Die Billigfluggesellschaft Jetstar Airways sorgte aufgrund des Umstands, dass man einem elfjährigen Kind den Mitflug verweigert hat, jedoch gleichzeitig seine 13-jährige Schwester an Bord bleiben durfte, für Aufsehen. Die beiden waren unbegleitet unterwegs.
Laut lokalen Medienberichten hat sich der Vorfall bereits im Oktober 2022 ereignet. Die beiden wollten von Sydney nach Gold Coast fliegen. Eigentlich hätte der Vater die beiden Kinder begleiten sollen, jedoch konnte dieser kurzfristig nicht. Die Mutter hatte sich mit Qantas, die das Ticket verkauft hatte, in Verbindung gesetzt und sich von der Airline bestätigen lassen, dass die beiden unbegleitet reisen können. Ihr wäre von der Jetstar-Konzernmutter klar und deutlich erklärt worden, dass es keine Probleme geben wird.
Das Boarding verlief noch ganz normal und die beiden Kinder nahmen ihre Sitze ein. Doch dann wurde der Elfjährige von Jetstar-Mitarbeitern aufgefordert das Flugzeug unverzüglich zu verlassen. Seine Schwester hingegen musste an Bord bleiben. Der Grund: Das Mindestalter, um unbegleitet fliegen zu dürfen, wäre unterschritten und die Schwester ist zu jung, um als Begleitperson fungieren zu dürfen. Allerdings hat die junge Dame selbst das Mindestalter erfüllt, um alleine fliegen zu dürfen.
Der Vorfall sorgt insofern für Aufsehen, weil die beiden Kinder getrennt wurden und im Vorfeld die Eltern alles unternommen haben, um die Situation mit der Fluggesellschaft abzuklären. Offensichtlich wurde diesen eine Fehlauskunft erteilt, denn Qantas und Jetstar haben abweichende Bestimmungen was die Beförderung von unbegleiteten Minderjährigen anbelangt.
In einem offiziellen Statement erklärt die Billigfluggesellschaft: „Wir entschuldigen uns aufrichtig bei Frau G. und ihrer Familie für die äußerst peinliche Situation. Obwohl wir junge Passagiere gerne an Bord unserer Flüge begrüßen, bietet Jetstar keinen Service für unbegleitete Minderjährige an, und junge Passagiere müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um unabhängig mit uns zu reisen. Ein Passagier im Sekundarschulalter kann unabhängig reisen, muss aber mindestens 15 Jahre alt sein, um ein Kind unter dem Sekundarschulalter zu begleiten“.
Zwar sagte Jetstar zu, dass die Ticketkosten für den Jungen sofort erstattet werden, aber da passierte schon das nächste „Hoppla“, denn der Carrier hat laut lokalen Medienberichten erst zurückbezahlt nachdem mehre Redaktionen die Pressestelle des Carriers kontaktiert haben. Unabhängig von den auf der Homepage publizierten Vorschriften für die Beförderung unbegleiteter Minderjähriger blieb man eine entscheidende Erklärung schuldig: Warum wurde der Familie eine offensichtlich gänzlich falsche Auskunft erteilt? Dass Jetstar und Qantas hier einen Fehler gemacht haben, zeigt schon allein der Umstand, dass man das Ticket des Jungen erstattet hat. Dies wäre nicht notwendig gewesen, wenn der Fehler einzig und allein bei den Eltern gelegen hätte.
Auch sagte man nichts dazu warum nicht schon beim Check-in, aber spätestens beim Boarding festgestellt wurde, dass die beiden so nicht reisen dürfen. Wie im Artikel erwähnt: Erst im Flugzeug wurde der Elfjährige zum Aussteigen aufgefordert.