Autofahrer auf einer Autobahn (Foto: Samuele Errico Piccarini/Unsplash).
Redakteur
Letztes Update
Give a coffee
Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.
Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee einladen.
Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.
Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Hinweise wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.
Ihr
Aviation.Direct-Team

Autoreise bleibt Favorit der Österreicher: ARBÖ warnt vor Fallstricken im Auslandsverkehr

Werbung

Das Automobil behauptet seine Spitzenposition als das bevorzugte Reisemittel der Österreicherinnen und Österreicher für die wohlverdiente Urlaubszeit. Eine aktuelle Online-Umfrage des Automobil-, Motor- und Radfahrerbundes Österreichs (ARBÖ) unter 200 Teilnehmern bestätigt diesen Trend: Rund 45 Prozent der Befragten planen, ihren Sommerurlaub mit dem eigenen Wagen anzutreten.

Dabei zieht es die meisten Reisenden in beliebte europäische Destinationen, wobei die direkten Nachbarländer Deutschland, Italien und Kroatien erneut die Liste der meistbesuchten Reiseländer anführen. Ob ein Städtetrip, Badevergnügen oder Kulturgenuß – die Nähe, Vielfalt und gute Erreichbarkeit machen diese Ziele zur ersten Wahl. Doch der ARBÖ mahnt zur Vorsicht: Viele in Österreich gängige Regelungen verlieren im Ausland ihre Gültigkeit, was zu unerwarteten Geldstrafen führen kann, wie Johann Kopinits, der Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung, betont.

Beliebte Reiseziele und die Tücken ausländischer Verkehrsgesetze

Die Präferenz für das Auto als Reisemittel ist in Österreich tief verwurzelt. Es bietet Unabhängigkeit, Flexibilität und die Möglichkeit, individuelle Reiserouten zu gestalten. Besonders attraktiv sind dabei die nahegelegenen Länder, die eine breite Palette an Urlaubsangeboten bereithalten. Deutschland lockt mit seinen Städten wie München, aber auch mit den Küsten an Nord- und Ostsee oder den Bergregionen im Süden. Italien verspricht Sonne an der Adria, kulturelle Höhepunkte in der Toskana oder historische Städte wie Rom. Kroatien, mit seiner malerischen Küste und den Inseln, bleibt ein Magnet für Badegäste und Wassersportler. Diese Länder sind traditionell beliebte Ziele für österreichische Urlauber und profitieren von der guten Erreichbarkeit mit dem eigenen Fahrzeug.

Allerdings birgt das Reisen ins Ausland mit dem eigenen PKW auch Fallstricke, die vielen österreichischen Autofahrern nicht bewußt sind. Johann Kopinits vom ARBÖ hebt hervor, daß „manche in Österreich üblichen gesetzlichen Regelungen im Ausland keine Gültigkeit haben.“ Dies kann zu unerwarteten Bußgeldern und unangenehmen Überraschungen während oder nach dem Urlaub führen. Eine umfassende Vorbereitung und Information über die jeweiligen Verkehrsregeln des Ziellandes sind daher unerläßlich, um solche Probleme zu vermeiden. Die Kenntnis der landesspezifischen Vorschriften, die oft von denen im Heimatland abweichen, ist entscheidend für eine reibungslose und straffreie Reise.

Anerkennungsprobleme bei österreichischen Sonderregelungen im Ausland

Der ARBÖ weist auf eine Reihe spezifischer österreichischer Regelungen hin, die im Ausland keine Anerkennung finden und für Reisende von Bedeutung sind:

  1. Viermonatige Überziehungsfrist für die §57a-Begutachtung: In Österreich ist es Kraftfahrzeugbesitzern gestattet, die Frist für die technische Hauptuntersuchung, bekannt als §57a-Begutachtung oder „Pickerl“, um bis zu vier Monate zu überziehen, ohne sofortige Strafen befürchten zu müssen. Diese Toleranzfrist ist jedoch eine österreichische Besonderheit. In den meisten anderen europäischen Ländern und auch außereuropäischen Staaten existiert eine solche Ausnahmeregelung nicht. Dort muß der Begutachtungszeitpunkt exakt eingehalten werden. Eine Überschreitung der Frist kann im Ausland als Fahren eines nicht verkehrstüchtigen Fahrzeugs gewertet werden und hohe Geldstrafen nach sich ziehen. Es ist daher ratsam, vor Reiseantritt die Gültigkeit der §57a-Plakette genau zu prüfen und gegebenenfalls eine vorgezogene Begutachtung durchführen zu lassen, um den gesamten Reisezeitraum abzudecken.
  2. Rotes Kennzeichen für Rad- und Heckträger: In Österreich erfreuen sich rote Kennzeichen für Fahrrad- oder Heckträger großer Beliebtheit, da sie das umständliche Ummontieren des originalen, weißen Fahrzeugkennzeichens ersparen. Diese Praxis, bei der ein drittes Kennzeichen am Träger angebracht wird, wird im Ausland jedoch nicht anerkannt. Hier muß zwingend das weiße Kennzeichen des Fahrzeugs am Heckträger angebracht sein, andernfalls drohen Bußgelder und möglicherweise die Weiterfahrtuntersagung. Reisende sollten dies unbedingt vor der Abfahrt beachten und das originale Kennzeichen entsprechend ummontieren.
  3. Digitaler Führerschein und digitaler Zulassungsschein: Die Digitalisierung von Dokumenten schreitet voran, und in Österreich sind der digitale Führerschein sowie der digitale Zulassungsschein bereits zulässig. Diese digitalen Nachweise dienen jedoch ausschließlich der Verwendung bei Verkehrskontrollen innerhalb Österreichs. Im europäischen und außereuropäischen Ausland hingegen sind sie nicht gültig. Für die Fahrberechtigung und den Nachweis der Zulassung sind dort ausschließlich die analogen Dokumente, also der Papierführerschein, der Scheckkarten-Führerschein oder der traditionelle Zulassungsschein, erforderlich. Das Mitführen der physischen Dokumente ist daher für Auslandsreisen unabdingbar.

Spezielle Fahrberechtigungen: Der „Code 111“ und der L17-Führerschein

Besondere Vorsicht ist auch bei speziellen österreichischen Fahrberechtigungen geboten, da deren Anerkennung im Ausland stark variieren kann:

  1. Code 111: Der im Führerschein eingetragene „Code 111“ berechtigt in Österreich zum Lenken von Motorrädern bis 125 ccm Hubraum und einer Leistung von maximal 11 kW, sofern man im Besitz eines Führerscheins der Klasse B ist und eine entsprechende Schulung absolviert hat. Diese Fahrberechtigung wird jedoch nur von einigen ausgewählten Ländern anerkannt:
    1. Italien: Hier wird der Code 111 ohne Einschränkung anerkannt, was italienische Motorradtouren für österreichische Reisende attraktiv macht.
    1. Lettland: Auch in Lettland ist die Gültigkeit ohne Einschränkung gegeben.
    1. Portugal: In Portugal wird der Code 111 ab einem Alter von 25 Jahren anerkannt.
    1. Tschechische Republik: Hier ist die Gültigkeit auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe beschränkt.
    1. Spanien: In Spanien ist die Anerkennung an den Besitz der Lenkberechtigungsklasse B seit mindestens drei Jahren gebunden. In allen anderen Ländern, die den Code 111 nicht anerkennen, darf ein solches Motorrad nicht ohne die entsprechende Motorradführerscheinklasse (A1, A2 oder A) gelenkt werden.
  2. L17 Führerschein: Die sogenannte L17-Ausbildung ermöglicht es Jugendlichen in Österreich, bereits mit 17 Jahren eine vollwertige Lenkberechtigung der Klasse B zu erwerben. Die Ausbildungsfahrten im Rahmen dieser Führerscheinausbildung müssen jedoch ausschließlich in Österreich absolviert werden. Das bedeutet, daß eine Urlaubsfahrt im Ausland nur bis zur österreichischen Grenze als Ausbildungsfahrt anerkannt wird. Eine Überschreitung dieser Grenze würde die Ausbildung als ungültig erscheinen lassen und bei einer Kontrolle zu rechtlichen Konsequenzen führen. Auch nach Beendigung der Ausbildung ist die Nutzung des L17-Führerscheins im Ausland eingeschränkt: Die L17-Lenkberechtigung wird bis zum 18. Geburtstag außerhalb von Österreich nur in Deutschland, dem Vereinigten Königreich und Dänemark anerkannt. Junge Fahrer sollten sich daher vor Reisen in andere Länder genauestens über die dortigen Bestimmungen informieren.
  3. Führerscheinklasse AM (Mopedführerschein): Der Führerschein der Klasse AM, auch bekannt als Mopedführerschein, berechtigt zum Lenken von Mopeds und Mopedautos. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres gilt dieser Führerschein jedoch nur in Österreich und in Deutschland. In allen anderen Staaten beträgt das Mindestalter für das Lenken von Mopeds und Mopedautos grundsätzlich 16 Jahre, was bedeutet, daß jüngere Fahrer mit einem AM-Führerschein in diesen Ländern keine Berechtigung haben.

Allgemeine Hinweise und Mitführpflichten für Auslandsreisen

Über die spezifischen österreichischen Regelungen hinaus erinnert Johann Kopinits vom ARBÖ daran, daß Reisende sich grundsätzlich vor Antritt ihrer Fahrt umfassend über die örtlichen Regelungen des Ziellandes informieren sollten. „Gerade in den sehr beliebten südlichen Urlaubsländern wie Kroatien, Slowenien oder Italien werden Verkehrsstrafen oft streng geahndet, oft auch erst Monate oder sogar Jahre später“, warnt Kopinits. Dies bedeutet, daß Bußgeldbescheide aus dem Ausland auch mit erheblicher zeitlicher Verzögerung in Österreich zugestellt werden können. Die Ignoranz gegenüber den lokalen Verkehrsgesetzen kann somit langfristige und teure Konsequenzen haben.

Darüber hinaus haben viele Länder auch „spezielle Mitführpflichten“ für Autofahrer. Dies können beispielsweise sein:

  • Feuerlöscher: In einigen Ländern, insbesondere in Osteuropa, ist das Mitführen eines Feuerlöschers im Fahrzeug vorgeschrieben.
  • Ersatzlampen: Ein Satz Ersatzlampen für die Fahrzeugbeleuchtung kann ebenfalls in bestimmten Staaten Pflicht sein.
  • Warnwesten: Die Pflicht zum Mitführen einer Warnweste für alle Insassen ist in vielen europäischen Ländern Standard, und sie muß bei einem Unfall oder einer Panne beim Verlassen des Fahrzeugs getragen werden.
  • Verbandszeug: Ein ordnungsgemäß gefüllter Verbandskasten ist in fast allen Ländern Europas Pflicht.
  • Warndreieck: Das Mitführen eines Warndreiecks ist ebenfalls Standard, in einigen Ländern (z.B. Türkei, Spanien) sogar zwei Warndreiecke.

Die Nichtbeachtung dieser Mitführpflichten kann ebenfalls zu Bußgeldern führen. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden und eine entspannte Urlaubsfahrt zu gewährleisten, empfiehlt der ARBÖ, sich umfassend bei Automobilclubs oder offiziellen Quellen über die spezifischen Bestimmungen des jeweiligen Reiselandes zu informieren. Eine gut vorbereitete Reise ist der beste Schutz vor unerwarteten Schwierigkeiten im Ausland.

Werbung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..

Werbung