Immer wieder meinen schlechte Scherzbolde Bombendrohungen gegen Passagierflugzeuge tätigen zu müssen. Im jüngsten Fall, der Aerolíneas Argentinas betrifft, entpuppte sich der Urheber ausgerechnet als eigener Angestellter der Fluggesellschaft. Eine Flugbegleiterin wollte dem Arbeitgeber sprichwörtlich eines auswischen.
Am 21. Mai 2023 sollte der Airbus A330 mit der Registrierung LV-FVH von Buenos Aires nach Miami fliegen. Eine telefonische Bombendrohung führte aber dazu, dass der Widebody, der mit 270 Passagieren plus Crew besetzt war, evakuiert werden musste. Die Maschine wurde anschließend umfangreich von der Exekutive untersucht. Glücklicherweise wurde nichts gefunden, so dass der Airbus A330 nach über sieben Stunden wieder abheben konnte.
Ermittlungen der argentinischen Polizei konnten den Urheber des Drohanrufes ausfindig machen. Es handelte sich ausgerechnet um eine Flugbegleiterin, die für Aerolíneas Argentinas arbeitet. Am 28. Mai 2023 wurde er verhaftet. Laut Informationen der Agentur Telam soll die Staatsanwaltschaft aufgrund erdrückender Beweislage einen Haftbefehl ausgestellt haben. Dennoch ist aus rechtlichen Gründen darauf aufmerksam zu machen, dass bis zu einer etwaigen strafrechtlichen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.
Die betroffene Airline will sich noch nicht tiefgehend äußern, kündigt aber an, dass man eine Schadenersatzklage gegen die Mitarbeiterin in Betracht zieht, falls sich die Vorwürfe als wahr herausstellen sollten bzw. eine strafrechtliche Verurteilung erfolgen sollte. Im Raum stehen etwa eine Million U.S.-Dollar. Die Ermittlungsbehörden ziehen laut der Nachrichtenagentur auch eine ganz andere Variante in Betracht: Möglicherweise war gar nicht der Arbeitgeber das Ziel des „eines auswischen“, sondern es wird noch ermittelt, ob es eventuell eine Beziehung zwischen der Flugbegleiterin und einem der beiden Piloten gab, die eben in die Brüche gegangen ist. So könnte es auch eine Racheaktion gegen den Ex-Partner gewesen sein.