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AK kritisiert: EU plant Einschränkung der Fluggastrechte

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Die Europäische Kommission erwägt eine Novellierung der EU-Fluggastrechte-Verordnung von 2004, die bei Flugverspätungen, Überbuchungen oder Annullierungen Entschädigungszahlungen für Passagiere vorsieht. Die aktuellen Reformbestrebungen könnten jedoch zu einer deutlichen Verschlechterung der bestehenden Regelungen führen, indem die Zeitgrenzen für Entschädigungsansprüche erheblich angehoben werden sollen. Dies ruft bereits jetzt Kritik von Verbraucherschützern hervor, die eine Schwächung der Passagierrechte befürchten.

Nach der geltenden Verordnung haben Fluggäste bei einer Verspätung von drei Stunden oder mehr, abhängig von der Flugstrecke, Anspruch auf eine Entschädigung von 250, 400 oder 600 Euro. Die nun diskutierten Vorschläge der EU-Kommission sehen vor, diese Entschädigungspflicht erst bei deutlich längeren Wartezeiten greifen zu lassen: fünf Stunden bei Kurzstrecken (bis 3.500 km), neun Stunden bei Mittelstrecken (bis 6.000 km) und zwölf Stunden bei Langstrecken (über 6.000 km). Ausgenommen bleiben weiterhin Fälle, in denen die Verspätung oder Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Die EU-Fluggastrechte gelten für alle Flüge, die von einem EU-Flughafen starten oder von einer europäischen Fluggesellschaft zu einem EU-Flughafen durchgeführt werden.

Die Arbeiterkammer Oberösterreich äußert sich besorgt über diese Pläne und warnt vor erheblichen Nachteilen für Reisende. Präsident Andreas Stangl betont, dass eine Anhebung der Wartezeiten dazu führen würde, dass ein Großteil der Passagiere ihren Entschädigungsanspruch verlöre, da die meisten Flugverspätungen im Bereich von zwei bis vier Stunden liegen. Er kritisiert, dass dies Fluggesellschaften einen Anreiz nähme, Pünktlichkeit zu gewährleisten, und fordert stattdessen eine Stärkung der Passagierrechte. Die Arbeiterkammer unterstützt bereits jetzt ihre Mitglieder bei der Durchsetzung von Fluggastrechten und fordert darüber hinaus die Beibehaltung der aktuellen Regelungen, eine Anpassung der Entschädigungssummen an das Preisniveau, eine europaweite Insolvenzabsicherung für Flugtickets, eine verbesserte Informationspflicht der Fluggesellschaften sowie eine bessere Erreichbarkeit für Kundenanfragen und Beschwerden.

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