Boeing 787-10 (Foto: MarcelX42).
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Aufsichtsbehörde schlägt Strafzahlung gegen United Airlines wegen Versäumnissen bei Drogentests vor

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Die US-amerikanische Luftfahrtbehörde Federal Aviation Administration hat eine zivilrechtliche Strafe in Höhe von 255.000 US-Dollar gegen die Fluggesellschaft United Airlines vorgeschlagen. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, gegen bundesstaatliche Vorschriften zur Durchführung von Drogen- und Alkoholtests verstoßen zu haben.

Konkret geht es um den Einsatz einer Flugbegleitung, die trotz einer Vorgeschichte ohne die erforderlichen Kontrollverfahren im regulären Flugbetrieb eingesetzt wurde. Der Fall wirft Fragen bezüglich der internen Kontrollsysteme der Fluggesellschaft und der Durchsetzung von Sicherheitsstandards im US-amerikanischen Luftverkehr auf.

Die konkreten Vorwürfe der Luftfahrtbehörde

Nach den Untersuchungen der Luftfahrtbehörde hat United Airlines eine Flugbegleitung auf insgesamt 47 Flügen eingesetzt, ohne dass die rechtlich vorgeschriebenen Überprüfungen nach einer Dienstunterbrechung vollständig abgeschlossen waren. Dieser unzulässige Einsatz erstreckte sich über den Zeitraum zwischen Mai 2024 und Juli 2025. In dieser Spanne war die betroffene Person in sicherheitsrelevanten Funktionen an Bord tätig, obwohl wesentliche administrative und medizinische Freigaben fehlten.

Die Vorgeschichte des Falls reicht weiter zurück. Bereits im Jahr 2021 war die Flugbegleitung von United Airlines entlassen worden, nachdem sie sich geweigert hatte, sich einem angeordneten Drogentest zu unterziehen. Eine solche Verweigerung wird im US-Luftfahrtrecht wie ein positives Testergebnis gewertet und führt zum sofortigen Entzug der Freigabe für sicherheitsrelevante Tätigkeiten. Zu einem späteren Zeitpunkt wurde die Person jedoch von der Fluggesellschaft wieder eingestellt, ohne dass im Anschluss die notwendigen Schritte für eine rechtmäßige Wiederaufnahme des Dienstes eingeleitet wurden.

Fehlende Kontrollschritte beim Wiedereinstieg

Die Bundesvorschriften der Vereinigten Staaten schreiben für Mitarbeiter in sicherheitsrelevanten Positionen, die aufgrund von Substanzmittelverstößen oder Testverweigerungen aufgefallen sind, ein mehrstufiges Verfahren vor, bevor sie wieder im Flugdienst arbeiten dürfen. Die Luftfahrtbehörde wirft United Airlines vor, dieses Verfahren in drei wesentlichen Punkten missachtet zu haben.

Erstens wurde die Flugbegleitung vor der Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit nicht von einem anerkannten Spezialisten für Substanzmittelmissbrauch evaluiert. Diese Fachkräfte müssen die psychische und physische Eignung des Personals bewerten und gegebenenfalls Schulungs- oder Behandlungsprogramme anordnen. Zweitens lag kein verifiziertes negatives Testergebnis aus einem speziellen Rückkehr-Drogentest vor. Drittens wurde die Person nicht in das obligatorische Nachsorge-Testprogramm aufgenommen, das unangekündigte Folgeprüfungen über einen längeren Zeitraum hinweg vorsieht. Ohne diese drei Voraussetzungen ist ein Einsatz im Flugbetrieb rechtlich ausgeschlossen.

Rechtlicher Rahmen und die Rolle sicherheitsrelevanter Funktionen

Die Vorschriften für Drogen- und Alkoholtests im US-Luftfahrtsektor sind im sogenannten Titel 14 des Code of Federal Regulations, Teil 120, festgeschrieben. Diese Regeln basieren auf den standardisierten Verfahren des Verkehrsministeriums der Vereinigten Staaten. Sie betreffen alle Angestellten, die Tätigkeiten ausüben, bei denen eine Beeinträchtigung durch Substanzen eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit des Flugbetriebs, der Passagiere oder der Besatzung darstellen könnte. Dazu gehören neben Piloten und Flugbegleitungen auch Fluglotsen, Wartungspersonal und Disponenten.

Das Regelwerk sieht vor, dass Fluggesellschaften stichprobenartige, unangekündigte Kontrollen durchführen müssen. Für das Jahr 2026 gelten beispielsweise Quoten, nach denen jährlich mindestens 25 Prozent des sicherheitsrelevanten Personals auf Drogen und 10 Prozent auf Alkohol getestet werden müssen. Ein zentraler Bestandteil der Sicherheitsphilosophie ist das Prinzip, dass einmal auffällig gewordene Mitarbeiter nur unter strenger Aufsicht und nach vollständiger Rehabilitation in das Cockpit oder die Kabine zurückkehren dürfen. Die Einhaltung dieser Protokolle liegt in der organisatorischen Verantwortung der jeweiligen Fluggesellschaft.

Systemische Defizite bei US-Fluggesellschaften

Der Fall von United Airlines steht nicht isoliert da, sondern reiht sich in eine Serie ähnlicher Vorfälle bei großen US-amerikanischen Fluggesellschaften ein. Dies deutet auf mögliche strukturelle Schwachstellen bei der Verwaltung von Personalakten und der internen Kommunikation hin. Im April 2026 schlug die Luftfahrtbehörde bereits eine Strafzahlung in Höhe von 255.000 US-Dollar gegen American Airlines vor. Dort wurde zwölf Flugbegleitungen, die zuvor positiv auf Substanzen wie Alkohol, Amphetamine, Kokain oder Marihuana getestet worden waren, die Wiederaufnahme des Dienstes gestattet, ohne dass die vorgeschriebenen Folgeuntersuchungen abgeschlossen waren.

Nur wenige Tage zuvor, ebenfalls im April 2026, wurde eine noch höhere Strafe von rund 304.000 US-Dollar gegen Southwest Airlines in Aussicht gestellt. In diesem Fall ging es um elf Angestellte, darunter Piloten und Mechaniker, bei denen die erforderlichen Kontrolltests nach positiven Befunden im Zeitraum zwischen August 2021 und Juli 2024 nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Die Häufung dieser Fälle führt in der Fachwelt zu einer kritischen Diskussion darüber, ob die Fluggesellschaften angesichts des anhaltenden Personalmangels und des hohen operativen Drucks die administrativen Hürden der Sicherheitsüberprüfung vernachlässigen.

Das weitere Verfahren und mögliche Konsequenzen

United Airlines hat nach dem Erhalt des offiziellen Schreibens der Luftfahrtbehörde, das Mitte Juli 2026 zugestellt wurde, 30 Tage Zeit, um auf die Vorwürfe zu reagieren. Die Fluggesellschaft kann die vorgeschlagene Strafzahlung akzeptieren, Einspruch einlegen oder in Verhandlungen über eine Reduzierung der Summe eintreten. Häufig enden solche Verfahren mit einem Vergleich, bei dem sich das Unternehmen zur Zahlung einer verringerten Strafe und zur Implementierung verbesserter Kontrollmaßnahmen verpflichtet.

Vertreter von Piloten- und Kabinenpersonalverbänden betonen regelmäßig, dass die Programme zur Wiedereingliederung und Überwachung von Mitarbeitern mit Substanzmittelproblemen grundsätzlich ein hohes Maß an Sicherheit garantieren, wenn sie konsequent angewendet werden. Die jünst aufgedeckten Versäumnisse zeigen jedoch, dass selbst etablierte Sicherheitsnetzwerke versagen können, wenn die Schnittstellen zwischen Personalabteilungen, medizinischen Prüfstellen und der täglichen Flugbucheinteilung nicht lückenlos ineinandergreifen. Für die betroffenen Fluggesellschaften bedeuten diese Verfahren nicht nur ein finanzielles Risiko, sondern auch einen Vertrauensverlust bei den Fluggästen, die auf eine lückenlose Einhaltung aller Sicherheitsstandards vertrauen.

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