Hund im Auto: (Foto: Ignacio Amenábar/Unsplash).
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ARBÖ warnt vor Lebensgefahr durch Hitze im Auto

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Mit dem Beginn der ersten Hitzewelle des Jahres verwandeln sich parkende Fahrzeuge schnell in eine tödliche Falle. Der ARBÖ warnt eindringlich davor, Kinder und Tiere, aber auch ältere oder chronisch kranke Menschen, auch nur für kurze Zeit unbeaufsichtigt im Auto zurückzulassen. Schon bei Außentemperaturen von 25° Celsius kann die Innentemperatur in wenigen Minuten auf über 35° Celsius ansteigen. Bei über 30° Celsius Außentemperatur sind im Fahrzeuginneren sogar Werte von 50° Celsius und mehr möglich. Weder geöffnete Fenster noch eine leichte Belüftung bieten hierbei ausreichenden Schutz oder Kühlung, sobald die Sonne auf das Fahrzeug scheint.

Das Risiko wird oft unterschätzt, und es kommt jedes Jahr zu tragischen Zwischenfällen, bei denen Menschen oder Tiere in überhitzten Fahrzeugen in Lebensgefahr geraten. Oftmals ist es dem beherzten Einschreiten aufmerksamer Passanten zu verdanken, daß Betroffene rechtzeitig gerettet werden können. Aus rechtlicher Sicht besteht in solchen lebensbedrohlichen Situationen sogar eine Pflicht zur Hilfeleistung, da ansonsten der Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung erfüllt sein kann.

Johann Kopinits, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung, erläutert die rechtliche Lage klar: „Wenn Lebensgefahr besteht, hat das Einschlagen einer Fensterscheibe keine juristischen Folgen, sofern es unter der Voraussetzung des entschuldigenden Notstandes erfolgt.“ Der ARBÖ gibt klare Empfehlungen für den Notfall: Zuerst sollte geprüft werden, ob der Fahrzeuglenker in der Nähe ausfindig gemacht werden kann, etwa durch Ausrufen des Kennzeichens in Supermärkten. Ist dies nicht möglich oder besteht unmittelbare Gefahr, sollten umgehend Feuerwehr und Polizei verständigt werden.

Im Falle unmittelbarer Lebensgefahr, oder wenn sich der Zustand des Menschen oder Tieres erheblich verschlechtert, ist ein sofortiges Eingreifen und das Einschlagen der Fensterscheibe geboten. Dabei sollte stets darauf geachtet werden, so wenig Schaden wie möglich zu verursachen. Nach der Befreiungsaktion ist es unerläßlich, umgehend die Rettung zu rufen, um eine professionelle medizinische Versorgung der Betroffenen sicherzustellen. Für Erziehungsberechtigte und Tierhalter, die Schutzbefohlene in einem überhitzten Fahrzeug zurücklassen, können rechtliche Konsequenzen drohen, und sie müssen für die Kosten der Befreiungsaktion aufkommen.

(Grafik: ARBÖ).
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