Anti-Feuerwerkskörper-Regel: Tschechien setzt kleinen Grenzverkehr temporär aus

Flagge der Tschechischen Republik (Foto: Pixabay).
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Die Regierung der Tschechischen Republik hat am Montag die Einreisebestimmungen verschärft. Personen, die keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in diesem Land haben, benötigen auch dann einen negativen PCR-Test, wenn sie geimpft oder genesen sind.

Davon ausgenommen sind Reisende, die nachweisen können, dass sie bereits eine Auffrischungsimpfung gegen Covid-19 erhalten haben. Personen bis 18 Jahre können mit zwei Impfungen quarantäne- und testfrei einreisen. Darüber wird der so genannte Booster benötigt. Kinder unter 12 Jahren sollen von der Testpflicht weiterhin befreit werden.

Personen, die in Tschechien wohnen, können auch ohne Test- und/oder Impfnachweis einreisen. Diese können, je nachdem wo sie sich zuvor ausgehalten haben, einen PCR-Test auf eigene Kosten nachholen. Ebenso bleibt der so genannte “kleine Grenzverkehr” bis maximal 24 Stunden ausgenommen. Allerdings will die tschechische Regierung den grenzüberschreitenden Verkauf von Feuerwerkskörpern eindämmen und setzt daher den kleinen Grenzverkehr ab Donnerstag, 30.12.2021 bis Samstag, 1.1.2022 aus.

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