Argentinien verlangt ab dem 1. Juli 2025 von allen ausländischen Besuchern den Nachweis einer gültigen Reisekrankenversicherung für die Einreise. Präsident Javier Milei hat diese neue Regelung per Dekret als Bestandteil seiner umfassenden Einwanderungsreform in Kraft gesetzt, wie die argentinische Regierung mitteilte. Die Maßnahme soll sicherstellen, daß ausländische Reisende im Krankheits- oder Notfall ausreichend abgesichert sind und keine Belastung für das argentinische Gesundheitssystem darstellen.
Die neue Bestimmung gilt für sämtliche Nicht-Argentinier, die das südamerikanische Land besuchen möchten. Reisende müßen demnach an allen offiziellen Einreisestellen einen Nachweis über eine bestehende und gültige Reisekrankenversicherung vorlegen. Die Einführung dieser Pflicht ist Teil einer Reihe von Reformen, die die Regierung Milei zur Modernisierung der Einwanderungspolitik umsetzt und die öffentliche Ordnung sowie die fiskalische Stabilität berücksichtigen sollen.
Die vorgeschriebene Versicherung muß bestimmte Mindestleistungen abdecken. Dazu gehören die medizinische Grundversorgung, stationäre Behandlung bei Krankheit oder Unfall, ein 24-Stunden-Notdienst sowie Unterstützung bei medizinischen Transporten oder Evakuierungen in besonderen Fällen. Ausländische Staatsbürger ohne den erforderlichen Versicherungsschutz können von den Einwanderungsbehörden an der Grenze abgewiesen werden, wurde präzisiert. Diese Regelung ähnelt Bestimmungen, die in vielen anderen Ländern, insbesondere in Europa, für die Einreise von Drittstaatsangehörigen bereits existieren.