Aidaluna (Foto: Aida Cruises).
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Arbeiterkammer: Wenn das Reisebüro vor der Kreuzfahrt pleite geht

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Geht ein Reisebüro, in dem man eine Kreuzfahrt gebucht hat, noch vor dem Reiseantritt pleite, so kann es für Fahrgäste kompliziert werden. Allerdings haftet der Veranstalter, wenn man an ein inkassobevollmächtigtes Reisebüro bezahlt hat.

Die Arbeiterkammer Oberösterreich betreute einen 46-Jährigen aus dem Bezirk Linz-Land, der obwohl er seine Kreuzfahrt vollständig bezahlt hatte, Probleme hatte. Aida Cruises behauptete nämlich vom Reisebüro nie Geld bekommen zu haben. Dieses ist zwischen der Buchung samt vollständiger Bezahlung und Reiseantritt in ein Insolvenzverfahren gerutscht.

Christoph E. aus dem Bezirk Linz-Land buchte im Jahr 2020 bei einem Reisebüro eine Kreuzfahrt auf einem Aida-Cruises-Schiff. Obwohl er nicht musste, bezahlte er gleich den Gesamtbetrag von 2.400 Euro an das Reisebüro, das nur drei Monate später pleiteging. Coronabedingt konnte der 46-Jährige seine Urlaubsreise nicht antreten. Daher buchte er eine neue Kreuzfahrt für August 2021 – direkt beim Reiseveranstalter Aida Cruises.

Der Mann staunte nicht schlecht, als das Unternehmen zwei Wochen vor der Abreise nochmals die Summe von 2.400 Euro verlangte, die er bereits ein Jahr zuvor an das Reisebüro überwiesen hatte. Begründung: Aida Cruises hatte keinen Zahlungseingang des Kunden vom Reisebüro bekommen. Verzweifelt suchte der 46-Jährige Hilfe bei der Arbeiterkammer, die sofort alle Hebel in Bewegung setzte, um dem Mann doch noch die Teilnahme an der lang ersehnten Kreuzfahrt zu ermöglichen.

Schließlich wurde der Zahlungsbeleg des Mannes aus dem Jahr 2020 mithilfe der Insolvenzverwalterin gefunden und an Aida Cruises geschickt. Gerade noch rechtzeitig! Der 46-Jährige erhielt einen Tag vor der Abreise seine Reiseunterlagen und konnte seine Kreuzfahrt letztendlich genießen

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