Was in Deutschland schon seit dem 1. Jänner 2003 Usus ist, wird per 1. Jänner 2025 auch in Österreich eingeführt: Das Einwegpfand auf Flaschen und Dosen. Reisende sollten daher an Airports darauf achten, dass sie ihre leeren Behälter vor dem Abflug zurückgeben, denn nur dann gibt es den Einsatz zurück.
Ab dem 1. Jänner 2025 tritt in Österreich ein umfassendes Einwegpfandsystem für Kunststoffflaschen und Metalldosen in Kraft. Ziel des Projekts ist es, eine geschlossene Wertschöpfungskette für Getränkeverpackungen zu etablieren und die Effizienz der Rücklaufquote drastisch zu steigern.
Mit rund 2,2 Milliarden Flaschen und Dosen, die jährlich in den Kreislauf zurückgeführt werden sollen, gehört das Vorhaben zu den ambitioniertesten Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft im Land. Die Initiative wird von der zentralen Stelle Recycling Pfand Österreich koordiniert, die in den letzten eineinhalb Jahren alle logistischen und organisatorischen Grundlagen geschaffen hat.
Die Eckpunkte des neuen Pfandsystems
Die neue Verordnung schreibt vor, daß Kunststoffflaschen und Metalldosen für Getränke zwischen 0,1 und 3 Litern ab dem Jahresbeginn 2025 mit einem Pfand von 25 Cent belegt werden. Ausnahmen gelten für Milchprodukte, Sirupe sowie medizinische Produkte. Der Pfandbetrag wird auf den Kaufpreis aufgeschlagen und bei Rückgabe des Gebindes erstattet. Um eine reibungslose Rückgabe zu gewährleisten, wurden österreichweit rund 5.600 Rücknahmestellen registriert, die sowohl automatische als auch manuelle Annahmen ermöglichen. Flaschen und Dosen müssen dabei mit dem offiziellen Pfandsymbol versehen, restentleert und unbeschädigt sein, damit die Pfandautomaten oder manuellen Rücknahmestellen diese akzeptieren.
Informationskampagne „Achtung Einsatz!“
Um die Bevölkerung auf die Umstellung vorzubereiten, startet am 9. Jänner 2025 die Kampagne „Achtung Einsatz!“. Diese Informationsoffensive soll Konsumenten nicht nur über die Pfandpflicht aufklären, sondern auch die Rückgabeprozesse verdeutlichen. Herzstück der Kampagne sind die beiden sympathischen Figuren „Pet“ (für PET-Flaschen) und „Can“ (für Metalldosen), die auf allen Kanälen sichtbar sein werden. Ziel ist es, ein Bewußtsein für die Vorteile des Pfandsystems zu schaffen und die Bevölkerung zur aktiven Teilnahme zu motivieren.
Die Kampagne nutzt ein breites Spektrum an Kommunikationskanälen, darunter TV-Spots, Printmedien, Online-Kampagnen und Außenwerbung. Humorvoll und leicht verständlich werden die wesentlichen Elemente des neuen Systems vermittelt. Ein Schwerpunkt liegt auf dem ersten Quartal 2025, um die Konsumenten frühzeitig an die neuen Abläufe zu gewöhnen. Laut einer Umfrage befürworten bereits 82 Prozent der Bevölkerung das Einwegpfandsystem.
Rückgabe an Automaten oder beim Personal
Die Rückgabe der pfandpflichtigen Gebinde erfolgt entweder über Rücknahmeautomaten oder manuell an Verkaufsstellen. Supermärkte, Drogerien und viele gastronomische Betriebe gehören zu den Annahmestellen. Rücknahmeautomaten akzeptieren unbegrenzte Mengen, während manuelle Rücknahmen an die üblichen Verkaufsmengen pro Kunde gebunden sind. Konsumenten sollten darauf achten, daß die Verpackungen unzerdrückt sind und das Pfandsymbol sowie der Strichcode lesbar bleiben.
Kleinstbetriebe wie beispielsweise Würstel-Stände müssen zwar auch Flaschen zurücknehmen und das Pfand ausbezahlen, jedoch – wie bereits erwähnt – nur in üblichen Mengen. Offiziell ist es nicht an einen Kauf geknüpft, jedoch zeigt die Erfahrung aus anderen Staaten, beispielsweise Deutschland, dass sich viele Betriebe bockig stellen, wenn es um die Rücknahme von „Fremdbehältern“ – trotz einheitlichem Pfandsymbol – geht. Es ist davon auszugehen, dass man sich besonders an Flughäfen, Bahnhöfen und Busbahnhöfen auf die eine oder andere Diskussion einstellen muss, ob nun die Flasche des Discounters zurückgenommen werden muss oder nicht oder aber, ob man nur „Kunden“ diesen Service anbietet.
Es ist auch davon auszugehen, dass sich nach dem Vorbild Deutschland eine ganz neue „Berufsgruppe“ entwickelt und zwar Flaschensammler, die sich mit dem Einsammeln und Zurückgeben von Einsatz-Behältern ihr zumeist sehr geringes Einkommen aufbessern. Unglaublich aber wahr: Ein deutsches Finanzamt war kürzlich der Ansicht, dass ein Obdachloser, der sich quasi fast ausschließlich mittels Pfandflaschen über Wasser hält, so ein Haupteinkommen habe, das man glatt besteuern wollte. Sein Beruf wäre also Flaschensammler. Die Frage ist nur: Was passiert, wenn der Steuerbescheid nicht bezahlt wird? Schickt das Finanzamt dann einen Exekutor direkt zum Pfandrücknahmeautomaten eines örtlichen Supermarkts?