Die südkoreanischen Fluggesellschaften Air Asiana und Korean Air wollen bereits seit einigen Jahren fusionieren. Die Prüfungen durch die Wettbewerbsbehörden ziehen sich schon länger hin. Nun hat die EU-Kommission Bedenken geäußert und den beiden Unternehmen einige Punkte, die man beanstandet, übermittelt.
Aus den unterschiedlichsten Gründen muss sich Korean Air die Übernahme des Mitbewerbers Air Asiana von zahlreichen Wettbewerbsbehörden von Staaten, in denen man tätig ist, bewilligen lassen. Von vielen hat man bereits das ersehnte grüne Licht erhalten, jedoch teilte nun die EU-Kommission mit, dass es keine Freigabe ohne Auflagen geben wird.
Konkret hat die europäische Behörde Bedenken, dass sich der Zusammenschluss nachteilig auf den Wettbewerb im Passagier- und Frachtverkehr zwischen dem EWR und Südkorea auswirken könnte. Bereits im Feber 2023 wurde angekündigt, dass eine vertiefte Prüfung vorgenommen werden muss. Dies bedeutete zunächst, dass sich der Zeitplan verzögern wird.
Die EU-Kommission fordert nun von Air Asiana und Korean Air, dass diese den Passagierverkehr zwischen Südkorea und den europäischen Ländern Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien einschränken. Konkret sollen Start- und Landerechte abgegeben werden. Im Idealfall sollten alternative Fluggesellschaften jene Dienste, die man aufgeben soll, übernehmen.
Wesentlich schwerwiegender ist der Umstand, dass die beiden südkoreanischen Carrier sich im Frachtverkehr zwischen der Europäischen Union und ihrem Heimatland einen scharfen Wettbewerb liefern. Die EU-Kommission befürchtet, dass es im Zuge des Zusammenschlusses zu höheren Cargoraten bei verringertem Angebot kommen könnte. Andere Wettbewerber sehen sich bei der Ausweitung ihrer Dienste mit regulatorischen und anderen Hindernissen konfrontiert und dürften keinen ausreichenden Wettbewerbsdruck auf das fusionierte Unternehmen ausüben können. Der Zusammenschluss könnte daher zu höheren Preisen oder einer geringeren Qualität der Passagier- und Luftverkehrsdienste führen.
Nun muss Korean Air der EU-Kommission weitere Zugeständnisse anbieten oder aber die Empfehlungen der Behörde umsetzen. Andernfalls könnte es dazu kommen, dass die Zustimmung gänzlich versagt wird.