Die staatliche Fluggesellschaft Air Malta reduziert zunächst für die Kalendermonate Januar und Februar 2022 die Frequenzen zum Teil drastisch. Das Unternehmen erklärte nun, dass keine Flüge mit weniger als 14 Tagen Vorlaufzeit gestrichen werden sollen.
Was auf den ersten Blick wirkt wie eine vertrauensbildende Maßnahme, also dass man sich ab zwei Wochen vorher darauf verlassen kann, dass tatsächlich geflogen wird, ist eher mit der Fluggastrechteverordnung zu erklären. Diese sieht nämlich vor, dass im Falle dessen, dass ein Flug mit weniger als 14 Tagen Vorlaufzeit annulliert wird, dass dann Entschädigungszahlungen fällig sind. Je nach Flugdistanz 250 Euro, 400 Euro oder gar 600 Euro.
Die EU-Kommission stellte bereits zu Beginn der Corona-Pandemie klar, dass Corona nicht als pauschale Ausrede für Flugstreichungen herangezogen werden kann. Das bedeutet konkret, dass ohne das Vorliegen behördlicher Flugverbote oder Umstände, die den Reisenden die Nutzung der Flüge unmöglich machen würden, bei kurzfristiger Absage die Entschädigungen laut Fluggastrechteverordnung fällig sind.
Das weiß man auch in der Chefetage von Air Malta sehr genau und daher will man die Streichung mit weniger als zwei Wochen Vorlauf tunlichst vermeiden, denn mittlerweile fordern enorm viele Passagiere die Entschädigungen ein. Viele übergeben dies Dienstleistern gegen Provision und das ist mit wenigen Mausklicks möglich.
Air Malta sagte zwar, dass auf allen 16 Strecken, die im Winterflugplan 2021/22 angeboten werden, die Frequenzen gekürzt werden, jedoch will man keine Strecke dauerhaft aussetzen. Streichungen von Flügen sollen den Passagieren mit mindestens 14 Tagen Vorlaufzeit kommuniziert werden. Offiziell will man damit Vertrauen im Markt schaffen, aber realistisch gesehen steckt dahinter, dass man Passagieren, die eventuell ohnehin nicht mehr reisen wollten, nicht on-top zur Ticketerstattung auch die Entschädigungen laut Fluggastrechteverordnung zahlen will, wenn sich das vermeiden lässt.