum und gestiegene Betriebskosten stark belastet. Ein massiver Einbruch der Einnahmen aus den Flugsicherungsgebühren zwingt das Unternehmen zu einer grundlegenden Überprüfung seiner Kostenstrukturen, was letztlich zu den Plänen für den aktuellen Personalabbau führte.

Die Gewerkschaften forderten im Zuge des Verfahrens vor allem sozialverträgliche Lösungen, wie den Verzicht auf Entlassungen durch die Ausweitung von Vorruhestandsregelungen, den Abbau von Überstunden und den verstärkten Einsatz von Teilzeitmodellen. Inwiefern diese Vorschläge der Belegschaftsorganisationen mit den strategischen und finanziellen Sanierungszielen der Geschäftsleitung vereinbar sind, bleibt Gegenstand der laufenden Evaluierung. Die Flugsicherung betonte, dass die finale Entscheidung über das Ausmaß des Stellenabbaus und die konkreten Maßnahmen erst nach dem vollständigen Abschluss dieser Prüfphase bekannt gegeben wird, um den Betrieb des hochsensiblen Bereichs der Flugsicherheit nicht zu gefährden.

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